Urheberrecht vererben: Was geschieht mit den Werken nach dem Tod des Schöpfers?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Unsere Zeit auf der Erde ist begrenzt, deshalb wollen wir auch jeden einzelnen Augenblick genießen. Trotzdem ist es durchaus sinnvoll, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über das eigene Vermächtnis zu machen, entsprechende Vorkehrungen – wie ein Testament – zu ergreifen und sich zu überlegen, wem Sie Ihr Urheberrecht vererben wollen.

Unsere Zeit ist begrenzt: Überlegen Sie deshalb rechtzeitig, an wen Sie Ihr Urheberrecht vererben.
Unsere Zeit ist begrenzt: Überlegen Sie deshalb rechtzeitig, an wen Sie Ihr Urheberrecht vererben.

FAQ zu Urheberrecht und Erbe

Ist das Urheberrecht vererbbar?

Ja, für eine Dauer von 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geht das Urheberrecht auf dessen Erben über.

Wie kann ich den Erben meiner Urheberrechte bestimmen?

Um das Urheberrecht zu vererben, können Sie zum einen ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen. Darin haben Sie die Möglichkeit, den künftigen Erben selbst zu bestimmen. Liegt solch ein Schriftstück nicht vor, gehen die Verwertungsrechte an die Erbberechtigten gemäß der gesetzlichen Erbfolge über. Dabei handelt es sich in der Regel um Ehegatten und die nächsten Angehörigen.

Was geschieht mit meinen Werken, wenn niemand da ist, an den ich das Urheberrecht vererben kann?

Wurde durch ein Testament kein Erbe bestimmt, findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. Das zuständige Nachlassgericht versucht dann, mögliche Verwandte zu ermitteln. Scheitert dieses Vorhaben, tritt der Staat als Erbe auf. Dadurch werden die Schöpfungen allerdings nicht automatisch gemeinfrei, auch in diesem Fall müssen die Fristen eingehalten werden.

Kann ich das Urheberrecht vererben?

Urheberrecht: Die Erben können Sie durch ein Testament festlegen.
Urheberrecht: Die Erben können Sie durch ein Testament festlegen.

Das Urheberrecht schützt die besondere Verbindung zwischen dem Urheber und seinem Werk. Dabei handelt es sich um ein ausschließliches Recht, welches sicherstellt, dass nur der Schöpfer darüber entscheiden kann, wann und in welcher Form sein Werk verwertet wird.

Aufgrund dieser besonderen Beziehung ist in der Regel eine Übertragung des Urheberrechts für ein Werk nicht möglich. Diese Regelung soll vor allem dem Schöpfer zugutekommen und ihm für die Verwertung seines Werkes eine angemessene Vergütung zusichern.

Allerdings räumt das UrhG die Möglichkeit ein, das Urheberrecht zu vererben. In § 28 UrhG heißt es dazu im Detail:

  1. Das Urheberrecht ist vererblich.
  2. Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen.“
Hat der Urheber Bedenken, dass seine Erben mit seinen Werken nicht entsprechend seiner Wünsche verfahren, kann auch ein Testamentsvollstrecker mit der Ausübung des Urheberrechts beauftragt werden.

Urheberrecht vererben: Welche Rechte haben die Hinterbliebenen?

Urheberrecht vererben: Die Verbindlichkeiten bleiben bestehen.
Urheberrecht vererben: Die Verbindlichkeiten bleiben bestehen.

Nach dem Tod des Schöpfers geht das Urheberrecht an seine Erben über. Dadurch erhalten diese die gleichen Rechte, über die auch schon der ursprüngliche Urheber verfügt hat.

Demnach gehen sowohl die Urheberpersönlichkeits- als auch die Verwertungsrechte auf den Rechtsnachfolger über.

Die Erben sind allerdings auch an die bereits bestehenden Verbindlichkeiten – zu denen unter anderem Lizenzverträge über die Einräumung der Nutzungsrechte zählen – gebunden.

Außerdem ist die Dauer des Urheberrechts zeitlich begrenzt, denn dieses erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Danach gelten die Werke als gemeinfrei und können, ohne dass dafür der Erwerb von Nutzungsrechten notwendig ist, verwertet werden.

Urheberrecht vererben – kurz und kompakt

Durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist es möglich, das Urheberrecht zu vererben. Dies beinhaltet alle Rechte, die mit einem Werk einhergehen: Verwertungsrechte, Nutzungsrechte sowie Urheberpersönlichkeitsrechte. Allerdings besteht das Urheberrecht nur 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

18 Gedanken zu „Urheberrecht vererben: Was geschieht mit den Werken nach dem Tod des Schöpfers?

  1. Monika

    14. Januar 2022 at 16:15

    Hallo liebes Team vom Urheberrecht.

    Ich selbst erhalte Tantiemen als Komponistin / Texterin und würde diese später gern an meinen Mann bzw. meinen Sohn vererben. Ist es zwingend notwendig dies notariell zu veranlassen oder gehen die Urheberrechte später automatisch an die genannten Personen über?

    Ich freue mich von Ihnen zu hören.
    Herzliche Grüße
    Monika

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. Januar 2022 at 11:43

      Hallo Monika,
      grundsätzlich unterliegt auch das Urheberrecht der gesetzlichen Erbfolge.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  2. Angelika

    3. Januar 2022 at 14:10

    Ich hätte eine Frage, die mir sehr am Herzen liegt: Wer darf darüber befinden, was mit Uromas Tagebüchern, Briefen etc. geschieht? Gibt es da einen „Besitzer“? Ein Testament gibt es nicht, die alten Kartons etc. lagern bei einem meiner Onkel (Enkel der Uroma), weil er gerade Platz dafür hatte. Jetzt ist er zusammen mit seiner Frau auf die Idee gekommen, alles ins Archiv zu geben. Ich hingegen würde gern die Aufgabe übernehmen, es in der Familie zu behalten, und zwar bei mir. Geschwister oder Cousinen wollen es nicht haben. Wie ist das rechtlich? Darf mein Onkel zusammen mit seiner Schwester, meiner Mutter, bestimmen, was passiert? Bin ich in der Erbfolge zu weit weg? Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. Januar 2022 at 15:45

      Hallo Angelika,
      am besten sollten Sie die Angelegenheit im Kreise der Familie besprechen und dabei Ihr Anliegen schildern. Rechtlich wäre ansonsten die Erbfolge zu beachten.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  3. Estefania

    14. Dezember 2019 at 9:56

    Mir war nicht bewusst, dass auch die Urheberrechte vererbt werden können. Dies dürfte dementsprechend für die Patente ebenso gelten. Ich denke, dass man bei diesen Angelegenheiten erwägen sollte, einen Anwalt für Erbrecht zu befragen. Vielen Dank für Ihre Ausführungen.

  4. Flo

    2. August 2019 at 16:01

    Hallo,
    vielen Dank für die ganzen Infos hier.
    Wenn man in Deutschland Rechte weitervererbt, fängt dann der Countdown bis es Public Domain wird wieder bei 70 Jahren an oder wird das „gegengerechnet“ zu der Zeit, die der Original Rechteinhaber schon verstorben ist?
    In Anderen Worten:
    Wenn man Rechte an Werken stets weitervererbt kann man so dafür sorgen, dass Werke niemals Public Domain werden?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      12. August 2019 at 15:55

      Hallo Flo,
      nach dem Tod des Urhebers besteht das Urheberrecht noch maximal 70 Jahre. Wie oft es danach weiter vererbt wird, ist in der Regel unerheblich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Ratgeber Dauer des Urheberrechts.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Neeltje

    17. Januar 2019 at 10:36

    Vielen Dank für diese ausführlichen Darstellungen zum Thema Urheberrecht in der Vererbung. Mein Vater ist rechtlicher Urheber an vielen Dingen. Er setzt gerade sein Testament auf. Ich werde ihn darüber informieren, wie es im Einzelnen mit dem Vermächtnis von solchen Rechten aussieht. Er kann es nicht mehr tun, da er im Krankenhaus liegt.

  6. Luise

    12. Dezember 2018 at 9:22

    Mein Großonkel hatte keine Kinder und meine Geschwister und ich sind die einzigen Erben. Ein Testament hat er nicht verfasst und es bestehen keine erbrechtlichen Verträge. Er hatte einen großen Hit in den Schlagerparaden und bis zu seinem Tod Tantiemen erhalten. Verstehe ich es richtig, dass wir als gesetzliche Erben nun automatisch die Urheberrechte erben?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      21. Dezember 2018 at 12:49

      Hallo Luise,
      grundsätzlich geht das Urheberrecht bei vielen Werken für einne Zeitraum von bis zu 70 Jahren an die Erben über. Wemdem Sie sich ggf. an den Testamentsvollstrecker oder lassen Sie sich von einem Anwalt über die Einzelheiten beraten.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Vincent

    19. Oktober 2018 at 18:03

    Ich würde gerne Werke von Egon Schiele in einem Flyer für eine Veranstaltung verwerten.. dieser ist ja schon über 70 Jahre tot. Kann ich das ganz ohne Erwerb irgendwelcher Lizenzen tun und muss keine Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben?

    Danke für Ihre Antwort.

    VM

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2018 at 8:53

      Hallo Vincent,
      eine Einschätzung ist uns nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Lutz

    12. Oktober 2018 at 8:08

    Guten Tag,

    nach dem Tod meiner Mutter gingen die GEMA Einnahmen an mich als Haupterbe über.
    Davon hatte ich bisher einen Pflichtanteil an meine Schwester zu bezahlen.

    Ihr Mann wurde von ihr nun als Haupterbe per Testament bestimmt. Gehen damit auch die von mir zu zahlenden Pflichtanteile an ihn über? Muss ich also an ihn den Pflichtanteil aus den GEMA Einnahmen weiter bezahlen?

    Auf welche Quelle(n) könnte ich mich berufen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      15. Oktober 2018 at 9:10

      Hallo Lutz,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  9. Karin D.

    15. Juli 2018 at 16:06

    Meine Frage;
    Da ich zwei Söhne mit Familien , bzw. Enkelkinder, habe, mache ich mir Gedanken wie das Copyright vererbt wird.
    Ich möchte mich für die Familie entscheiden, die , die Nutzung des Copyrights auch weitergeführt und nicht nur
    als Erbmasse in der Ecke liegen bleibt.
    Wie kann ich das in meinem Testament als Verfügung hinterlassen, dass die Familie, die mir nicht geeignet erscheint, sich nicht benachteiligt fühlt?
    Im Moment ist es für mich schwer eine Entscheidung zu treffen.
    Kann man die Erbschaft des Copyright davon abhängig machen, dass der, der damit Geld verdienen will,
    dass alleinige Recht zur Vermarktung erhält?
    Danke für eine Information dazu.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Dütz

    1. urheberrecht.de

      26. Juli 2018 at 14:36

      Hallo Karin,

      wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Erbrecht über Ihre Möglichkeiten beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen auch bei der Formulierung der entsprechenden Klauseln helfen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Rainer L.

    27. Oktober 2017 at 14:15

    Wenn meine Frau mir ihre Urheberrechte per Testament vermacht, sind diese dann mein Eigentum und ich kann die erworbenen Urheberrechte meiner Frau an meine Kinder weiter vererben?

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 11:40

      Hallo Rainer,
      Urheberrechte unterliegen in Deutschland den Erbschaftsregeln. Sie gehen also auf den Erbempfänger über, wenn sie Teil des Erbes sind.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

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