Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2024
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Bachelor-, Diplom- oder Doktorarbeiten sind in der Regel mit einem enormen Aufwand verbunden. Neben der forscherischen Tätigkeit verlangen die Abhandlungen auch eine korrekte, wissenschaftliche Arbeitsweise. Dies beinhaltet unter anderem eine korrekte Quellenangabe. Führen Zeitdruck oder Unachtsamkeit dazu, dass Studenten oder Wissenschaftler Quellen nicht richtig angeben, kann dies schnell zum Plagiatsvorwurf führen.
Inhalt
Literatur zu Themen rund ums wissenschaftliche Arbeiten
FAQ zur Quellenangabe
Mit dieser können Sie zum Beispiel den Ursprung eines Zitates angeben.
Es ist generell ratsam, für die Quellenangabe genügend Zeit einzuplanen, denn wenn der Abgabetermin immer näher rückt, kann dies zu Unachtsamkeiten führen. Möglicherweise führen solche Flüchtigkeitsfehler zu einer schlechteren Note oder einem Plagiatvorwurf. Gehen Sie zudem bei der Literaturangabe mit äußerster Sorgfalt vor.
Sollen Inhalte aus dem World Wide Web für eine wissenschaftlich Arbeit verwendet werden, müssen Sie die Internetquelle angeben. Die Quellenangabe einer Internetseite beinhaltet neben dem Autor und dem Titel des Aufsatzes auch die entsprechende URL sowie das Zugriffsdatum. Diese Informationen sind notwendig, weil im Internet ständig Änderungen an Bilder oder Texten vorgenommen werden können. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Kopie der Seite zu erstellen, zum Beispiel durch einen Screenshot, der ggf. als Beleg dient.
Die Rechte der Urheber
Texte und Bilder unterliegen nicht selten dem Urheberrecht. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine persönlich-geistige Schöpfung und das Erreichen einer gewissen Gestaltungshöhe.
Solche urheberrechtlichen Werke stehen durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) unter einem besonderen Schutz, der sich aus der besonderen Beziehung von Schöpfer und Werk ergibt.
So erlaubt das Urheberrecht nur dem Schöpfer des Werkes, über dessen Veröffentlichung oder Vervielfältigung zu bestimmen und sichert ihm die Nennung als Urheber zu. Diese Privilegien kann der Urheber nicht vollständig auf Dritte übertragen, denn beim Urheberrecht handelt es sich um ein ausschließliches Recht.
Die Rechte eines Schöpfers sind aber nicht unbegrenzt, sondern werden unter bestimmten Voraussetzungen durch die Schranken des Urheberrechts beschnitten. Diese erlauben unter anderem die Nutzung von Werken für den Schulunterricht, für Pressespiegel oder in Zitaten.
Wann darf zitiert werden?
Bei einem Zitat handelt es sich meist um eine wörtlich übernommene Textstelle, aber auch andere Werkarten – wie Bilder oder Musik – können als solches verwendet werden.
Zitate zählen zu den Schranken des Urheberrechts, weshalb es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, Werke oder ihre Teile zu verwenden, ohne das dafür die Erlaubnis des Urhebers notwendig ist. Zudem entfällt in der Regel auch die Zahlung einer Vergütung.
Damit gemäß § 51 UrhG die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes durch ein Zitat zulässig ist, muss die Verwendung der kulturelle oder wissenschaftlichen Weiterentwicklung dienen. Zudem ist das Zitieren nur in Schöpfungen zulässig, die auch unter den Schutz des Urheberrechts fallen.
Das UrhG schreibt außerdem vor, dass Zitate mit einer Quellenangabe zu versehen sind und einem Änderungsverbot unterliegen, welches allerdings Kürzungen erlaubt, die den Sinn des Werkes nicht entstellen.
Gesetzliche Regelungen zur Quellenangabe
Wie zuvor bereits erwähnt, müssen Zitate – also die Verwendung fremder Schöpfungen – mit einer Quellenangabe versehen werden. Was diese beinhalten muss, gibt § 63 UrhG an:
Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes […] vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.
Wird gemäß dem Urheberrecht die Quellenangabe richtig verzeichnet, können Leser, Zuhörer oder Zuschauer ggf. das ursprüngliche Werk finden und sich eine eigene Meinung dazu bilden.
Urheberrecht: Welche Kriterien muss eine Quellenangabe erfüllen?
Damit nach dem Urheberrecht Literaturangaben als richtig und damit zulässig gelten, müssen diese sowohl beim Inhalt als auch bei der Gestaltung bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Bei Literatur muss die Quellenangabe zumindest aus dem Namen des zitierten Urhebers und dem Titel des Werkes bestehen
- Literaturangaben dürfen nicht versteckt werden. Der Nachweis muss dabei im Verhältnis zur Darstellung sein, eine zu kleine Schriftgröße würde beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
- Eine Quellenangabe muss eindeutig zum entsprechenden Inhalt zuordenbar sein.
- Das Zitat muss optisch vom eigenen Text abgegrenzt werden. Meist wird der Fremdtext kursiv dargestellt.
- Eine Quelle darf nur dann als „unbekannt“ gekennzeichnet werden, wenn alle praktikablen Wege der Informationsbeschaffung erschöpft sind.
Quellenangabe in der Wissenschaft
Literaturangaben und der Nachweis von fremden geistigen Eigentum sind in der Wissenschaft eine wichtige Thematik. Ersichtlich wird die Bedeutung der Quellenangabe zum Beispiel anhand der Plagiatsaffären der ehemaligen Bundesminister Karl-Theodor zu Guttenberg und Annette Schavan. Beide büßten aufgrund von falschen Quellenangaben sowohl ihre Doktortitel als auch ihre Ämter ein.
Trotz dieser Brisanz existiert kein generell gültiges Muster bei der Quellenangabe für eine wissenschaftliche Arbeit. Viele Institute, Hochschulen und wissenschaftliche Verlage haben deshalb eigene Vorgaben und Richtlinien für die Literaturangaben entwickelt. Aus diesem Grund kann selbst innerhalb einer Universität die Art der Quellenangabe bei Facharbeit, Diplomarbeit, Doktorarbeit, Bachlorarbeit oder Masterarbeit variieren.
Wie sich die Quellenangabe bei verschiedenen Werkarten oder Medien unterscheiden kann, wird aus den nachfolgenden Beispiele ersichtlich. Bedenken Sie dabei, dass jede Quellenangabe nur ein Muster ist und ggf. nicht den Vorschriften Ihrer Lehreinrichtung oder Ihres Arbeitgebers entspricht. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig bei den zuständigen Stellen.
Wie sieht eine richtige Quellenangabe aus?
Der Aufbau bzw. die Informationen einer Quellenangabe werden unter anderem durch das jeweilige Medium beeinflusst, weshalb dieses für jede Quelle bestimmt werden muss. In der Regel wird dabei zwischen Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, Bildern sowie Internetquellen unterschieden.
Quellenangabe beim Buch
Bei der Quellenangaben von Büchern werden neben dem Namen des Autors, dem Titel und dem Verlag in der Regel auch das Erscheinungsjahr und die Auflage erwartet. Um das Zitat im ursprünglichen Werk leichter zu finden, wird zudem die entsprechende Seitenzahl vermerkt.
Die Quellenangabe für ein Buch kann zum Beispiel wie folgt aussehen:
Sind mehrere Aufsätze in einem Sammelband zusammengefasst, wird für ein solches Buch die Quellenangabe mit dem Herausgeber und den Angaben zum jeweiligen Aufsatz ergänzt. Dazu zählen neben Autor und Titel meist auch die Seitenzahlen, unter denen der Aufsatz zu finden ist.
Quellenangabe bei Zeitschrift und Zeitung
Bei Zeitschriften und Zeitungen handelt es sich um sogenannte Periodika, also Publikationen die regelmäßig erscheinen. Deshalb sollte die Quellenangabe bei einem Zeitungsartikel auch das genaue Erscheinungsdatum und der Seitenbereich angeführt werden.
Bei einer Zeitschrift beinhaltet die Quellenangabe zudem auch die jeweilge Heftnummer, damit es Außenstehenden möglich ist, den Aufsatz oder Artikel aufzufinden. Bei wissenschaftlichen Arbeiten kann es außerdem sinnvoll sein, eine Kopie des Artikel zu erstellen, die der Autor bei seinen Unterlagen verwahrt.
Quellenangabe bei Bildern
Bei Abbildungen in einer Diplomarbeit ist eine Quellenangabe notwendig. Ein Vermerk ist sogar dann ratsam, wenn es sich dabei um eine eigene Darstellung handelt. Im Aufbau orientiert sich die Angabe einer Bildquelle an der formalen Vorgaben bei Büchern.
Die Quellenangabe wird dabei allerdings an die Art der Darstellung angepasst und enthält zum Beispiel Informationen wie den Names des Künstlers, den Ausstellungort bzw. das Buch, in welchem sich die Abbildung befindet und das Entstehungsjahr.
Ist eine Abbildung für die wissenschaftlich Arbeit von großer Bedeutung, ist es unter Umständen sinnvoll, für dieses eine sogenannte Transkription anzufertigen und diese der Arbeit beizulegen. Bei einer Transkription handelt es sich um die Übertragung von Inhalten in eine schriftliche Form. Ein solches Vorgehen kann zudem bei Filmwerken angebracht sein.
oder
Nachname des Künstlers, Vorname des Künstlers: Titel des Bildes. Ort des Museums: Name des Museums Zeitraum der Ausstellung.
Die richtige Quellenangabe aus dem Internet
Auch bei der Angabe von Internetquellen bleiben die genannten Vorgaben bestehen. Neben dem Autor und dem Werktitel sollten bei Zitaten aus dem Internet aber auch Informationen enthalten sein, die das Wiederfinden der Webseite ermöglichen.
Dabei handelt es sich in der Regel um Angaben zur Webseite bzw. dessen Betreibern sowie die vollständige URL (Uniform Resource Locator) und das Datum des Zugriffs. Außerdem sollte, wenn möglich, auch das Erstellungsdatum des jeweiligen Inhaltes angegeben werden.
Können fehlende oder fehlerhafte Quellenangaben Konsequenzen haben?
Werden die urheberrechtlichen Vorschriften zu Zitat und Quellenangabe nicht beachtet, kann dies tatsächlich rechtliche Folgen haben, denn dabei handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Diese zieht in der Regel eine Abmahnung nach sich.
Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Maßnahme zur Prozessvermeidung, die meist mit einer Unterlassungserklärung einhergeht.
Eine Abmahnung beinhaltet normalerweise eine Vertragsstrafe, die bei einem erneuten Verstoß gegen das Urheberrecht fällig wird, Schadensersatz für die Übernahme des fremden Werkes und die Nichtnennung des Urhebers sowie die Kosten für den Rechtsanwalt. Dadurch können aufgrund von einer fehlenden Quelle und der entsprechenden Nennung des Urheber schnell Forderungen in vierstelliger Höhe entstehen.
Wird Ihnen zu Unrecht ein Plagiatsversuch vorgeworfen, können Sie mit juristischen Mittel dagegen vorgehen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall am besten an einen auf Hochschulrecht oder Urheberrecht spezialisierten Anwalt. Dieser prüft, ob die Vorwürfe berechtigt sind und welches Vorgehen sinnvoll ist.
Quellenangabe – kurz und kompakt
Eine Quellenangabe gibt Auskunft über den Ursprung eines Werkes. Von besonderer Bedeutung ist die Angabe von Quellen bei wissenschaftlichen Arbeiten. Werden fremde Werke ohne Quellenangabe genutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die meist eine Abmahnung nach sich zieht.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema wissenschaftliches Arbeiten:
- Berger, Helga (Autor)
- Martin Kornmeier (Autor)
- Matthias Karmasin (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-18 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
4. Juni 2022 at 1:32
Guten Tag,
könnte diese Internetseite in einer wissenschaftlichen Arbeit über das Urheberrecht als Quelle angegeben werden, oder handelt es sich hierbei nicht um „Fachliteratur“?
4. April 2022 at 15:30
Hallo liebes Urberrechtsteam,
ich habe ein Kinderbuch über die Entstehung eines Kindes mit meinen eigenen Worten geschrieben. Das Wissen dazu haben ich aus meiner Schulzeit, Büchern und dem Internet.
Inwieweit muss ich in diesem Fall die Quellen angeben?
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Diana
3. Mai 2021 at 10:30
Hallo liebes urheberrecht.de-Team,
wenn das Datum der Veröffentlichung einer Internetquelle fehlt, darf man dann das Copyright-Jahr verwenden? Insbesondere bei Unternehmenswebsiten kommt das ja deshäufigeren vor…
Vielen Dank im Voraus für die Information!
21. Mai 2021 at 15:48
Hallo Nadine,
abhängig von den Anforderungen, die Institutionen an die Quellenangabe stellen, müssen Sie unterschiedliche Informationen bereitstellen. In der Regel ist es allerdings möglich, fehlende Informationen ggf. wegzulassen. Alternativ dazu können Sie den Betreiber auch anschreiben und um die notwendigen Daten bitten.
Ihr Team von urheberrecht.de
30. November 2020 at 21:57
Ich bin Journalistin und veröffentliche Artikel und Interviews auch im Internet. Es gibt Leute, die ohne zu fragen meine kompletten Texte auf ihrer Instagramseite veröffentlichen. Sie geben zwar die Quelle an, aber kopieren eben auch den kompletten Text – was dazu führt, daß niemand mehr auf die Ursprungsseite geht. Ich sehe das als eine Verletzung meiner Urheberrechte an. Diese Personen füllen ihre Seite mit dem Material, das andere erarbeitet haben. Kann ich bei Instagram das als Verstoß gegen das Urheberrecht melden? Sie können ja ein paar Zitate aus dem Text nehmen und auf die Quelle verweisen, aber doch nicht alles? Danke.
10. Dezember 2020 at 16:10
Hallo Tatjana,
werden fremde Werke ohne das Einverständnis des Urhebers vervielfältigt oder verbreitet, stellt dies gemäß UrhG eine Urheberrechtsverletzung dar.
Ihr Team von urheberrecht.de
13. Juli 2020 at 14:39
Hallo,
wenn ich eine Broschüre herausgebe und dort andere Quellen zitiere, bin ich doch verpflichtet, diese Quellen ordnungsgemäß anzugeben – oder?
Ist es richtig, dass es reicht, dass ich in die Broschüre selbst nur einen Querverweis zu einer Werbeseite FÜR meine Broschüre mache und ich die Quellen nur dort hinterlege?
Also meinetwegen:
Die Quellenangaben zu unserer Broschüre finden Sie auf unserer Seite www . quellenangabensindüberbewertet . de?
Ich würde damit den Leser meiner Broschüre also erst auf meine egene Homepage nötigen, um Dann ggf. erst die Quellenangaben suchen zu müssen…..
Also lange Rede kurzer Sinn: Ist das rechtlich ok?
Liebe Grüße
Andreas
17. Juli 2020 at 15:19
Hallo Andreas,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
26. April 2020 at 18:48
Hallo,
ich möchte im Rahmen einer Facharbeit für eine berufliche Zertifizierung Bilder aus Fachbüchern mit als Beschreibung von Techniken einbauen (und natürlich mit Quellenangaben versehen.). Wie ich meine , zählen Bilder unter Angabe des Quellennachweises ebenso zu Zitaten. Jetzt stehen aber in den Fachbüchern unterschiedliche Formulierungen zum Urheberrecht. In einem Buch steht: “ Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Übersetzung, Entnahme von Abbildungen, Wiedergabe auf photomechanischem oder ähnlichem Wege, Speicherung in DV-Systemen oder auf elektronischen Datenträgern sowie die Bereitstellung der Inhalte im Internet oder anderen Kommunikationsdiensten ist ohne vorherige vorherige schriftl. Genehmigung des Verlages auch bei nur auszugsweiser Verwertung strafbar.“
Muß ich dann doch eine Genehmigung einholen oder eben gerade nicht? Ich bin verwirrt, weil hier der Hinweis „zur Nutzung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts“ nicht auftaucht.
Freue mich über eine Antwort,
liebe Grüße,
Michaela
29. Mai 2020 at 13:56
Hallo Michaela,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
16. April 2020 at 18:22
Hallo,
ich möchte historische Zeitungsanzeigen publizieren. Als Quelle dienen historische Zeitungen. Nun ist die Qualität oft aufgrund der vergangenen Zeit schlecht. Darf ich den Inhalt der Anzeige abschreiben? Wie betitel ich die Abbildung z. B. Abschrift der Todesanzeige der Suhler Zeitung vom 9. April 1898?
Muß ich die historischen Schrifttypen verwenden?
Ich freue mich auf die Antwort,
17. April 2020 at 9:20
Hallo Annelie,
handelt es sich um gemeinfreie Werke, gelten in der Regel für die Verwertung keine Vorgaben.
Ihr Team von urheberrecht.de
2. Dezember 2019 at 15:44
Diese Seite ist sehr informativ.
Für meinen Unterricht in der Oberstufe habe ich einige Textstellen dieses Artikels für ein Info-Blatt über korrekte Quellenangaben verwendet. Gern würde ich meinen Schülerinnen diese Internetquelle korrekt angeben, also Autor, Erscheinungsjahr, letzte Änderung. Leider finde ich dazu bei Ihnen keine Informationen.
Wie zitiere ich nun korrekt von Ihrer Seite?
MFG
B.
12. Dezember 2019 at 15:32
Hallo Birgit,
aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir die Urheber der einzelnen Ratgeber nicht an. Allerdings besteht bei Informationen aus dem Internet die Möglichkeit, die Quellenangaben entsprechend anzupassen.
Ein mögliches Schema könnte so aussehen: Titel des Ratgebers. In: Name der Internetseite. URL: URL [Zugriffsdatum].
Ihr Team von urheberrecht.de
12. August 2019 at 13:57
Hallo!
Ich schreibe aktuell an einer wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen meines Universitätsstudiums.
Wenn ein Werk in den Informationen zu Verlag, Erscheinungsjahr etc. einen Absatz stehen hat, in dem steht: „Alle Rechte vorbehalten“, wie z.B. Vervielfältigung, kann ich es dann mit korrekter Quellenangabe dennoch zitieren? Oder darf ich es mir tatsächlich nur ansehen? Wie steht es mit Paraphrasierung inkl. Quellenverweis und Übersetzung vom Deutschen sinngemäß ins Englische mit Quellenverweis?
Vielen Dank!
12. August 2019 at 16:05
Hallo Saskia,
für Zitate sieht das Urheberrecht Ausnahmen vor. Diese ergeben sich aus § 51 UrhG. Der Hinweis „Alle Recht vorbehalten“ soll auf einen bestehenden Urheberschutz hinweisen und ist in Deutschland eigentlich überflüssig.
Ihr Team von urheberrecht.de
18. März 2019 at 13:39
Hallo,
Besten Dank für die umfangreichen Informationen. Ich schreibe aktuell an einem Buch. Dafür habe ich auch verschiedene Quellen (Internet / Bücher) genutzt. Reichen die hier erwähnten Maßnahmen (Nennung Nachname des Autors, Vorname des Autors: Titel des Werkes. Auflage. Verlagsort: Verlag Erscheinungsjahr) auch bei einer Veröffentlichung des Buches als Ebook aus? Generell habe ich nur eigene Bilder und Grafiken, aber das ein oder andere Argument inhaltlicher Natur aus einer anderen Buch- oder Internet-Quelle genutzt. Da ich in dem Buch auf Zahlenmaterial, wie Höhen und Längenangaben von Gebäuden angewiesen bin, suche ich meist die Werte aus Wikipedia. Müssen auch diese Angaben mit einer Quelle versehen werden?
Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort
21. März 2019 at 13:52
Hallo Daniel,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
20. Dezember 2018 at 17:43
Guten Tag
vielen Dank für die umfassenden Informationen.
Dennoch eine Frage zu Quellenangaben im Internet.
Wenn Bilder, Informationen oder auch Zitate in einem gedruckten Text (z.B. Buch) werwendet werden, ist es selbstverständlich, dass die Quellen angegeben werden; meist am Seitenende oder auch in einer separaten Aufstellung im Buch.
Wie ist dies auf einer Website zu handhaben?
Ist das bei jedem Objekt nötig, auch wenn z.b. ein Bild gemeinfrei ist?
Besten Dank für Ihre Antwort
21. Dezember 2018 at 13:57
Hallo Marguerite,
grundsätzlich können Sie Bildquellen auf einer Website auf verschiedene Arten angeben. Möglich ist zum Beispiel eine separate Seite für die Bildnachweise oder ein Hinweis in der Bildunterschrift.
Bei gemeinfreien Bildern kann in der Regel auf eine Quellenangabe verzichtet werden.
Ihr Team von urheberrecht.de