Wie ist es mit dem Urheberrecht beim Public Viewing?

News von Norbert C.

Veröffentlichungsdatum: 14. Juni 2018

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Zu Großveranstaltungen wie der WM sind die Fragen um Sende-, Übertragungs-, und Vorführrechte so relevant wie sonst selten. Besonders für Kneipen und andere gastronomische Betriebe kann es vorteilhaft sein, die Spiele auf einer Leinwand oder einem Großfernseher zu übertragen. Doch wie ist es mit dem Urheberrecht bei einem Public Viewing?

Was ist bei einer öffentlichen Vorführung zu beachten?

Nicht jede Übertragung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht wegen einem Public Viewing.

Nicht jede Übertragung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht wegen einem Public Viewing.

Viele Facetten des Gesetzes wirken, wenn das Urheberrecht auf ein Public Viewing angewendet wird. So ist es üblich, dass eine Lizenz direkt bei der  Fédération Internationale de Football Association (FIFA) beantragt werden kann. Diese hat festgelegt unter welchen Umständen, konform mit dem Urheberrecht ein Public Viewing veranstaltet werden darf und vergibt Verwertungsrechte. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

  • Kleine Vorführungen können lizenzfrei abgehalten werden. (nicht-kommerziell, weniger als 5000 Zuschauer)
  • Kommerzielle Vorführungen bedürfen einer Lizenz. (kommerziell und/oder mehr als 5000 Zuschauer)
  • Bestimmte Veranstaltungsorte kommen für ein Public Viewing nicht in Frage. (Theater und Kinos sind von Verband ausgeschlossen worden.)

Die Beantragung findet online statt. Dabei muss die Veranstaltung in einem Formular beschrieben werden. Ist die FIFA damit einverstanden, wird die notwendige Lizenz erteilt und es kann trotz bestehendem Urheberrecht ein Public Viewing abgehalten werden. Dabei ist diese Praxis nicht ohne Kritiker.

Probleme mit dem Urheberrecht beim Public Viewing

Auch bei der WM gilt das Urheberecht. Public Viewing ist in der Regel lizenzpflichtig.

Auch bei der WM gilt das Urheberecht. Public Viewing ist in der Regel lizenzpflichtig.

Dass die FIFA die Rechte an den Übertragungen hält, ist nicht unumstritten. Bei der Vielzahl an Menschen, Firmen und Organisationen, die daran beteiligt sind, eine Weltmeisterschaft in die ganze Welt zu übertragen und den Menschen zur Verfügung zu stellen, wird häufig darüber gestritten, ob die FIFA dieses Privileg haben sollte.

Das Urheberrecht sorgt beim Public Viewing immer wieder für Probleme. Aus Unwissenheit oder wider besserem Wissen wird während der WM gegen das Urheberrecht verstoßen. Ein Public Viewing in einer Bar ist immer lizenzpflichtig, trotzdem verzichten Wirte immer wieder darauf, selbige zu erwerben.

Kritiker fordern, dass die Sendungen gemeinfrei werden und die Entlohnung der Beteiligten anders organisiert wird.

Bildnachweis: istockimages.com/ paulprescott72, Fotolia.com/ ©Christian Schwier

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Über den Autor

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Norbert C.

Norbert gehört seit 2021 zum Team von urheberrecht.de. Als Redakteur schreibt er Ratgeber zu Themen wie Abmahnung und Gewerblichem Rechtsschutz. Norbert hat einen Abschluss in Kunstwissenschaften und arbeitete zuvor in einem Architekturbüro.

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