Verzichtserklärung im Urheberrecht: Können Sie Ihre Rechte aufgeben?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nicht immer stehen bei der Schöpfung eines Werkes finanzielle Interesse im Mittelpunkt. Viele Kreative schaffen Bilder oder Musik, die für das Urheberrecht relevant sind, in ihrer Freizeit und erfreuen sich daran, wenn diese verbreitet und bei Gleichgesinnten Beachtung finden. Um anderen die problemlose Bearbeitung dieser Werke zu ermöglichen, könnten die Urheber durch eine Vereinbarung von ihren Rechten zurücktreten und die Werke der Gemeinheit überlassen. Doch ist so eine Verzichtserklärung im Urheberrecht überhaupt möglich?

Eine Verzichtserklärung für das Urheberrecht ist nicht wirksam.
Eine Verzichtserklärung für das Urheberrecht ist nicht wirksam.

FAQ zur Verzichtserklärung im Urheberrecht

Kann ich durch eine Verzichtserklärung mein Urheberrecht aufgeben?

In der Regel ist dies nicht möglich.

Kann ich auf die Nennung als Urheber verzichten?

Auf das Recht der Anerkennung der Urheberschaft, welches zu den Urheberpersönlichkeitsrechten zählt, kann der Urheber nicht grundsätzlich verzichten. Allerdings kann ein Schöpfer in einem konkreten Fall einer Verzichtserklärung im Urheberrecht zustimmen, sodass sein Name dann nicht genannt wird.

Wie kann ich meine Werke trotzdem zur Verfügung stellen?

Es ist grundsätzlich möglich, Dritten Ihre Werke zur Verfügung zu stellen. Dafür erteilen Sie eine sogenannte freie Lizenz. Damit räumen Sie anderen umfassende Nutzungsrechte ein, sodass jeder die Werke frei verändern darf. Für diese weitreichenden Nutzungsrechte und den Verzicht auf eine entsprechende Vergütung entwickelte die Organisation Creative Commons die CC Zero-Lizenz.

Aufgaben des Urheberrechts

Beim Urheberrecht handelt es sich um ein ausschließliches Recht, welches das Verhältnis zwischen dem Schöpfer und seinem Werk beschreibt. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert die Verbindung zwischen dem Urheber und seinem Werk in § 11 wie folgt:

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.

Durch das Urheberrecht kann der Schöpfer als einziger darüber entscheiden, in welcher Art und Weise sein Werk verwertet wird. Zudem kann er Dritten durch einen Lizenzvertrag Nutzungsrechte einräumen und ihnen dadurch die Verwendung seiner Werke erlauben.

Aufgrund der besonderen Beziehung zwischen dem Schöpfer und seinem Werk sind diese in der Regel untrennbar miteinander verbunden, sodass eine Verzichtserklärung beim Urheberrecht in der Regel unwirksam ist.

Verzichtserklärung im Urheberrecht: Sonderfall bei der Miturheberschaft

Verzichtserklärung im Urheberrecht: Miturheber können auf ihre Rechte verzichten.
Verzichtserklärung im Urheberrecht: Miturheber können auf ihre Rechte verzichten.

Ein Werk muss nicht grundsätzlich nur von einer Person geschaffen werden. Ist eine Gruppe dafür verantwortlich, liegt eine sogenannte Miturheberschaft vor. Die Ansprüche, die die verschiedenen Urheber an ihrer Schöpfung geltend machen können, sind dabei prozentual aufgeteilt.

Nur in diesem Fall ist es möglich, durch eine Verzichtserklärung das Urheberrecht in Form der Verwertungsrechte an die anderen Miturheber zu übertragen. Dadurch nimmt der Anteil der anderen zu. Ein Verzicht zugunsten der Gemeinheit ist somit auch hier nicht möglich.

Ein Anwalt für Urheberrecht kann Sie dazu beraten, was Sie als Miturheber beachten sollten.

Verzichtserklärung beim Urheberrecht – kurz und kompakt

Die Aufgabe der ausschließlichen Rechte an einem Werk durch eine Verzichtserklärung ist im Urheberrecht weitestgehend unzulässig. Möchten Sie anderen die freie Verwertung Ihrer Schöpfungen erlauben, ist dies durch die Nutzungsrechte und der Vergabe entsprechender Lizenzen möglich. Das Urheberrecht bleibt aber weiterhin beim Urheber der Werke.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

6 Gedanken zu „Verzichtserklärung im Urheberrecht: Können Sie Ihre Rechte aufgeben?

  1. Chris

    2. Mai 2024 at 17:30

    Hallo, liebes Urheberrechtsteam,
    im Auftrag einer Kommune schreibe ich ein Buch. Nun will der Auftraggeber, das entsprechende Amt, in meinen Text massiv eingreifen. Aus meiner Sicht eine Verletzung des Urheberrechts, falls ich den Änderungen nicht zustimme. Ist dies korrekt?
    Vielen Dank für die Rückmeldung & viele Grüße,
    Chris

  2. Birgit

    5. April 2023 at 12:17

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich betreibe einen Zwischenhandel mit chirurgischen Instrumenten verschiedener Hersteller. Einer dieser Hersteller hat mir zugesagt, dass ich seine Katalog-Fotos (er hat das Urheberrecht) für meine Homepage, die ich gerade aufbaue, verwenden darf, da ich ja auch seine Produkte verkaufe. Das hätte ich gerne schriftlich von ihm und auch, dass ich ihn nicht als Urheber bei jedem Bild oder im Quellennachweis nennen muss.

    Wie kann ich das rechtssicher formulieren und ihn damit bitten, mir dies zu unterschreiben.
    Ich bitte um einen Formulierungsvorschlag.

    Herzlichen Dank.

  3. Guenter s.

    12. April 2018 at 20:40

    Ich schreibe ein script für eine Geschäft TSI DEA wie kann ich es schützen.

    1. urheberrecht.de

      16. April 2018 at 8:43

      Hallo Guenter,

      nach der Fertigstellung ist der Code geschützt. Wenn Sie dann einen Verstoß bemerken, können Sie mit einem Anwalt dagegen vorgehen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  4. Elmar

    11. April 2017 at 14:46

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für die Informationen auf Ihrer Website. Ein spannendes Thema.
    Ich beschäftige mich zur Zeit mit der Frage, wer bei einer automatisierten Panoramafotografie , 360 Grad Filmaufnahmen, Luftaufnahmen von Drohnen der Urheber sein kann. Ist es noch der Fotograf / Filmer oder der Bearbeiter, der Stitcher, beide oder keiner?

    Und wie ist der Sachverhalt wenn Objekt oder Personen gescannt und nicht fotografiert oder gefilmt werden?

    Hinsichtlich der Schöpfungshöhe sind bereits heute in diesem Bereich große Unterschiede. Wer kann ein
    Urheberrecht geltend machen?

    Wo könnte ich weitere Informationen finden?

    Mit freundlichem Gruß
    Elmar Scheffer

    1. urheberrecht.de

      19. April 2017 at 10:35

      Hallo Elmar,

      bei Fotografien ist derjenige, welcher den Auslöser betätigt, in der Regel als Urheber anzusehen. Ein Anwalt für Urheberrecht kann Sie auch bei tiefergehenden Fragen kompetent beraten. Das örtliche Rechtsanwaltsverzeichnis hilft Ihnen dabei, die richtige Person ausfindig zu machen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

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