Urheberrecht bei WhatsApp: Sind Profilbild, Status und Inhalte geschützt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Laut den offiziellen Zahlen des Facebook-Konzerns nutzen 2018 weltweit mehr als 1,5 Milliarden Menschen den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp und versendeten damit jeden Tag 60 Milliarden Nachrichten an Bekannte, Freunde und Verwandte. Dabei werden mithilfe der App auch Inhalte geteilt, die den Urheberschutz genießen. Doch was gilt es beim Urheberrecht bei WhatsApp zu beachten?

Hat das Urheberrecht auch bei WhatsApp Bestand?
Hat das Urheberrecht auch bei WhatsApp Bestand?

FAQ zum Urheberrecht bei WhatsApp

Darf ich urheberrechtlich geschützte Bilder über WhatsApp verschicken?

Ob es sich bei der Übermittlung mithilfe von WhatsApp um eine Veröffentlichung gemäß UrhG handelt, ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Aus diesem Grund lässt sich nicht ausschließen, dass es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handelt.

Was kann ich unternehmen, wenn jemand über WhatsApp gegen das Urheberrecht meiner Bilder verstößt?

Verstoßen Dritte unerlaubt gegen Ihr Urheberrecht mithilfe von WhatsApp, können Sie entsprechende Verstöße beim Unternehmen melden. Wie dabei im Einzelnen vorzugehen ist, können Sie in den Nutzungsbedingungen bzw. AGB von WhatsApp nachlesen. Bestehende Bildrechte oder Marken lassen sich somit durchsetzen. Bevor Sie sich mit einem Verstoß gegen das Urheberrecht direkt an WhatsApp wenden, sollten Sie allerdings versuchen, das Problem direkt mit dem Rechtsverletzer zu klären.

Kann ich wegen meinem Profilbild abgemahnt werden?

Wer auf WhatsApp mit seinem Profilbild gegen das Urheberrecht anderer verstößt, muss unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. Allerdings sind uns bislang keine Fälle bekannt, in denen Nutzer für die Verwendung eines Zeichentrickcharakters oder ähnliches als Profilbild Post von einem Anwalt erhalten haben. Trotzdem ist es sinnvoll, eigene Fotos oder gemeinfreie Werke als Profilbild zu nutzen. Zudem können Sie in den Datenschutz-Einstellungen die Sichtweite des Bildes einschränken.

Unterliegen Nachrichten über WhatsApp dem Urheberrecht?

Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) können unter anderem Bilder, Texte oder Tonaufnahmen, wenn sie sich durch Kreativität und Individualität auszeichnen, dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Somit dürfen ausschließlich Schöpfer oder Rechteinhaber darüber entscheiden, wie das jeweilige Werk veröffentlicht, verbreitet und bearbeitet wird.

Dabei gelten diese grundsätzlichen Regeln zum Urheberrecht auch bei WhatsApp und im Internet. Indem die Nutzer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Verwendung der jeweiligen Dienste zustimmen, akzeptieren diese in der Regel auch die Einhaltung von Urheber- und Markenrecht.

Missachten Sie bei WhatsApp das für Bilder geltende Urheberrecht, drohen ggf. Sanktionen. So müssen Personen, die gegen die WhatsApp-AGB verstoßen und Bildrechte ignorieren, damit rechnen, dass ihr Profil gesperrt wird.

Ob das Versenden von urheberrechtlich geschützten Inhalten via WhatsApp eine Veröffentlichung gemäß UrhG darstellt, ist bislang auch unter Anwälten umstritten. Hierbei könnte es ggf. auch darauf ankommen, wie groß die jeweilige Gruppe ist.

Fotorechte bei WhatsApp: Gilt das Recht am eigenen Bild?

Bevor Sie Fotos versenden, sollten Sie auch das Recht am eigenen Bild bei WhatsApp bedenken.
Bevor Sie Fotos versenden, sollten Sie auch das Recht am eigenen Bild bei WhatsApp bedenken.

Versenden oder veröffentlichen Sie Bilder über den Instant-Messaging-Dienst, gilt es nicht nur das Urheberrecht bei WhatsApp zu beachten. Denn darüber hinaus kann auch das Recht am eigenen Bild eine wichtige Rolle spielen, wonach Sie Bilder, die Dritte zeigen, nur mit deren Einverständnis versenden dürfen.

Zu dieser Einschätzung kam das LG Frankfurt in einem Urteil vom 28.05.2015 (Az.: 2-03 O 452/14). Demnach ist das Verschicken von Bildern innerhalb der App als „Verbreitung“ gemäß Kunsturhebergesetz (KUG) zu bewerten, für welche eine Einwilligung vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, kann eine Abmahnung wegen einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild bei WhatsApp folgen.

Daher sollten Sie vor dem Versenden von Fotos klären, ob die abgebildeten Personen mit einer Verbreitung einverstanden sind. Grundsätzlich ist auch davon auszugehen, dass sich diese bei WhatsApp geltenden Fotorechte auch auf das Profilbild und Statusmeldungen übertragen lassen, auch wenn entsprechende Urteile bislang nicht vorliegen.

Wichtig! Auch wenn ein Bild Sie zeigt, dürfen Sie dieses nicht immer einfach versenden. Denn der Fotograf kann als Urheber Ansprüche geltend machen. Klären Sie daher im Vorfeld, ob Sie trotz dem bestehenden Urheberrecht die Bilder bei WhatsApp teilen dürfen.

Urheberrecht bei WhatsApp – kurz und kompakt

Nutzer von WhatsApp müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben und die vom Betreiber aufgestellten Nutzungsbedingungen halten. Beide sehen den Schutz vom Urheberrecht bei WhatsApp vor, sodass bei einer Urheberrechtsverletzung grundsätzlich eine Abmahnung sowie die Löschung des Profils folgen können.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

23 Gedanken zu „Urheberrecht bei WhatsApp: Sind Profilbild, Status und Inhalte geschützt?

  1. Britta

    10. November 2022 at 19:12

    Ich bin gestern bei eBay Kleinanzeigen einem Betrüger ins Netz gegangen, was schon schlimm genug ist. Aber diese Person hat bei WhatsApp ein Foto, was einen 30-40 jährigen Mann zeigt, der im Sportrolli sitzt und sehr gerne Basketball Ball spielt. Ich würde es aber ganz schrecklich finden, wenn diese Person sich solch ein Foto zu eigen macht. Hat einer eine Idee, was man da unternehmen kann? ebay Kleinanzeigen ist informiert, die Polizei nicht, da sie aktuell einfach überarbeitet sind. Bin über jeden Tipp dankbar. Lieben Gruß an Alle und freue mich auf antworten. Lieben Gruß, Britta

  2. Monja

    19. September 2022 at 15:29

    Ich arbeite in einem Zeitungsverlag.
    Man kann unser E-Paper per PDF downloaden.
    Mal davon abgesehen die Funktion, die das Downloaden ermöglicht, zu deaktivieren, wie kann ich verhindern, dass
    die entsprechenden Zeitungsausgaben gedownloaded und in Whatsapp verbreitet werden?

  3. Sarah

    14. Juni 2022 at 14:52

    Hallo Team,
    mein Chor hat demnächst ein großes Konzert und wir überlege n einen Liedausschnitt aus unserer Probe in einen Whatsapp Status zu stellen, um Leute auf aufmerksam zu machen.
    Das Lied wäre ein Cover, also ein bereits existierendes Lied, aber das Arrangement stammt von unserem Chorleiter und das Video würde einer von uns aufnehmen.
    Deswegen meine Frage: würden wir damit das Urheberrecht verletzen?

  4. Carolin

    19. November 2021 at 15:42

    Hallo Team,
    was ist mit dem Recht am eigenen Chat? WhatsApp stellt keine Möglichkeit mehr zur Verfügung, den eigenen Chat zu sichern außer über die Cloud mit Zugriff ausschließlich über Whatsapp. Wenn man sich also von Whatsapp verabschieden will, hat man keine Möglichkeit mehr, auf seinen Chatverlauf zuzugreifen. Die Chats sind doch eigentlich wie Briefwechsel anzusehen und gehören mir und dem Chatpartner. Muss es da nicht die Möglichkeit geben, die Verläufe bei mir abzuspeichern und sei es nur als csv-Datei? Das Recht an den eigenen, teilweise sehr persönlichen Daten, die bei Whatsapp gespeichert sind, ist m.E. doch ein Fall für den Datenschutz
    Für Aufklärung vielen Dank!
    Carolin

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. November 2021 at 13:57

      Hallo Carolin,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an das Unternehmen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Sandra

    21. Oktober 2021 at 8:29

    Hallo,

    jemand aus meinen Kontakten hat meinen WhatsApp Status an jemanden außerhalb meiner Kontakte weitergeben (ohne meine Erlaubnis).
    Wax kann ich dagegen tun? Ist das nucht strafbar?

    LG Sandra

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2021 at 11:50

      Hallo Sandra,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Timo

    8. August 2021 at 17:51

    Ich würde gerne wissen ob ich gegen Bildrecht verstoße wenn ich Bilder die mir geschickt wurden in meinen Status mache ,aber nur die Person die sie mir geschickt hat sieht ? LG Timo

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. August 2021 at 9:17

      Hallo Timo,
      die Verbreitung von urheberrechtliche geschützten Inhalten ist grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Urhebers gestattet. Ob in diesem Fall allerdings eine widerrechtliche Veröffentlichung vorliegt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Andreas

    11. Juli 2021 at 17:19

    Hallo
    Darf ein Screenshot eines Youtoubers als Profilbild bei WA verwendet werden?
    Wenn er im Stream seine Grimassen für Screenshot anbietet ?
    Wie verhält sich das Urheberrecht bei den Profilbildern mit künstlichen Bilder? (Anime z.b.)

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. Juli 2021 at 13:48

      Hallo Andreas,
      wer auf WhatsApp fremde, urheberrechtlich geschützte Werke als Profilbild benutzt und somit gegen das Urheberrecht anderer verstößt, muss unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Brigitte

    3. Januar 2021 at 14:14

    Hallo,
    kann ich ein BIld screenen, und in meinem privaten Orden auf meinem Computer speichern wenn es öffentlich im Status ist.

    1. Sascha

      23. März 2021 at 16:49

      Die Frage würde mich auch sehr interessieren. Ich denke nein, da ich ausschließlich und ausdrücklich meine Kontakte als Adressaten auswähle und das Bild lediglich zur Ansicht freigebe. Für eine weitere Verwendung fehlt m.E. die Zustimmung. Diese wäre demnach rechtswidrig.

  9. Markus

    15. November 2020 at 9:51

    Liebes Urheberrecht-Team,
    ich verstehe das mit dem Urheberrecht gegenüber anderen Nutzern, aber wie ist das mit WhatsApp als Firma selbst? Trete ich irgendwelche Rechte ab oder gestatte ich eine Kommerzielle Nutzung? Wenn ich den nächsten Harry Potter an jemanden schicke, könnte WhatsApp ihn dann veröffentlichen oder mit Bildern von mir werben, ohne mein Einverständnis? Theoretisch müssten Dateien Ende zu Ende verschlüsselt sein, trotzdem liest die AGB sich etwas schwammig.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. November 2020 at 11:51

      Hallo Markus,
      da die Kommunikation bei WhatsApp verschlüsselt ist, kann das Unternehmen auf diese Inhalt nicht zugreifen. Durch das Akzeptieren der AGB räumen Sie WhatsApp aber ein Nutzungsrecht für Ihr aktuelles, öffentliches Profilbild und den Status ein. Erforderlich ist dies, damit Profilbild und Statusmeldung anderen Nutzern angezeigt werden dürfen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Verena

    10. Juli 2020 at 16:03

    Stimmt es, dass ich das Recht an MEINEM selbst geschossenen Bild verliere, wenn ich es mit WhatsApp verschicke?
    Übergebe ich WhatsApp mit dem Versandt also die Rechte an meinem Bild?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. Juli 2020 at 15:25

      Hallo Verena,
      grundsätzlich lässt sich das Urheberrecht zu Lebzeiten nicht übertragen. Für einige Funktionen benötigt die Dienstleister allerdings Nutzungsrechte. Hierzu kann das Anzeigen von Profilbildern zählen. Einer Entsprechenden Verwendung stimmen Sie mit den Nutzungsbedingungen zu. Es ist aber davon auszugehen, dass das Unternehmen nicht auf die in Chats versendeten Bilder zugreift.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Mary

    2. Juni 2020 at 13:05

    Guten Tag
    Wie kann ich den Besitzer einer Bilddatei finden, um die Erlaubnis für die Nutzung zu erfragen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      9. Juni 2020 at 15:22

      Hallo Mary,
      eine Möglichkeit kann die umgekehrte Bildersuche darstellen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Paulek

    22. Mai 2020 at 12:51

    Kann ich ein, mir über Whatsapp geschicktes, Bild weiterleiten bzw. weiter verbreiten obwohl ich nicht der Fotograf dieses Bildes bin?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 14:45

      Hallo Paulek,
      bei der Verbreitung von Bilder gilt es grundsätzlich das Urheberrecht sowie das Recht am eigenen Bild zu beachten.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Karsten

    15. Oktober 2019 at 13:03

    Dass der Empfänger meiner Nachricht prinzipiell in der Lage ist, meine gesendeten Inhalte als Belästigung oder Urheberrechtsverletzung anzuzeigen, leuchtet ein.
    Mich verblüfft jedoch, dass ich durch Annahme der AGB WhatsApp Rechte an der Nutzung und Weitergabe meiner Inhalte (text, Ton, Bilder, Videos) gebe. Wie machen die das, wo die Kommunkation doch Ende-zu-Ende verschlüsselt ist und sie doch eigentlich keinen Zugriff auf Inhalte nehmen können?

    1. Karsten

      15. Oktober 2019 at 13:10

      … hat sich erledigt die Frage. Alles halb so wild. Ich hätte den AGB-Absatz wohl lieber zu Ende lesen sollen:

      „Die von dir im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen (beispielsweise uns zu gestatten, dein Profilbild und deine Statusmeldung anzuzeigen, deine Nachrichten zu übermitteln, deine nicht zugestellten Nachrichten für bis zu 30 Tage auf unseren Servern zu speichern, während wir versuchen sie zuzustellen, und auf sonstige Weise wie in unserer Datenschutzrichtlinie dargelegt).“

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