Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2024
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Nicht immer ist der Urheber dazu in der Lage, sein Werk im vollen Umfang zu nutzen und alle Rechte auszuschöpfen. Um die Schöpfung dennoch möglichst umfassend zu verwerten und dadurch einen finanziellen Gewinn zu erzielen, spielen einige Urheber möglicherweise mit dem Gedanken, ihr Urheberrecht zu übertragen. Doch ist dies überhaupt möglich und wenn ja in welcher Form?
Inhalt
FAQ zur Übertragung von Urheberrechten
Nein, diese Option besteht nicht. Allerdings können Urheber anderen sogenannte Nutzungsrecht einräumen.
Tatsächlich ist der Tod des Urhebers laut UrhG die einzige Möglichkeit für die vollständige Übertragung von einem Urheberrecht auf einen Dritten. An wen das Erbe übergeht, wird entweder durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge bestimmt. Allerdings ist das Urheberrecht zeitlich begrenzt und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Tatsächlich können Sie im Internet Muster finden, mit denen es möglich sein soll, das Urheberrecht zu übertragen. Allerdings handelt es sich dabei vor allem um fehlerhaft bezeichnete Verträge über die Übertragung von Nutzungsrechten. Haben Sie einen Vertrag unterzeichnet, mit dem Sie das gesamte Urheberrecht an Dritte verkauft bzw. übertragen haben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und sich zur Rechtsgültigkeit des Dokumentes beraten lassen.
Kann das Urheberrecht übertragen werden?
Beim Urheberrecht handelt es sich um ein ausschließliches Recht, das die Beziehung zwischen einem Urheber und seinem Werk schützt. Es stellt unter anderem sicher, dass der Schöpfer als einzige Person darüber bestimmen kann, in welcher Art und Weise sein Werk veröffentlicht und verwendet wird.
Grundlage für den Urheberrechtsschutz ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG), in dem unter anderem auch verschiedene Rechte definiert sind. So stellen die Urheberpersönlichkeitsrechte zum Beispiel sicher, dass ein Werk durch eine Urheberbezeichnung gekennzeichnet werden muss. In welcher Art und Weise eine Schöpfung wirtschaftlich genutzt werden kann, regeln die Verwertungsrechte.
Möchte ein Dritter ein urheberrechtlich geschützes Werk verwerten, ist dafür das Einverständis des Schöpfers notwendig. Dies erfolgt in der Regel durch einen Lizenzvertrag, in dem eine Übertragung der Rechte geregelt wird. Allerdings ist es nicht möglich, das gesamte Urheberrecht zu übertragen.
Urheberrecht durch Nutzungsrechte übertragen
Möchten Sie ein Urheberrecht übertragen, ist dies nur in Form von sogenannten Nutzungsrechten möglich und erfolgt in der Regel durch einen Lizenzvertrag. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird in § 31 UrhG wie folgt definiert:
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen.
Zu den urheberrechtlichen Nutzungsarten zählen dabei unter anderem die Veröffentlichung oder Vervielfältigung. Wird das Urheberrecht durch Nutzungsrechte übertragen, kann der Urheber zudem über den Umfang der Verwertung entscheiden und ggf. die Nutzung beschränken. Möglich ist dies unter anderem für eine bestimmte Zeitspanne, eine Region, ein Land oder einen Sprachraum.
Nutzungsrechte können sowohl einfach oder ausschließlich erteilt werden. Beim einfachen Nutzungsrecht können auch weitere Personen die Berechtigung für eine Verwendung erhalten, wohingegen es sich beim ausschließlichen Recht um die exklusive Verwertung handelt, die unter Umständen sogar dem Urheber eine Nutzung untersagt.
Lizenzvertrag für die Übertragung von Nutzungrechten
Möchten Sie das Urheberrecht durch Nutzungsrechte übertragen, erfolgt dies in der Regel durch einen schriftlichen Lizenzvertrag. Denn dieser bietet bei einem Verstoß gegen die vereinbarten Konditionen die Möglichkeit, die Vertragsbedingungen nachzuvollziehen. Bei einem Vertrag für die Übertragung von Nutzungsrechten sollte Sie deshalb die folgenden Fragen beantworten können:
- Werden alle Vertragsparteien aufgeführt?
- Ist eindeutig definiert, um welches Werk es sich handelt?
- Wird der Umfang der Nutzung benannt?
- Handelt es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht?
- Werden mögliche Beschränkungen (zum Beispiel räumlich oder örtlich) formuliert?
- Sind Angaben über eine angemessene Vergütung enthalten?
Urheberrecht übertragen – kurz und kompakt
Im Ganzen kann das Urheberrecht nicht übertragen werden. Um Dritten dennoch die Verwendung urheberrechtlicher Schöpfungen zu erlauben, können Nutzungsrechte eingeräumt werden. In der Regel werden durch einen Lizenzvertrag der Umfang der Rechte und die finanzielle Vergütung definiert.
27. März 2022 at 8:16
Hallo, eine Frage die mich ziemlich beschäftigt ist: Ich habe seit Jahre an einem Buch mit einer Freundin von mir zusammen geschrieben und ich möchte aufgrund persönlicher Probleme in der Freundschaft an dem Buch alleine weiterschreiben (Kein Streit nur unterschiedliche Lebensläufe und fehlendes Interesse ihrerseuts, sie ist bereit mir die kompletten Rechte für die Charaktere zu übertragen, die sie erschaffen hat, damit ich alleine weiter schreiben kann. Wenn es um Veröffentlichung geht, hatte ich persönlich immer gesagt, dass ich sie als Inspiration und Zweitautorin für einen Großteil des frühen Erschaffungsprozesses mit einbeziehe, aber dass ich nach wie vor den absoluten Großteil an Arbeit in das Werk stecke. Auf welche Art und Weise kann ich einen guten Vertrag schreiben bei dem sie mir die Rechte an gewissen Charakteren komplett übertragen kann ?
25. November 2019 at 15:25
ich bin Hobbyfotograf und möchte privat einer anderen Person 2 Bilder verkaufen. ich verkaufe selten mal Bilder, weil ich es hauptsächlich als Hobby mache
ich möchte mich aber absichern, dass er die Bilder nicht weitergibt oder vervielfältig etc. Er soll die Bilder nur privat nutzen.
er möchte sie gerne als Datei haben und selbst ausdrucken, genau deswegen möchte ich mich absichern, dass er es nicht an Dritte o.ä. weiter gibt. Gibt es hierfür einen Vertrag den man kurz aufsetzen kann, damit beide Seiten abgesichert sind?
oder reicht es, wenn ich einen kurzen Dreizeiler aufsetze, mit genau dem Inhalt, dass er die Bilder nicht weitergibt und das Bildrecht bei mir bleibt und er sie nur zu eigen Nutzung nimmt?!
Würde das reichen?
29. November 2019 at 15:32
Hallo Nicole,
wie ein Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten aussehen kann und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier: Ratgeber Nutzungsrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de