Birkenstock-Sandalen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Daher will das Unternehmen seine Schuhe jetzt zur Kunst erklären lassen. Ein Urheberrecht für Birkenstock-Sandalen soll verhindern, dass nachgemachte Produkte verkauft werden dürfen. Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Mai 2023 stimmte dem zu. Die Entscheidung wurde jedoch vom Oberlandesgericht Köln am 26. Januar 2024 gekippt. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof.
Schuhe als Kunst – Urheberrecht für Birkenstock-Sandalen?
Laut aktuellem Stand besteht kein Urheberrecht auf Birkenstock-Sandalen. Doch ein endgültiges Urteil steht noch aus. Zunächst hatte das Landgericht Köln dem Antrag der Marke aus Linz am Rhein Recht gegeben.
Demnach handele es sich bei Birkenstock-Sandalen tatsächlich um Kunstwerke. Begründet wurde dies damit, dass seit Jahrzehnten keine oder nur minimale Veränderungen an den Produkten vorgenommen wurden. Das Unternehmen argumentierte mit Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Es bestehe ein Anrecht auf Urheberrecht für Birkenstock-Sandalen als Werk der bildenden Künste.
Nach dem Urteil des Landgerichts Köln hätten die Beklagten die Sandalen nicht nur aus dem Sortiment nehmen müssen. Sie hätten außerdem auch noch Schadensersatz zahlen müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln kippte diese Entscheidung jedoch (Az.: 6 U 89/23). Der Grund: Birkenstock-Sandalen stechen vor allem durch ihren funktionalen Aspekt hervor. Die Gestaltung steht nicht im Vordergrund. Die dazu angeführte Erklärung lautete:
Bei industriell gefertigten Massenprodukten des täglichen Lebens wird man
[…] kunstgewerblichem Kitsch eher Urheberschutz zubilligen können, als einem funktionalwertvollen Design
Potenziell sei ein Urheberrecht für Birkenstock-Sandalen allerdings umsetzbar.
Offizielle Entscheidung des BGH steht noch aus
Bisher ist nicht klar, wann der BGH seine endgültige Entscheidung verkünden wird. Eine erste Einschätzung gab der Entscheidung des OLG Köln aber Recht. Das erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch am 9. Januar 2025 bei der mündlichen Verhandlung.
Bis zur endgültigen Entscheidung besteht kein Urheberrecht auf Birkenstock-Sandalen. Das bedeutet, die Beklagten dürfen Ihre Produkte weiterhin verkaufen.
Der für Birkenstock agierende Rechtsanwalt Konstantin Wegner verwies auf vergleichbare Urteile zugunsten des Klägers. So wurde etwa bei Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier ein Urheberrecht eingeräumt. Kunst ist daher häufig ein Streitthema. Wegner erklärte hierzu gegenüber dem SWR:
Im Urheberrecht ist seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann.
Der Hauptgrund für ein Urheberrecht dürfte für Birkenstock finanziell sein. Oftmals sind die vergleichbaren Produkte deutlich günstiger als das Original. Das bedeutet für den Hersteller Markteinbußen. Sollte der BGH einem Urheberrecht für Birkenstock-Sandalen zustimmen, könnte dies zukünftig verhindert werden.