Urheberrechtsabgabe: Gebühren für Speicher­medien und Geräte

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 17. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Aufgrund der Privatkopie ist es uns möglich, Musik, Filme oder andere Inhalte auf verschiedenen Geräten abzuspielen bzw. zu verwenden. Nutzer gehen dabei in der Regel davon aus, dass diese Vervielfältigung kostenlos ist. Dabei handelt es sich allerdings um einen Irrtum, denn die Privatkopie wird in Deutschland durch die sogenannte Urheberrechtsabgabe vergolten.

Mit der Urheberrechtsabgabe werden legale Privatkopien abgegolten.
Mit der Urheberrechtsabgabe werden legale Privatkopien abgegolten.

FAQ zur Urheberrechtsabgabe

Wann wird die Urheberrechtsabgabe erhoben?

Kaufen Sie bestimmte elektronische Geräte oder Speichermedien, ist die Gebühr im Kaufpreis enthalten, mit denen Vervielfältigungen möglich sind.

ird mir durch die Urheberrechtsabgabe nicht gleich automatisch unterstellt, dass ich illegale Schwarzkopien erstelle?

Die Pauschalabgabe dient nicht der Abgeltung von illegalen Schwarzkopien, diese werden mit anderen Methoden verfolgt, wie einer Abmahnung. Die Gebühr wird allerdings für die Vergütung von legalen Privatkopien erhoben. Es ist Ihnen somit erlaubt, eine CD auf Ihren Mp3-Player oder Ihre Computerfestplatte zu überspielen.

Warum erhebt die GEMA Gebühren auf USB-Sticks?

Die Urheberrechtsabgabe wird nicht von der GEMA erhoben, sondern von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) sowie der VG Wort und VG Bild-Kunst, welche die Vergütung auf die verschiedenen Verwertungsgesellschaften verteilt. Die GEMA erhält dadurch einen Teil der Gebühr und damit – für die durch die Gesellschaft vertretenen Künstler – einen finanziellen Ausgleich für die Herstellung legaler Privatkopien.

Was ist die Urheberrechtsabgabe?

Die Pauschalabgabe dient nicht der Legalisierung von widerrechtlichen Vervielfältigungen.
Die Pauschalabgabe dient nicht der Legalisierung von widerrechtlichen Vervielfältigungen.

Über die Urheberrechtsabgabe – die offizielle Bezeichnung in Deutschland lautet Pauschalabgabe – erfolgt ein Ausgleich für urheberrechtliche Ansprüche, die aufgrund von Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung bestehen.

Diese Urheberrechtsgebühr wird dabei pauschal über den Kaufpreis von Geräten und Medien abgegolten, welche die Vervielfältigung ermöglichen.

Dabei dient die Urheberrechtsabgabe für Geräte allerdings nicht als Ausgleich für illegale Raubkopien, sondern ist für legale Privatkopien gedacht.

Denn eine solche steht den Rechteinhabern gemäß § 54 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG):

Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es […] vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.

Die Einforderung der Urheberrechtsabgabe bei den Geräteherstellern bzw. -importeuren erfolgt über die ZPÜ sowie die VG Wort und die VG Bild-Kunst. Diese teilen die Einnahmen dann unter den Verwertungsgesellschaften – zu denen unter anderem auch die GEMA zählt – auf, welche diese an ihre Mitglieder weiterleiten.

Bereits in einem Beschluss vom 07. Juli 1971 (Az. 1 BvR 775/66) hat das Bundesverfassungsgericht die Urheberrechtsabgabe für zulässig erklärt. Damals wurde eine entsprechende Verfassungsbeschwerde von einem Hersteller für Leerkassetten abgewiesen.

Höhe der Urheberrechtsabgabe

Die Urheberrechtsabgabe für einen Drucker beträgt 5,00 Euro.
Die Urheberrechtsabgabe für einen Drucker beträgt 5,00 Euro.

Wie hoch die Urheberrechtsgebühren ausfallen, hängt in der Regel von den Verhandlungen zwischen den Branchenverbänden und den Verwertungsgesellschaften ab. Die jeweilige Abgabe wird dabei je nach Gerät oder Medien von verschiedenen Faktoren beeinflusst.

So spielt bei USB-Sticks unter anderem die Speicherkapazität eine Rolle. Die Urheberrechtsabgabe für Kopierer ergibt sich hingegen aus den vervielfältigten Seiten pro Minute.

Einen Überblick zur Urheberrechtsabgabe, welche die Hersteller anführen müssen, bietet die nachfolgende Tabelle:

Gerät / MediumAbgabe in Euro
Scanner12,50
Tintendrucker5,00
PC13,19
Tablet8,75
Mobiltelefon6,25
MP3-Player5,00
TV mit Aufnahmefunktion über USB13,00
TV mit HD34,00
Kassetten-Rekorder7,00

Die Höhe der Gebühren wird durch das Nutzungsverhalten beeinflusst. Aus diesem Grund erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Anpassung der Urheberrechtsabgabe.

Urheberrechtsabgabe – kurz und kompakt

Bei der Urheberrechtsabgabe handelt es sich um eine Gebühr, die bei Geräten und Medien erhoben wird, welche das Erstellen oder Speichern von Vervielfältigungen ermöglichen. Die Abgabe wird über den Ladenpreis gezahlt und durch die Gerätehersteller gegenüber der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) geleistet. Die Abgabe liegt dabei in der Regel zwischen 5,00 und 34,00 Euro.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

21 Gedanken zu „Urheberrechtsabgabe: Gebühren für Speicher­medien und Geräte

  1. Steven

    16. Dezember 2022 at 12:58

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum Urheberrecht, was die geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte bei der Datenträgerherstellung (Schallplatten) betrifft. Viele Presswerke haben einen Punkt in den AGB der mich verwundert. Dort ist meistens ein Punkt aufgeführt, der besagt, auch wenn der Kunde sämtliche Herstellungskosten trägt, so bleiben die Mutterplatten, oder Glasmaster (CD Herstellung) Eigentum des Presswerkes. Möchte man die Mutterplatte sein Eigentum nennen, kann das Presswerk entscheiden was damit passiert, weil der Kunde, vielleicht ohne Kenntnis darüber, bzw.. ohne Aufklärung, seine Eigentumsrechte abgegeben hat. Das geistige Eigentum, sowie sämtliche urheberrechtlich geschützten Daten sind physisch mit dem Datenträger fixiert worden. Es besteht eine Unübertragbeikeit vom Urheberecht. Das Urheberecht räumt dem Schöpfer geistige Eigentumsrechte ein, somit ist er im alleinigen Besitz des Urheberpersönlichkeits und der Verwertungsrechte. Diese können nicht an Dritte übergeben oder überlassen werden, sondern höchstens eine Lizenz. So habe ich das Urheberrecht verstanden. Wie ist so etwas überhaupt möglich, solche Punkte in die AGB zu schreiben? Zum Vergleich gibt es Presswerke, die generell das Eigentum beim Kunden sehen, nur lediglich wird das Aufbewahrungsrecht angewandt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Steven

  2. Geht Dichnichtsan

    9. August 2022 at 10:23

    Ich würde gerne Mal von den kunsterln wissen, ob die jemals was davon gesehen haben. Oder die Ersteller von Vorlesungsskript en, die immernoch häufig ausgedruckt werden. Meiner Meinung nach ist das hier eine Scheingebühr und gehört verboten. Genauso wie Rundfunkgebühren. Geldmacherei. Ich sag nur Jahresgehalt von fast 400.000 und das von unseren Rundfunkgebühren. Und ein privates Unternehmen ist es obendrein. Da versagt die Politik Mal wieder auf ganzer Linie

  3. Inal

    1. März 2022 at 17:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ist eine Onlinehändler, der Laptopteile kauft, sie zu einem Gamelaptop zusammenstellt und verkauft zu Urheberrechtsaabgebe verpflcihtet?

    Wenn ja, wie wird die Erklärungspflicht erfüllt?

    freundliche Grüße
    Inal

  4. Daniel

    26. Mai 2021 at 22:58

    Und interne Festplatten?
    Also einzeln erworben und selbst im Rechner z.B. für Systembackup’s genutzte Festplatten ?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. Mai 2021 at 15:44

      Hallo Daniel,
      bei Multimedia-Festplatten mit Aufzeichnungsfunktion kann die Pauschalabgabe bis zu 12 Euro betragen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Peter

    25. Mai 2021 at 18:20

    Machen wir uns nichts vor, das Gesetz ist überholt. Wer legt denn in 2020+ noch eine Privatkopie von irgendetwas an? Und die Kosten für einen Scanner bspw. sind unverschämt, was soll denn damit eingescannt werden? Das Display von einem iPhone?

  6. Michael

    21. April 2021 at 12:53

    Ich schreibe mir gerade eine Wildbienen App. Diese App dient mir alleine zur Arten Bestimmung. Die App enthält viele Fotos aus einem gekauften Buch. Aber auch einige Fotos aus dem Internet. Da jetzt einige Bekannte Interesse zeigen meine Frage: Wenn ich die Nutzung auf max. 7 Personen einschränke (z. b über die TelNr des benutzten Smartphones) gilt das dann noch als Privatkopie?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 14:23

      Hallo Michael,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Mark

    21. März 2021 at 20:10

    Dieses Recht ist eine Frechheit! Ich habe doch bereits für meine Musik oder sonstige Medien Geld an den Autor gezahlt. Und dann werde ich beim Kauf noch mal zur Kasse geboten??! Da kann man nur hoffen, dass die Musik- und Film-Piraterie weiterhin „Vollgas gibt“! Gleiches Thema mit der GEZ…

  8. nomen

    22. Februar 2021 at 7:29

    1. Vertritt die VG Wort auch Erben eines Autors?
    2. Kann man sich auch als Erbe kostenlos anmelden ?
    3. Können Sie mir etwas über die Kostenstruktur sagen im Vertragsverhältnis zwischen Erbe und VG Wort? Konkret: welchen Anteil behält die VG Wort für sich von eventuelle eingeforderten Tantiemen ?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      23. Februar 2021 at 15:32

      Hallo,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten direkt an die VG Wort.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Blohminator

    19. September 2019 at 21:40

    Wie sieht es mit Digial Rekordern aus, die für die Videoüberwachung benutzt werden? Die meisten davon sind ja spezielle PCs mit entsprechender Software.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. September 2019 at 8:38

      Hallo Blohminator,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Hersteller entsprechender Geräte.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Hobbyfotograf

    10. Juni 2019 at 16:32

    Unterscheidet das Urheberrecht zwischen privat geschaffenem, künstlerischen Werk und professionell geschaffenem, künstlerischen Werk?

    Z.B.: Ich erschaffe bzw. halte eine Illusion als Hobbyfotograf in Form eines Fotos fest. Das Foto gefällt und ich werde gefragt, ob ich es für private Zwecke zur Verfügung stelle.

    Greift da auch das Urheberrecht, wenn ich mit der privaten Nutzung einverstanden bin aber kommerzielle Absichten ausschließen möchte?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      13. Juni 2019 at 15:06

      Hallo Hobbyfotograf,
      eine solche Unterscheidung erfolgt in der Regel nicht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Albert

    22. März 2019 at 17:02

    Weshalb soll jetzt ein neues Urheberrecht kommen. Wir Kunden bezahlen schon heute beim Kaf der Geräte erhebliche Summen. Müssen wir jetzt alles doppelt und dreifach bezahlen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. März 2019 at 12:56

      Hallo Albert,
      die Urheberrechtsabgabe dient ausschließlich als Vergütung für legale Privatkopien. Die Reform des Urheberrechts bezieht sich hingegen auf Urheberrechtsverletzungen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Greta

    20. März 2019 at 9:44

    Mir wird aber unterstellt, dass ich Lieber/Medien illegal erwerbe und diese dann auf dem Handy abspiele!! Weil das Gesetz veraltet ist“. Wer nutzt heute noch CDs oder MP3-Player. Der Gesetestext müsste in etwa lauten: Es ist erlaubt Musik von der I Tunes App auf dem Computer zu speichern. Und es ist schwer nicht gekaufte Musik in die ITunes App zu laden.
    Und genau das wird einem unterstellt! Sprich die Musik die ich im ITunes habe ist gekauft. Warum das Urheberrecht für Handys!?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      21. März 2019 at 14:00

      Hallo Greta,
      das Urheberrecht gilt unabhängig vom Medium. Zudem erlauben Mobiltelefone nicht nur das Abspielen von Musik, denn Sie können zum Beispiel auch Bilder aus dem Internet darüber herunterladen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Jan

    28. November 2018 at 12:13

    was ist mit temporären Speicher? Muss man da auch Gebürhen bezhalen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. November 2018 at 14:30

      Hallo Jan,
      dazu ist uns nichts bekannt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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