Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Um den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, setzen Unternehmen auf verschiedenste Werbemaßnahmen. Damit sich die Kosten und der Aufwand für die Erstellung eines entsprechenden Beitrags auch lohnen, sollte dieser bei der möglichen Zielgruppe im Gedächtnis bleiben. Zu diesem Zweck sind der Phantasie kaum Grenzen gesetzt, allerdings gilt es, die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. So greift beispielsweise das Urheberrecht bei Werbung.
Inhalt
FAQ zum Urheberrecht bei Werbung
Neben dem Urheberrechtsgesetz spielt bei Werbung unter anderem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine wichtige Rolle. Zudem gilt es, ggf. den Medienstaatsvertrag zu beachten.
Ja, diese Option besteht, wenn die Werbung die notwendige Schöpfungshöhe erreicht und somit zu den Werkarten gezählt werden kann.
Viele Unternehmen stellen Werbespots mittlerweile selbst in die sozialen Netzwerke ein. Dadurch können Sie den Link in der Regel gefahrlos an Freunde und Verwandte schicken. Zudem besteht innerhalb der Plattformen häufig die Möglichkeit, entsprechende Beiträge zu teilen. Auch dadurch können Sie einen Verstoß gegen das Urheberrecht der Werbung vermeiden.
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Werbung?
Als Werbung gelten grundsätzlich alle Maßnahmen, die ein Unternehmen zum Zweck der Verkaufsförderung oder Imagepflege ergreift. Wie diese im Einzelnen aussehen, kann sich je nach dem genutzten Medium unterscheiden:
- Zeitung und Zeitschriften: Anzeigen
- Fernsehen: Werbespots und Produktplatzierungen
- Internet: Werbebanner und -spots
- Außenwerbung: Plakate und Flyer
Unabhängig davon welche Variante zum Einsatz kommt, gilt es in Deutschland verschiedene Gesetze zu beachten. So drohen beispielsweise Sanktionen, wenn unerlaubt Werke verwendet werden, die dem Urheberrecht unterliegen. Bei Werbung kann eine entsprechende Urheberrechtsverletzung unter anderem vorliegen, wenn urheberrechtliche geschütztes Bildmaterial oder Musik ohne das Einverständnis des Urhebers in die Werbekampagne integriert werden.
Der geschädigte Urheber kann den Rechtsverletzer in diesem Fall abmahnen. Im Zuge dessen können auch Forderungen auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Zudem geht eine Abmahnung meist mit einer Unterlassungserklärung einher.
Wer verhindern möchte, dass es wegen einem Verstoß gegen das Urheberrecht bei Werbung Ärger gibt, sollte daher im Vorfeld die entsprechenden Nutzungsrechte erwerben. Bei Bildern ist dies verhältnismäßig einfach mithilfe von Stockfoto-Datenbanken möglich. Alternativ dazu können Sie Bilder auch selbst anfertigen oder exklusiv von einem Grafiker bzw. Fotografen erstellen lassen.
Neben dem Urheberrecht spielen bei Werbung aber noch weitere Gesetze eine wichtige Rolle. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schreibt zum Beispiel die klare Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung vor. Anzeigen müssen demnach eindeutig als solche zu erkennen sein. Die TV-Sender sind zudem dazu verpflichtet, die Zuschauer auf den Einsatz sogenannter Produktplatzierungen in Fernsehsendungen hinzuweisen.
Schützt das Urheberrecht auch Werbung?
Nicht nur bei der Erstellung von Werbung kann das Urheberrecht von Relevanz sein, denn grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass auch eine Werbeanzeige an sich als schützenswert gilt. Dafür muss sich die Werbung allerdings durch ein besonderes Maß an Kreativität und Individualität auszeichnen.
Möglich ist dies zum Beispiel, wenn für ein Produkt oder eine Marke eine spezielle Erkennungsmusik entwickelt wurde. Hierbei kann es sich um ein Werk der Musik handelt, welches unter das Urheberrecht fällt. Als Werbung kommen zudem kurze Videos zu Einsatz, die unter Umständen zu den Filmwerken gezählt werden können.
Auch Plakate können urheberrechtlich geschützt sein. Aus diesem Grund kann zum Beispiel eine Abmahnung drohen, wenn Sie dieses fotografieren und das Bild anschließend ins Internet stellen. Ob das betroffene Unternehmen eine solche Urheberrechtsverletzung ahndet oder vielleicht als kostenlose Marketingmaßnahme toleriert, lässt sich pauschal nicht einschätzen.
Urheberrecht bei Werbung – kurz und kompakt
Die im Zuge von Werbekampagnen verwendeten Medien können grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegen. Ist Werbung besonders kreativ, können zudem auch Anzeigen, Banner, Werbespots und Plakate zu den urheberrechtlich geschützten Werkarten zählen und den entsprechenden Schutzrechten unterliegen.
10. Dezember 2021 at 12:18
Gut zu wissen, dass eine Abmahnung in den meisten Fällen mit einer Unterlassungserklärung einhergeht. Für meine Firma möchte ich ebenfalls im nächsten Monat etwas Werbung machen und hochwertige Werbebanner erstellen lassen. Ich hoffe, dass mir die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner nicht allzu schwerfallen wird.