Die Zivilklage vor dem Landgericht München gegen die Influencerin Cathy Hummels wegen Schleichwerbung auf Instagram wurde abgewiesen. Ihr Sieg im Influencer-Prozess bedeutet gleichzeitig eine Niederlage für den umstrittenen Verband Sozialer Wettbewerb (VSW).
Keine Schleichwerbung bei Hummels
Wie das Landgericht München am 29. April 2019 verkündete (Az. 4 HK O 14312/18), kann Cathy Hummels einen Sieg im Influencer-Prozess wegen Schleichwerbung verbuchen. Die zuständige Kammer wies damit die Zivilklage des VSW ab. Der Verband ist vor allem durch seine zahlreichen Abmahnungen gegen Influencer bekannt.
Die vorsitzende Richterin begründete ihre Entscheidung unter anderem damit, dass informierte Leser wüssten, dass das von Cathy Hummels betriebene Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge. Ein Indiz dafür sei unter anderem die Anzahl an Followern. Bei Hummels sind dies auf Instagram mittlerweile mehr als 485.000. Laut Einschätzung der Richterin „schafft kein Mensch“ eine solche Anzahl an privaten Freunden.
Cathy Hummels äußerte sich auf Instagram zum Ausgang des Prozesses und schrieb unter ein Foto:
Dieses Urteil ist für UNS!!! Ich kämpfe weiter für Transparenz UND vor allem für Recht – eben das WIR („Influencer“) das gleiche Recht zugesprochen bekommen wie Fernseh- und Printmedien.
Ob Hummels Sieg den Influencer-Prozess endgültig beendet oder ob sich die nächste Instanz mit dem Fall beschäftigen muss, steht noch nicht fest. Denn rechtskräftig ist das Urteil erst nach zwei Wochen.
Was bedeutet die Entscheidung für andere Influencer?
Die Werbung in sozialen Medien und mit Influencern ist für viele Unternehmen mittlerweile ein wichtiger Aspekt ihrer Marketing-Strategie. Allerdings führen unter anderem die zahlreichen Abmahnungen des VSW zu Unsicherheiten bei der Internet-Prominenz darüber, welche Beiträge als Werbung zu kennzeichnen sind.
Auch Cathy Hummels Sieg im Influencer-Prozess kann nicht für mehr Klarheit sorgen, denn wie das Gericht betonte, bezieht sich die Entscheidung ausschließlich auf den verhandelten Einzelfall. Aus diesem Grund dürfe diese nicht verallgemeinert und auf andere Blogger oder Influencer auf Instagram übertragen werden. Ein Grundsatzurteil steht somit weiterhin aus.
Mit welchen Strafen müssen Influencer bei nachgewiesener Schleichwerbung rechnen? Ein solcher Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Dabei belaufen sich die Forderungen auf Schadensersatz unter Umständen auf mehrere tausend Euro. Alternativ dazu können auch die Aufsichtsbehörden rechtliche Schritte einleiten. In einem solchen Fall ist eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.
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