Raubkopie: Welche Folgen können illegale Kopien haben?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Moderne technische Möglichkeiten beeinflussen uns auf vielfältige Weise. So ist es heute wohl unvorstellbar, dass sich jemand vor den Fernseher stellt und mithilfe eines Tonbandgerätes aktuelle Songs mitschneidet. Denn durch die digitalen Medien ist die Vorgehensweise praktisch ausgestorben. Aber trotz der schlechten Qualität von damals, handelte es sich auch bei diesem Vorgehen um die Herstellung einer Raubkopie.

Als Raubkopie wird die unerlaubte Vervielfältigung von Werken bezeichnet.
Als Raubkopie wird die unerlaubte Vervielfältigung von Werken bezeichnet.

FAQ zur Raubkopie

Wann handelt es sich um ein Raubkopie?

Als Raubkopie wird eine widerrechtlich erstellte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken bezeichnet.

Wann tritt bei einer Raubkopie die Verjährung ein?

Für die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gilt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Die Frist beginnt ab der Beendigung der Tat. Haben Sie also vor sechs Jahren Songs aus einer Tauschbörse auf eine CD gebrannt, müssen Sie heute in der Regel mit keinen Sanktionen rechnen.

Kann ich Raubkopierer melden?

Haben Sie online eine DVD oder CD bestellt, die sich nach der Lieferung als Raubkopie entpuppt hat, sollten Sie sich zuerst an den Verkäufer wenden und mit diesen nach einer Einigung suchen. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, den Vorfall dem Betreiber der Verkaufsplattform zu melden oder sogar den ursprünglichen Urheber über die Raubkopie zu informieren. Dieser kann dann gegen die Urheberrechtsverletzung vorgehen.

Was ist eine Raubkopie?

Raubkopien: Insbesondere bei Musik sollen illegale Kopien zu Umsatzeinbrüchen geführt haben.
Raubkopien: Insbesondere bei Musik sollen illegale Kopien zu Umsatzeinbrüchen geführt haben.

Der Begriff Raubkopie bzw. Schwarzkopie bezeichnet umgangssprachlich Vervielfältigungen, welche rechtswidrig hergestellt wurden. Eine solche illegale Kopie stellt damit eine Urheberrechts­verletzung dar. Die Bezeichnung „Raubkopie“ oder eine Definition kommt allerdings im Urheber­rechtsgesetz (UrhG) nicht vor. Aus diesem Grund gilt der Begriff auch als „populär-juristischer Ausdruck“.

Ursprünglich wurde die Bezeichnung für analoge Kopien von Kassetten, Schallplatten und CDs verwendet. Allerdings weitete sich die Problematik durch die Verbreitung von Computern und der Speichermöglichkeiten auf digitalen Datenträgern aus. Denn in der Regel lassen sich dadurch digitale Medien ohne Qualitätsverlust und innerhalb kürzester Zeit unendlich vervielfältigen. So sind Raubkopien außer bei Musik auch bei Software, Filmen oder E-Books möglich.

Grundsätzlich handelt es sich nicht bei jeder Vervielfältigung ohne das ausdrückliche Einverständnis des Urhebers um eine Raubkopie. So sind Privatkopien gemäß § 53 UrhG erlaubt, solange die jeweiligen Bestimmungen befolgt werden.

Raubkopie: Welche Strafe droht für illegale Kopien?

Raubkopie: Als Strafe kann sogar Haft drohen.
Raubkopie: Als Strafe kann sogar Haft drohen.

Welche Strafe eine Raubkopie laut Gesetz nach sich zieht, ergibt sich vor allem aus dem UrhG. Als Tatbestand liegt dabei in der Regel eine unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken vor. Der Gesetzgeber schreibt in diesem Fall gemäß § 106 UrhG eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Höhere Sanktionen drohen hingegen, wenn die Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Umfang erfolgte. Dieser Tatbestand gilt als erfüllt, wenn durch die Raubkopie irgendeine Form von Gewinn erzielt wird. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Verkauf über das Internet oder auf dem Schulhof erfolgte.

Gemäß § 108 a UrhG sieht der Gesetzgeber bei der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von Werken, die unter dem Schutz des Urheberrechts stehen, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Das Strafmaß wird dabei durch die Umstände der Urheberrechtsverletzung beeinflusst.

Geschädigte Urheber können wegen einer Raubkopie auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. In diesem Fall erhält der Verantwortliche für die Raubkopie eine Abmahnung. Darin enthalten ist in der Regel die Forderung nach Schadensersatz.

Raubkopie – kurz und kompakt

Als Raubkopien werden unerlaubte Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschützten Werken bezeichnet. Liegt das notwendige Einverständnis des Urhebers nicht vor, kann dies eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Vervielfältigungen für den persönlichen Gebrauch – sogenannte Privatkopien – sind allerdings unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

10 Gedanken zu „Raubkopie: Welche Folgen können illegale Kopien haben?

  1. Dirk

    13. August 2021 at 0:15

    Das analoge Mitschneiden zB. vom TV auf ein Tonband für den eigenen Gebrauch ist eben keine illegale „Raubkopie“. Zu genau diesem Zweck zahlt der Konsument Abgaben auf Speichermedien.
    Ansonsten hätte man auch nie vom TV auf VHS aufnehmen, oder sich eine Playlist von CD auf Kassette erstellen dürfen. War und ist aber erlaubt.

  2. Marco

    18. März 2021 at 11:53

    Was passiert wenn man ein link von YouTube kopiert wo anders einfügt runterladen tut und z.b bei tik tok hochgeladen hat kann da was passieren ?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 15:26

      Hallo Marco,
      handelt es sich bei den Videos auf YouTube um urheberrechtlich geschützte Inhalte, kann eine unerlaubte Verbreitung vorliegen.
      Der geschädigte Urheber kann in einem solchen Fall grundsätzlich eine Abmahnung versenden und Schadensersatz fordern.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  3. Arthur A

    12. März 2021 at 17:15

    Hallo, habe vor ein paar Tagen bei E-Bay eine Office 2018 DVD gekauft, habe den Anbieter extra gefragt, ob da alles in Ordnung sei. Er meinte, das wäre eine OEM Version für 3 PCs. Er hat nur einen PC, die 2 anderen „Schlüssel“ braucht er nicht, deshalb auch verkauf. Ich habe die gekauft. Wo die DVD ankam (es war eine Kopie) wurde ich doch etwas stutzig, und kontaktierte Microsoft. Der Schlüssel wurde geprüft und als gebraucht gemeldet (ca. 10 Mal)
    Mir wurde aber gesagt, dass es erstmal nicht schlimm sei. (Am Telefon war Kunden – Anwalt für Software bei Microsoft) Ich sollte die DVD zurückschicken und Geld verlangen. Habe sofort Ebay informiert, schickte die DVD zurück und ich bekam mein Geld wieder.

    Die Frage ist: habe ich damit Urheberrechte verletzt?? Der Vertrag kam ja nicht zustande, meiner Meinung nach.
    Oder habe ich mich doch etwas strafbar gemacht??

    Die Software habe ich nicht installiert.
    LG

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 15:09

      Hallo Arthur,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. KuchenArmy

    15. April 2020 at 21:25

    Hallo zusammen,
    Ich habe mir vor ungefähr einem Jahr eine Gecrackte Version von Photoshop geholt (war am Anfang unklar).
    So meine Frage ist jetzt ob das Besitzen der Version illegal ist und falls ja was für Strafen auf mich zu kommen können? Ich habe das Programm nicht weitergegeben und nur im Privaten bereich genutzt (Kein Geld mit den fertigen Bildern verdient).
    LG KuchenArmy

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. April 2020 at 9:29

      Hallo KuchenArmy,
      ob Sie in diesem Fall mit Sanktionen rechnen müssen, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

    2. Asgard

      23. Juli 2020 at 0:51

      Sehr wahrscheinlich wird einfach dein Program gesperrt, sobald die dahinterkommen, aber das machen so viele, dass du wohl nicht mit rechtlichen Schritten rechnen musst.

  5. Sophia

    25. Januar 2019 at 19:15

    Mark Forsters lied Einmal hat an machen stellen daeo einmal gerufen wird die gleiche Melodie wie in AJR Weak

  6. Frank

    26. Dezember 2017 at 19:55

    Es gibt seit 2004 über 20 Urteile zu diesem Thema. Wichtig ist, dass man mit einem seriösen Händler zusammenarbeitet, wenn man auf gebrauchte Software setzt. Der kann nämlich lückenlos nachweisen, dass der Erstkäufer alle Kopien vor dem Verkauf gelöscht hat. Dann ist auch die Gefahr illegaler Raubkopien gebannt.

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