Ein neugieriges Tier und jede Menge Bürokratie
Seinen Anfang nahm der Fall um die 2010er Jahre in Sulawesi, wo ein britischer Tier-Fotograf seine aufzeichnungsbereite Kamera für einige Zeit unbeachtet ließ. Dies rief einen Schopfaffen auf den Plan, welcher das Gerät wohl inspizierte und dabei unwissentlich mehrere Porträts von sich knipste.
Die entstandenen Selfies zeigen den Affen, wie er in das Objektiv schaut. Ein bestimmtes Bild, auf welchem das Tier scheinbar grinst, erlangte schnell Berühmtheit – wohl auch deshalb, weil der Fotograf wohl mehrmals bestätigte, der Affe habe den Auslöser selbst betätigt.
Ein sprichtwörtliches „Affentheater“
PETA ernannte sich daraufhin selbst als Vertreter des Schopfaffen, welchen sie „Naruto“ nannten. In der Beschwerdeschrift ob der der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung heißt es u.a.:
Naruto has the right to own and benefit from the copyright in the Monkey Selfies in the same manner and to the same extent as any other author. (Naruto hat dieselben Anteils- und Eigentumsrechte an der Urheberschaft der Affen-Selfies wie jeder andere Autor auch.)
Auch wenn die Klage zunächst abgewiesen und in zweiter Instanz abgelehnt wurde, einigte sich der Beklagte mit der Tierschutzorganisation letztes Jahr schließlich außergerichtlich: Künftig werde ein Viertel des Erlöses von dem Foto Organisationen zugutekommen, welche sich dem Schutz von Narutos Artengenossen widmen.
Ob es dabei wirklich um den Tierschutz oder gar um eigene Werbeinteressen seitens PETA gehandelt hat, wurde wiederholt in Frage gestellt. Denn schließlich kann Naruto den Erlös aus dem Urheberrecht von seinem Affen-Foto wohl kaum selbst benutzen – ganz zu schweigen von der Tatsache, dass der Verbleib des Affen nach den Bildern unbekannt war.
Auch die Tatsache, inwiefern ein Affe von den gleichen Rechten wie ein Mensch profitieren kann und soll, wurde juristisch und moralisch durchaus kritisch bewertet. Der Fall ist also eher als Kuriosität einzustufen und weniger als eine fundierte Auseinandersetzung mit Fragen nach geistigem Eigentum.
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