Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Viele Touristen können im Ausland den günstigen Preisen nicht widerstehen und bringen gefälschte Markenware als Souvenir aus dem Urlaub mit nach Deutschland. Dass es sich bei diesen Schnäppchen nicht um originale Produkte handeln kann, ist den meisten dabei durchaus bewusst. Welche Gefahr die Produktpiraterie allerdings für Wirtschaft und Verbraucher darstellt, ist vielen nicht klar.
Inhalt
Literatur zum Thema Produktpiraterie
FAQ zur Produktpiraterie
Bei Produktpiraterie handelt es sich um gewerblich Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. Ziel ist dabei die Produktion von Plagiaten und deren Verkauf.
Für Privatpersonen ist Plagiate zu kaufen nicht strafbar und auch die Einfuhr von Plagiaten ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zum einen muss sich die durch Produktpiraterie gefälschte Ware im persönlichen Gepäck des Reisenden befinden. Zum anderen darf das Produkt nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Diese Regelung wird allerdings aufgehoben, wenn die Art und Menge der gefälschten Waren auf ein gewerbliches Handeln hinweist. Möchten Sie die Plagiate aber gewerblich verkaufen, wird die Zollbehörde aktiv.
Abhängig vom Umfang der Produktpiraterie variiert laut Gesetzgeber für die Produktion sowie den gewerblichen Vertrieb von einer Markenfälschung oder Patentverletzung die Strafe. So ist in Deutschland entweder mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen. Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe ist dabei auf mindestens drei Monate festgeschrieben, sodass bei einer Verurteilung keine Bewährung mehr zu erwarten ist.
Was ist Produktpiraterie?
Als Produktpiraterie wird laut Definition die gezielte Verletzung des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes verstanden, bei der geschützte Werke sowie Waren kopiert und anschließend vertrieben werden. Solche Produktplagiate entstehen unter anderem durch eine gezielte Markenrechtsverletzung oder Verstöße gegen das Patentrecht.
Von Produktpiraterie sind laut Statistik 79 Prozent der Unternehmen betroffen und dies häufig mehrmals im Jahr. Die Produktfälschungen treten dabei branchenübergreifend auf und reichen von Handtaschen über elektronischen Geräten bis hin zu Maschinen sowie gesamten Industrieanlagen.
Der jährliche, durch Marken- und Produktpiraterie entstehende Schaden wird alleine für deutsche Unternehmen auf 56 Milliarden Euro geschätzt. Dabei liegt die Hochburg der Produktpiraterie in China, aber auch in Südostasien und Osteuropa werden Fälschungen produziert.
Diese Standorte ermöglichen den Produktpiraten besonders hohe Gewinne, denn in der Regel gelten dort weniger Auflagen in Bezug auf Arbeits- und Umweltrecht. Zudem sind häufig auch die Lohnkosten erheblich geringer als an den Produktionsstandorten der Originalwaren.
Welche Gefahren gehen von Produkt- und Markenpiraterie aus?
Gefälschte Markenware schadet der Wirtschaft, denn Produktpiraten tragen selbst kein unternehmerisches Risiko und müssen zudem auch keine Kosten für die Entwicklung neuer Produkte tragen. Stattdessen bedienen sie sich widerrechtlich fremder Ideen und bauen die Waren in minderwertiger Qualität nach.
Eine Markenrechts- oder Patentverletzung kann somit erhebliche Umsatzeinbußen für den Produktentwickler und -Hersteller bedeuten. Zusätzlich dazu können schlechte Plagiate auch zur Schädigung der gesamten Marke führen und dadurch ggf. sogar die Existenz eines Unternehmens bedrohen.
Eine Produktfälschung kann aber auch Gefahren für Sie als Verbraucher bergen: So besteht die Möglichkeit, dass bei minderwertigen Farben und Materialien giftige Dämpfe austreten, die Ihre Gesundheit nachhaltig schädigen können. Ein Risiko besteht auch bei nachgeahmter Kosmetik und Medikamenten, denn häufig entspricht die Rezeptur nicht dem Original.
Welche Maßnahmen werden gegen Marken- und Produktpiraterie ergriffen?
Als Opfer können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, gegen die Rechtsverstöße juristisch vorzugehen.
Dabei können unter anderem folgende Ansprüche bei Produktpiraterie geltend gemacht werden:
- Unterlassungsanspruch:
Durch den Anspruch auf Unterlassung kann der Rechteinhaber eine weitere Produktion und den Vertrieb von Plagiaten unterbinden. Dieser Anspruch bedarf der Wiederholungsgefahr. - Schadensersatzanspruch:
Mit dem Schadensersatz sollen die finanziellen Einbußen des Rechteinhabers vergolten werden. In der Regel erfolgt die Berechnung durch eine Lizenzanalogie. - Auskunftsanspruch:
Der Anspruch auf Auskunft ermöglicht es dem Originalhersteller, Informationen über den Ursprung und den Vertriebsweg der gefälschten Produkte zu erhalten. - Vernichtungsanspruch:
Damit die Produktfälschungen nicht erneut in den Umlauf kommen, kann der Rechteinhaber die Vernichtung dieser verlangen.
In der Regel werden die Ansprüche der Unternehmen im Zuge einer Abmahnung geltend gemacht. Dabei handelt es sich um ein zivilrechtliches, außergerichtliches Mittel zur Prozessvermeidung. Eine Abmahnung kann dabei vom Geschädigten selbst oder von einem Anwalt aufgesetzt werden.
Gegen Produktpiraterie kann aber auch mit einem gerichtlichen Verfahren vorgegangen werden. Ziel eines solchen kann zum Beispiel ebenfalls die Durchsetzung von Ansprüchen auf Vernichtung oder Schadensersatz sein.
Um weitere finanzielle Einbußen oder einen Imageverlust zu verhindern, kann bei Produktpiraterie zudem auch eine einstweilige Verfügung angestrebt werden. Bei diesem vorläufigen Rechtsschutz entscheidet das Gericht im Eilverfahren über die Sicherung eines Anspruchs – beispielsweise eines Unterlassungsanspruch.
Wie geht der Zoll gegen Produktpiraterie vor?
Als Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums können Sie einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörde stellen. Dadurch ist es möglich, dass Plagiate vom Zoll beschlagnahmt werden. Grundlage für dieses Handeln bilden die Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes. Zu denen zählen unter anderem:
- Patent
- Markenschutz
- Gebrauchsmuster
- Design
Die Beschlagnahmung von gefälschten Waren und das aktive Vorgehen gegen Produktpiraterie sind bei der Ein- oder Ausfuhr nach bzw. aus Deutschland möglich. Zudem muss die Rechtsverletzung offensichtlich sein. Damit diese Offensichtlichkeit gegeben ist, muss der Rechteinhaber Erkennungshinweise angeben, die es den Zollbeamten ermöglichen, den Verstoß gegen die Schutzrechte zu erkennen.
Produktpiraterie – kurz und kompakt
Unter dem Begriff „Produktpiraterie“ werden die Herstellung und der Handel mit Plagiaten, Fälschungen sowie Raubkopien zusammengefasst. Dabei geht die Produktion der gefälschten Ware häufig mit der Verletzung des Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes einher.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Produktpiraterie:
- Grigori, Klaus Michael (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-21 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API