Auf Weihnachtsmärkten könnte bald ganz buchstäblich stille Nacht herrschen: Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat ihre Gebühren erhöht. Weihnachtsmärkte müssen für GEMA-Musik ab sofort tiefer in die Tasche greifen. Viele Städte haben bereits angekündigt, auf lizenzfreie Lieder zurückzugreifen oder ganz auf Musik zu verzichten. Die GEMA verteidigt die Erhöhung ihrer Gebühren.
Was bedeutet die Erhöhung der GEMA-Gebühren für Weihnachtsmärkte?
Weihnachtsmärkte müssen der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, eine Gebühr für das Abspielen von moderner Musik zahlen. Diese Gebühren wurden nun erhöht. Hannover berichtet von einer Steigerung von 9.500 Euro auf 45.000 Euro, andere Städte rechnen mit ähnlich drastischen Erhöhungen. „Das wären rund 18.000 Euro zusätzliche Kosten für den diesjährigen Weihnachtsmarkt. Das ist weit mehr als die Musikgruppen selbst bekommen“, so Braunschweigs Stadtmarketing-Geschäftsführer Gerold Leppa.
Die Höhe der GEMA-Gebühr basierte bisher immer auf der Auftritts- und Publikumsfläche. Nun wird jedoch die Gesamtfläche des Weihnachtsmarktes als Grundlage herangezogen. Für Leppa eine unverständliche Änderung: „Der Weihnachtsmarkt ist ja kein Open-Air-Konzert“.
GEMA weist die Vorwürfe zurück
Die GEMA verteidigt die Erhöhung ihrer Gebühren und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011. Demnach sei es
„angemessen, die Höhe der Vergütung auch bei Freiluftveranstaltungen nach der Größe der Veranstaltungsfläche – gerechnet vom ersten bis zum letzten Stand und von Häuserwand zu Häuserwand – zu bestimmen.“
Das bedeutet im Klartext: Weihnachtsmärkte spielen überall GEMA-Musik, nicht nur auf den Bühnen; eine Erhöhung der Gebühren sei daher gerechtfertigt.
Leiser die Weihnachtsmärkte nie klingen
Viele Weihnachtsmärkte können die GEMA-Gebühren nicht bezahlen und haben daher angekündigt, auf lizenzfreie und somit gebührenfreie Musik zurückzugreifen. Einige wollen ganz auf Musik verzichten. Die Stadt Hameln plant hingegen drei bis vier „GEMA-Tage“, an denen gebührenpflichtige Songs gespielt und aufgeführt werden.
Die GEMA erhebt nur Gebühren für Lieder, deren Urheber weniger als 70 Jahre tot sind. Das bedeutet, dass viele Weihnachtsklassiker wie „Ihr Kinderlein kommet“ gebührenfrei sind.
Bei neueren Songs wie „Last Christmas“ oder „Driving Home for Christmas“ ist die Lage eindeutig: Hier fallen Gebühren an, die sich zahlreiche Weihnachtsmärkte nicht mehr leisten können. Gute Nachrichten für diejenigen, die beim Glühwein auch mal ihre Ruhe haben wollen, schlechte Nachrichten für alle, für die Mariah und George einfach dazugehören.
18. November 2023 at 11:57
Dann sollte man auf Musik verzichten, schade fürs Publikum