Popcorn Time: Torrent-Client oder Streaming-Dienst?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Tauschen von Inhalten sowie das Streaming dieser sind heute aus dem Internet nicht mehr wegzudenken. Jede Funktion für sich gehört bereits zum digitalen Alltag vieler Nutzer. Dass eine Kombination aus beiden ebenfalls zu einem gefragten Werkzeug wurde, ist da nicht verwunderlich. Die Webseite Popcorn Time bietet eine Mischung aus Filesharing-Programm und Streaming-Angebot.

Mit Popcorn-Time kann das Kinovergnügen schnell von süß zu sauer umschlagen.
Mit Popcorn-Time kann das Kinovergnügen schnell von süß zu sauer umschlagen.

FAQ zu Popcorn Time

Droht bei Popcorn Time eine Abmahnung?

Popcorn Time bietet in der Regel Inhalte an, zu denen weder die Uploader noch die Anbieter der Seite die Rechte besitzen. Nur wenn die Werke keinem Urheberrecht unterliegen oder der Anbieter die Rechte besitzt, wäre eine Nutzung weniger problematisch. Ist dies nicht der Fall, kann eine Abmahnung drohen.

Was ist bei einer Abmahnung zu tun?

Eine Abmahnung ist bei Popcorn Time nicht unwahrscheinlich, wenn die Nutzer über ihre Internetprotokoll-Adresse (IP) ausfindig gemacht werden können. Auch in dem Fall, dass Betroffene nichts von der besonderen Funktionsweise von Popcorn Time wussten, sollten sie eine Abmahnung nicht ignorieren. In einem solchem Fall ist es immer ratsam, sich an einen Anwalt für Urheberrecht zu wenden.

Was kann ein Anwalt bei einer Abmahnung unternehmen?

Ein fachkundiger Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen und die beiliegende Unterlassungserklärung modifizieren. So kann ggf. die Forderung nach Schadensersatz reduziert werden,

Popcorn Time: Wie funktioniert die Seite?

Dem ersten Anschein nach ist Popcorn Time eine Webseite, die Inhalte über Streaming verfügbar macht. Allerdings handelt es sich hierbei auch um ein Filesharing-Programm, einen sogenannten Torrent-Client. Das heißt, die gestreamten Inhalte werden auf den Rechnern der Nutzer gespeichert und im Netzwerk anderen zur Verfügung gestellt.

Die geschauten Inhalte bestimmen, ob bei Popcorn-Time eine Abmahnung droht.
Die geschauten Inhalte bestimmen, ob bei Popcorn-Time eine Abmahnung droht.

Zu Beginn wurde noch eine Software benötigt, heute reicht eine Einbindung in den Browser oder eine App auf den mobilen Geräten aus. Das Streaming sowie auch das Filesharing im Hintergrund kommen so ohne eine zusätzlich zu installierende Software aus.

Der gestreamte Inhalt bleibt so lange gespeichert und wird anderen fürs Streaming angeboten, wie die Webseite, die App oder die Erweiterung im Browser geöffnet sind bzw. genutzt werden. Sind sie geschlossen, werden die Inhalte in der Regel nicht weiter angeboten und vom Rechner automatisch gelöscht.

Popcorn Time bietet zudem einen Mediaplayer, über den die Inhalte wiedergegeben werden. Dies erweckt bei vielen Nutzern den Anschein, dass es sich hier um einen reinen Streaming-Dienst handelt. Allerdings werden die Daten im BitTorrent-Netzwerk über Torrents gesucht, als Fragmente von verschiedenen Quellen via Peer-to-Peer heruntergeladen und dann über den Player abgespielt.

Der Download wird auf Popcorn Time meist dann ausgelöst, wenn Nutzer auf die Vorschaubilder der Inhalte auf der Webseite klicken. Der größte Teil der zur Verfügung stehenden Daten ist urheberrechtlich geschützt. Schauen sich Nutzer also die neusten Kinofilme oder Serien auf Popcorn Time an, sind Abmahnungen nicht auszuschließen.

Ist eine Abmahnung bei Popcorn Time zu befürchten?

Eine Abmahnung wegen Popcorn Time sollte nicht ignoriert werden.
Eine Abmahnung wegen Popcorn Time sollte nicht ignoriert werden.

Die Anwendung von Popcorn Time kann sowohl aufgrund des Streamings als auch aufgrund der widerrechtlichen Weiterverbreitung von geschützten Inhalten zu rechtlichen Problemen führen. Eine Urheberrechtsverletzung liegt in der Regel dann vor, wenn Nutzer offensichtlich illegale Inhalte streamen oder diese herunterladen bzw. tauschen. Bei Popcorn Time kann beides der Fall sein.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im April 2017 geurteilt, dass Webseiten, die illegal urheberrechtlich geschützte Werke fürs Streaming anbieten, als illegal anzusehen sind. Nutzer bewegen sich hier also nicht mehr in einer Grauzone, sondern müssen mit einer Abmahnung rechnen.

Gleiches gilt, wenn die Nutzer aufgrund des Aufbaus der Seite die geschützten Werke widerrechtlich weiterverbreiten. Auch hier können eine Abmahnung sowie Schadensersatzforderungen auf die Betroffen zu kommen.

Popcorn Time – kurz und kompakt

Seit 2014 bietet Popcorn Time auf Grundlage einer Torrent-Seite Inhalte zum Streamen an. Das Angebot verleitet Nutzer jedoch dazu, nicht darauf zu achten, dass Inhalte über ihren Rechner zum Teilen angeboten werden. Das kann bei der Nutzung von Popcorn Time zu einer Abmahnung führen.

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Redaktionsmitglied bei urheberrecht.de. Bereits während des Studiums der Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam konnte sie redaktionelle Erfahrungen im Bereich Internetrecht sammeln. Diese bringt sie hier bei Ratgebern zu Themen wie Streaming und Torrents ein.

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