Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Nicht selten stellt bereits eine einzelne Abmahnung eine mittelschwere Katastrophe dar. Doch was, wenn Sie durch die widerrechtliche Verbreitung von einer sogenannten Kompilation – der Zusammenstellung diverser Musikstücke von verschiedenen Interpreten auf einem Tonträger – gleichzeitig viele Urheberrechte verletzt haben und daher auch eine große Anzahl von Abmahnschreiben erhalten können? Als Allheilmittel galt in diesem Zusammenhang lange Zeit die vorbeugende Unterlassungserklärung.
Inhalt
FAQ zur vorbeugenden Unterlassungserklärung
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Lassen Sie sich daher ggf. von einem Anwalt beraten.
Es ist durchaus möglich, dass Sie mit einer solchen Unterlassungserklärung schlafende Hunde wecken und Abmahnungen folgen. Dies kann unter anderem auch erhebliche Forderungen auf Schadensersatz nach sich ziehen.
In der Regel bestehen die Geschädigten bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung auf einer Vertragsstrafe. Denn häufig ist die Androhung hoher finanzieller Forderungen ein entscheidendes Kriterium bei der Einhaltung der Bedingungen.
Was ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung?
Bei einer vorbeugenden Unterlassungserklärung handelt es sich grundsätzlich um einen lebenslang gültigen Vertrag. Durch diesen versichert die unterzeichnende Person, ein bestimmtes, rechteverletzendes Verhalten in der Zukunft zu unterlassen.
Im Gegensatz zu den „regulären“ Unterlassungserklärungen wird die vorbeugende – wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt – noch vor dem Erhalt einer konkreten Abmahnung abgegeben.
Der Urheberrechtsverletzer wird somit von sich aus aktiv und gibt die Erklärung ohne eine entsprechende Aufforderung gegenüber dem Geschädigten bzw. Rechteinhaber ab. Ein inhaltlicher Unterschied zwischen einer „normalen“ und einer vorbeugenden Unterlassungserklärung besteht hingegen nicht. Auch in diesem Fall muss das rechtswidrige Verhalten eindeutig benannt sein.
In der Regel folgt die vorbeugende Unterlassungserklärung diesem Muster:
Anwaltskanzlei Beispiel
Beispielweg 65
12345 Beispielstadt
des
Herrn Benno Beklagter, Beispielallee 77, 56789 Beispieldorf
gegenüber
Frau Bine Beispiel, Beispielweg 12, 12345 Beispielstadt
vertreten durch: Rechtsanwaltskanzlei Beispiel.
Hiermit verpflichte ich mich ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht oder Präjustiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, es zukünftig zu unterlassen, das Werk
[Name des Künstlers] – [Bezeichnung des Songs], [Werkart]
oder Teile daraus ohne die Einwilligung des Rechteinhabers im Internet öffentlich zu verbreiten.
Unterschrift
Nachfolgend finden Sie das Muster zum Download:
Muster für eine vorbeugende Unterlassungserklärung als PDF-Datei (.pdf)
Achtung! Diese Vorlage dient nur zur Veranschaulichung.
Wann ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll?
Als zweckdienlich wurde eine vorbeugende Unterlassungserklärung hauptsächlich bei Filesharing erachtet. Denn in der Regel ging die Aktivität in Tauschbörsen mit diversen Urheberrechtsverletzungen einher. Nicht selten sind durch diese Art von Verbreitung übers Internet auch verschiedene Rechteinhaber geschädigt.
Dies kann zur Folge haben, dass sich diese mit einer Vielzahl von Abmahnungen an Sie wenden und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz anmelden. Eine vorbeugende Unterlassungserklärung soll diese Kosten – für Anwalt und Abmahnung – reduzieren.
Von der eigenmächtigen Versendung vorbeugender Erklärungen ist allerdings häufig abzuraten. Besteht ein begründeter Verdacht, dass in naher Zukunft mehrere Abmahnungen drohen, sollten Sie das weitere Vorgehen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Urheberrecht planen.
Vorbeugende Unterlassungserklärung – kurz und kompakt
Drohen wegen wiederholter Verstöße gegen das Urheberrecht diverse Abmahnungen, kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Ziel eines solchen Vertrages ist die Reduzierung möglicher Kosten, welche mit Abmahnungen einhergehen.
3. September 2017 at 18:25
Sehr geehrter Berater
Ich habe Fakeprofile mit jeweils einem geklautem
Foto auf Badoo erstellt.Das war vor einem Jahr.Da ich Angst vor Abmahnungen habe möchte ich eine vorbeugende Unterlassungsklärung abgeben um eine Abmahnung zu verhindern.Was sagen Sie dazu?
Schöne Grüße Tim
4. September 2017 at 11:35
Hallo Tim,
eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt für Urheberrecht. Es ist jedoch in jedem Fall ratsam, die gestohlenen Bilder aus den Internetprofilen zu entfernen.
Ihr Team von Urheberrecht.de