Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Indexseiten vereinfachen beim Filesharing die Suche nach Torrent-Dateien, die zum Download von Inhalten aus Torrent-Netzwerken benötigt werden. Diese Torrent-Seiten funktionieren nach dem Prinzip einer Bibliothek, Links zu den Torrents werden in einer Datenbank hinterlegt und suchbar gemacht. TorrentHound war eine solche Webseite.
Inhalt
FAQ zu TorrentHound
TorrentHound konnte legal genutzt werden, da die Auflistung von Links und verfügbaren Torrents derzeit nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Sofern die heruntergeladenen Dateien keine geschützten Werke enthielten, waren in der Regel keine Probleme bei der Nutzung zu erwarten.
Nutzern mussten sich im Klaren darüber sein, dass die neuesten Kinofilme oder Serien nicht legal kostenlos angeboten werden konnten. Diese Torrents über TorrentHound zu beziehen und die Inhalte herunterzuladen, stellte dann eine Urheberrechtsverletzung dar.
War die Identifikation eines Nutzers per IP-Rückverfolgung möglich und konnte ein wiederrechtliches Herunterladen sowie Verbreiten von geschützten Werken nachgewiesen werden, drohte eine Abmahnung. Daten wie die Interneprotokoll-Adresse (IP) konnten auch auf Seiten wie TorrentHound gespeichert und nach Aufforderung an Behörden übergeben werden.
Wie konnte TorrentHound genutzt werden?
TorrentHound bedeutet übersetzt aus dem Englischen so viel wie „Torrent-Jagdhund“. Die Seite wurde also dazu genutzt, Torrents aufzuspüren bzw. zu suchen, um über diese dann Inhalte herunterladen zu können. Torrents, sind Dateien, die es mit Hilfe von Filesharing-Programmen ermöglichen, die eigentlichen Inhalte von verschiedenen Quellen im Netzwerk herunter zu laden.
Das Ganze basiert auf dem Prinzip von Peer-to-Peer. Eine Suchanfrage wird im Torrent-Netzwerk in der Regel nicht an einen Server gestellt, sondern von Rechner zu Rechner so lange weitergeleitet bis der Inhalt gefunden ist. Oftmals werden Nutzer zeitgleich mit dem Download auch zum Anbieter dieser Dateien.
Um bei der Vielzahl der Angebote die gewünschte Datei zu finden, nutzen viele die Torrent-Seiten. Auf TorrentHound wurde ein Torrent jedoch nicht hochgeladen, sondern nur verlinkt. Anwender wurden an den jeweiligen Anbieter (oder Host) weitergeleitet, wenn sie den Link nutzten. TorrentHound bot Torrents also nicht selbst an, sondern erstellte nur eine Auflistung der verfügbaren Links.
Oftmals führten die indexierten Links zu Torrents, die den Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglichten. Luden sich Nutzer diese Inhalte per Peer-to-Peer herunter, handelte es sich in der Regel um eine Urheberrechtsverletzung, welche eine Abmahnung zur Folge haben konnte.
TorrentHound: War ein Download legal?
Torrent-Seiten, wie es TorrenHound war und andere heute sind, können in Deutschland derzeit zur Suche nach Torrents verwendet werden. Das Auflisten von Torrents und Links ist nicht untersagt. Allerdings bewegen sich die Seiten in einer Grauzone, wenn sie zu geschützten Werken verlinken.
Nutzer sollten jedoch darauf achten, dass die Torrents nicht zu geschützten Inhalten führen. Das Herunterladen sowie die Weiterverbreitung in einem Torrent-Netzwerk sind strafbare Handlungen. Dies kann sowohl eine Abmahnung als auch Schadenersatzforderungen zur Folge haben. Haben Betroffene eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung erhalten, sollten sie diese nicht ignorieren. Die Konsultation mit einem Anwalt, der die weitere Vorgehensweise aufzeigen kann, ist hier empfehlenswert.
TorrentHound – kurz und kompakt
TorrentHound war bis 2016 eine der beliebtesten Webseiten, die Torrents aus dem BitTorrent-Netzwerk verlinkte. Nutzer konnten diese über die Anwenderoberfläche suchen und gelangten so zu den gewünschten Inhalten. Ein direkter Download war über TorrentHound nicht möglich, da es in der Datenbank nur Verlinkungen gab.