Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2024
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Influencer zeigen auf ihren Social-Media-Kanälen nicht selten eine Vielzahl von Produkten. Allerdings haben sie diese eher in wenigen Fällen tatsächlich selbst erworben. Stattdessen handelt es sich dabei in der Regel um bezahlte Werbebeiträge oder Geschenke – auch als unentgeltliche Zuwendung bezeichnet.
Inhalt
FAQ zur unentgeltlichen Zuwendung
Unter diesem Begriff werden Produkte oder Dienstleistungen verstanden, die Influencer kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen.
Wenn Sie ein Produkt im Wert von mehr als 1.000 Euro ohne eine Form von Gegenleistung erhalten haben, sind Sie dazu verpflichtet, dessen Vorführung als Produktplatzierung zu kennzeichnen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann unter Umständen der Tatbestand der Schleichwerbung vorliegen.
Beim Erhalt mehrerer Produkte in Form einer unentgeltlichen Zuwendung werden die einzelnen Werte addiert.
Unentgeltliche Zuwendung: Was ist das?
Als unentgeltliche Zuwendung gelten Waren oder Dienstleistungen , welche ein Unternehmen zum Beispiel einem Influencer auf Facebook, Instagram & Co. für ein Gewinnspiel und zum Testen zur Verfügung stellt. In diesem Fall fließt also in der Regel kein Geld für einen entsprechenden Beitrag.
Gemäß der Richtlinien der Landesmedienanstalten ist bei redaktionellen Beiträgen auf eine Kennzeichnung als Werbung zu verzichten, wenn die Produkte nicht „von bedeutendem Wert“ sind. Die relevante Grenze liegt bei 1.000 Euro bzw. bei einem Prozent der Produktionskosten.
Liegt der Wert für eine unentgeltliche Zuwendung unterhalb dieses Grenzwertes, kann in der Regel somit auf eine Kennzeichnung als Werbebeitrag verzichtet werden, ohne dass die Influencer mit einer Strafe wegen Schleichwerbung zu rechnen haben.
Unentgeltliche Zuwendung – kurz und kompakt
Erhalten Influencer Waren kostenlos, handelt es sich dabei um eine unentgeltliche Zuwendung. Liegt der Wert der Produktbereitstellung bei maximal 1.000 Euro gilt dies nicht als Product Placement. Eine Kennzeichnung ist in diesem Fall somit nicht nötig.