Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2024
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Um den Unterricht ansprechend und spannend zu gestalten, greifen Lehrer immer wieder auf urheberrechtlich geschützte Werke zurück. Mediale Elemente sind dafür fester Bestandteil des Lehrplans. Dabei darf das Urheberrecht in der Schule aber nicht ignoriert werden.
Weiterführende Ratgeber zum Themenbereich Schule:
Digitalisierte Schule Urheberrecht beim Homeschooling Urheberrecht bei Präsentationen
Inhalt
Literatur zu Themen rund ums Urheberrecht in der Schule
FAQ zum Urheberrecht in der Schule
Das Urheberrecht gilt für alle Werke, die eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen. Dies kann auch bei Bildern aus dem Kunstunterricht oder Aufsätzen im Deutschkurs der Fall sein. Sollen solche Schülerarbeiten beispielsweise in der Schülerzeitung oder der Schulwebseite veröffentlicht werden, kann es laut dem Urheberrecht in der Schule sinnvoll sein, einen Vertrag über Nutzungsrechte abzuschließen.
Beim Urheberrecht ist es unwichtig, ob das Werk mit oder ohne Gewinnabsicht verbreitet wird. Die Verwertung fremder, urheberrechtlich geschützter Werke, bedarf auch bei einer Schülerzeitung die Einwilligung des Rechteinhabers. Liegt diese für Texte oder Bilder nicht vor, kann eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung drohen.
Das Urheberrecht in der Schule greift in solchen Fällen eher nicht, stattdessen gilt es das Recht am eigenen Bild der Kinder zu beachten. So ist abhängig vom Alter, das Einverständnis der Eltern bzw. Schüler notwendig.
Urheberrecht für Lehrer: Diese Regeln sollten Lehrkräfte beachten
Lehrer können ihren Unterricht durch viele Medien anreichern. Teilweise handelt es sich dabei allerdings um durch das Urheberrecht geschützte Werke. Einfluss auf das Urheberrecht in der Schule haben zum Beispiel folgende Unterrichtsmaterialen:
- Textauszüge
- Noten
- Filme und Videos
- Musik
- Arbeitsblätter
- digitales Unterrichtsmaterial
Für solches Unterrichtsmaterial kann das Urheberrecht gelten, sodass die Verwendung in der Schule das Einverständnis des Schöpfers bedarf. Allerdings greifen beim Urheberrecht in der Schule gewisse Sonderregelungen.
Schranken des Urheberrechts
Als alleiniger Inhaber der Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte – zu denen unter anderem auch das Vervielfältigungsrecht zählt – kann der Urheber über die Verwendung seines Werkes bestimmen. Allerdings können diese Rechte zugunsten der Allgemeinheit beschränkt werden.
Eine solche Option kommt beim Urheberrecht im Unterricht zu tragen. Denn gemäß § 60a Urheberrechtsgesetz (UrhG) dürfen zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen bereits veröffentlichte Werke in einem konkret definierten Umfang verwendet werden. Es muss sich dabei allerdings grundsätzlich um einen nicht kommerziellen Zweck handeln. Die Zustimmung der Rechteinhaber wird hingegen bei Schul- und Lehrbüchern sowie Noten benötigt.
Unterrichtsmaterial kopieren: Das Urheberrecht setzt konkrete Grenzen
Das Urheberrecht in der Schule erlaubt es, Printmedien in Klassenstärke für den Unterricht und für Prüfungszwecke zu fotokopieren. Allerdings sieht das Urheberrecht für Unterrichtsmaterial einige Beschränkungen vor, zum Beispiel beim Umfang der Kopien.
Aus allen Werken, zu denen unter anderem auch Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher und belletristische Romane zählen, dürfen Lehrer für ihre Schulklasse bis zu 15 Prozent kopieren. Dieses Kontingent gilt pro Werk für jeweils ein Schuljahr und eine Klasse.
Kleine Werke dürfen sogar vollständig vervielfältigt werden. Zusätzlich dazu ist es Lehrkräften erlaubt, ihren Schülern Kopien von Bildern, Fotos und sonstigen Abbildungen zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung von Texten oder Abbildungen aus Tageszeitungen oder Zeitschriften ist hingegen nicht ohne weiteres erlaubt.
Das Urheberrecht an Schulen schreibt eine Quellenangabe bei Kopien vor. Diese muss Autor, Buchtitel, Verlag, Erscheinungsjahr sowie die entsprechende Seite enthalten.
Urheberrecht: Wer einen Film in der Schule zeigt, bewegt sich in einer Grauzone
Zeigen Lehrer Filmewerke auf DVD im Unterricht, kann dies problematisch aus Sicht des Urheberrechts sein. Denn grundsätzlich ist es nur zulässig, Filmwerke in einem nicht-öffentlichen Rahmen vor miteinander verbundenen Personen vorzuführen. Diese Regelung schließt die Familie und den Freundeskreis ein.
Unter Experten und Juristen ist es allerdings umstritten, ob auch für einen Klassenverband bzw. Schüler im Allgemeinen diese Vorschrift gilt. Zeigen Lehrer also ein durch das Urheberrecht geschützte Filmwerk im Unterricht, begeben sie sich in eine juristische Grauzone.
Solange noch keine eindeutige Rechtssprechung vorliegt, sollten Lehrer auf schulweite oder öffentliche Filmvorführungen verzichten.
Urheberrecht in der Schule – kurz und kompakt
Um Bildung und Forschung zu fördern, gelten für das Urheberrecht in der Schule besondere Ausnahmen. Diese erlauben es Lehrern zum Beispiel, geschützte Werke für ihre Schüler zu kopieren.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urheberrecht in der Schule:
- Hartmann, Thomas (Autor)
- Urheberrecht
- Schule
- Unterricht
- Haupt, Stefan Prof. Dr. (Autor)
- Burgstaller, Peter (Autor)
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20. Januar 2023 at 13:32
Hallo,
als Lehrer einer staatlichen Schule erstelle ich selber viele Arbeitsblätter für den Unterricht (eigene Entwürfe und Kreationen).
Sind diese Arbeitsblätter mein persönliches Eigentum oder muss ich diese einen Kollegen/innen der Schule zur Verfügung stellen?
Sind die Arbeitsblätter Eigentum der Schule?
Danke für die Antwort
Roland
28. Juli 2022 at 13:08
Hallo,
ich hätte zu dem obrigen Artikel eine Anschlussfrage.
Fall:
Dozent bekommt Vorlesungsmaterialien (Skripte + Übungen) vom Bildungsträger (kein öffentlicher sondern GmbH für Erwachsenenbildung) gestellt. Somit dürfen diese genutzt werden.
Frage: Wer haftet für den Inhalt der Vorlesungsunterlagen (Urheberrecht)? Und kann man als Dozent die Haftung ausschließen, da man ja lediglich der vermittelnde ist, jedoch nicht der verantwortliche für den Inhalt.
Liebe Grüße
12. Mai 2022 at 7:31
Hallo Urheberrechtsteam, darf ich Inhalte aus dem Schulbuch entnehmen (innerhalb der 15% natürlich) um ein Fake Handbuch für die Schüler zu erstellen. Quelle habe ich angegeben. VG KM