Wer Videomitschnitte von einem Fußballspiel über die sozialen Medien verbreitet, muss unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, da ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegen kann. Als schutzwürdig gilt dabei allerdings nicht das Spiel, sondern die Zusammenstellung des Bildmaterials.
Verstoßen Videomitschnitte beim Fußballspiel gegen das Urheberrecht?
Steht die Lieblingsmannschaft auf dem Platz, kochen bei so manch einem Fan die Emotionen hoch. Wie ausgelassen die Stimmung während des Spiels in der Stammkneipe oder sogar im Stadion ist, möchten nicht wenige mit ihren Freunden teilen, allerdings können Videomitschnitte von einem Fußballspiel in den sozialen Netzwerken unter Umständen zu juristischen Problemen führen.
Denn wer ein Video veröffentlicht, auf dem – selbst nur im Hintergrund – eindeutig ein Spiel zu erkennen ist, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Begründung dafür ergibt sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), welches Filmwerke bzw. sogenannte Laufbilder schützt. Dem Urheberschutz unterliegen demnach die Aufnahmen, deren Zusammenstellung durch Kameraführung und Bildregie gestaltet werden.
Ein Fußballspiel an sich genießt hingegen keinen Schutz durch das Urheberrecht, denn diesem fehlen gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshof vom 04. Oktober 2011 (Az.: C-403, 429/08) die notwendigen Voraussetzungen für eine geistige Schöpfung. Gegen Aufnahmen im Stadion können allerdings die geltenden Hausregeln sprechen.
Möchten Fernsehsender, Internetanbieter oder Kneipen Videomitschnitte, Fußballspiele oder ganze Turniere zeigen, müssen dafür entsprechende Lizenzen erworben werden. Ein Geschäftsmodell, welches der Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) in der Saison 2017/2018 laut dem eigenen Wirtschaftsreport einen Erlös in Höhe von 1,25 Milliarden Euro eingebracht hat.
Welche Konsequenzen können Fußballmitschnitte nach sich ziehen?
Teilen Sie Videomitschnitte von einem Fußballspiel, welches in einer Kneipe übertragen wird, in den sozialen Medien, handelt es sich ggf. um eine Urheberrechtsverletzung, die der Rechteinhaber abmahnen kann. Bei enthusiastischen Fans wird aber nicht selten vom Versand einer Abmahnung abgesehen. Allerdings kann es zu einer Sperrung des Beitrags auf Facebook, Instagram und Co. kommen. Mit Post vom Anwalt müssen hingegen gewerbliche Kanäle sowie unbelehrbare Wiederholungstäter rechnen.
Wann Posts und Videomitschnitte bei einem Fußballspiel in der Regel keine urheberrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Sie erstellen das Handyvideo selbst im Stadion, weshalb keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
- Das Video dient als Privatkopie und wird nicht in den sozialen Medien veröffentlicht.
- Sie senden das Video ausschließlich an enge Familienmitglieder und wirkliche Freunde (geschlossene Facebook-Gruppe oder WhatsApp-Chat).
- Das Fußballspiel ist ein unwesentliches Beiwerk und könnte problemlos ausgetauscht werden.
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