Strafe für Filesharing: Was sehen die Gesetze vor?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der illegale Datenaustausch von urheberrechtlich geschützten Inhalten über das Internet – auch unter der Bezeichnung „Filesharing“ bekannt – stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Ist es möglich, die Täter mithilfe der Rückverfolgung ihrer IP-Adresse zu ermitteln, drohen Sanktionen. Doch mit was für einer Strafe müssen Sie für Filesharing rechnen?

Strafe für Filesharing: Eine strafrechtliche Verfolgung ist in Deutschland ein eher seltenes Phänomen.
Strafe für Filesharing: Eine strafrechtliche Verfolgung ist in Deutschland ein eher seltenes Phänomen.

FAQ zur Strafe für Filesharing

Wann droht eine Strafe für Filesharing?

Bei Urheberrechtsverletzungen findet in der Regel keine automatische Strafverfolgung statt, die Staatsanwaltschaft wird also nicht von sich aus aktiv. Daher muss der geschädigte Urheber einen entsprechenden Antrag stellen.

Stehen noch andere Vergehen als die unerlaubte Verwertung unter Strafe?

Der Gesetzgeber sieht auch Sanktionen für den unerlaubten Eingriff in die technischen Schutzmaßnahmen vor. Darunter ist die Umgehung eines bestehenden Kopierschutzes zu verstehen. Für Privatpersonen kann dies eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedeuten.

Wie werden die Beweise gesichert?

Damit eine Strafe wegen Filesharing drohen kann, muss die Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden. Möglich ist dies mithilfe der IP-Adresse. Darüber hinaus ist bei Filesharing auch eine Hausdurchsuchung möglich.

Filesharing: Welche Strafe droht in Deutschland?

In der Regel werden Verstöße gegen das Urheberrecht durch eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung und der Zahlung von Schadensersatz abgegolten. Es besteht aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Filesharing: Als Strafe kann sogar Haft drohen.
Filesharing: Als Strafe kann sogar Haft drohen.

Das Urheberrecht sieht in diesem Zusammenhang unter anderem den Tatbestand der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken vor. Privatpersonen droht in diesem Fall entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Handelt es sich um eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung fällt die Strafe für Filesharing höher aus. Der Gesetzgeber sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bildet in Deutschland bei Privatpersonen eher eine Ausnahme. So erachten die Geschädigten nicht selten die in einer Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz als wirkungsvollere Sanktion.

Strafe für Filesharing – kurz und kompakt

Bei einer Urheberrechtsverletzung infolge von Filesharing wird in der Regel eine zivilrechtliche, außergerichtliche Einigung mithilfe einer Abmahnung angestrebt. Allerdings sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. In diesem Fall kann für Privatpersonen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre drohen.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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