Urheberrecht beim Podcast: Sind die Inhalte geschützt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Dank des Streamings können wir jederzeit auf Filme, Serien und Musik zugreifen. Zusätzlich dazu stehen aber auch Angebote des Rundfunks, die einer Radioaufzeichnung ähneln, rund um die Uhr auf Abruf bereit. Solche Angebote werden als Podcast bezeichnet. Wer über das Urheberrecht für einen Podcast verfügt und was es bei der Einbettung von Musik zu beachten gilt, klären wir im nachfolgenden Ratgeber.

Lässt sich durch das Urheberrecht auch ein Podcast schützen?
Lässt sich durch das Urheberrecht auch ein Podcast schützen?

FAQ zum Urheberrecht beim Podcast

Was ist ein Podcast?

Als Podcasts werden informative oder unterhaltende Video– und Audiobeiträge bezeichnet, die sich über das Internet beziehen lassen. Der Begriff setzt sich dabei aus iPod (digitales Medienabspielgerät von Apple, auf welchem das Medium 2005 erstmals populär war) und broadcast (englisch „senden“, „übertragen“) zusammen.

Sind Podcasts urheberrechtlich geschützt?

Zwar kann ein Podcast dem Urheberrecht unterliegen, allerdings gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob das Werk die Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erfüllt und eine persönliche geistige Schöpfung darstellt.

Was droht, wenn ich gegen das Copyright von einem Podcast verstoße?

Wird ein urheberrechtlich geschützter Podcast unerlaubt verbreitet oder vervielfältigt, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Täter müssen in einem solchen Fall üblicherweise mit einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung rechnen.

Genießen Podcasts den Schutz des Urheberrechts?

Musik im Podcast: Laut Urheberrecht nur mit dem Einverständnis des Urhebers erlaubt.
Musik im Podcast: Laut Urheberrecht nur mit dem Einverständnis des Urhebers erlaubt.

Gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) können insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst dem Urheberrecht unterliegen. Auch ein Podcast kann als Sprachwerk diesen Schutz genießen, solange es sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung handelt, die sich durch Kreativität und Individualität auszeichnet.

Durch das Urheberrecht darf ein Podcast nur mit dem Einverständnis des Urhebers veröffentlicht, verbreitet und verändert werden. Zusätzlich dazu kann der Schöpfer Dritten sogenannte Nutzungsrechte einräumen und durch die Erteilung von Lizenzen Geld verdienen. Eine vollständige Übertragung des Urheberrechts ist hingegen nicht möglich.

Allerdings genießen nicht nur Podcasts den Schutz des Urheberrechts, sondern auch viele andere Werke. Daher gilt es etwa bei der Einbindung von Musik zum Beispiel als Intro und im Hintergrund allerhand zu beachten. Denn handelt es sich dabei nicht um eine eigene Schöpfung, gemeinfreie Werke oder eine Veröffentlichung unter Creative Commons, ist auch für ein vermeintlich unbedeutendes und kurzes Musikstück das entsprechende Nutzungsrecht einzuholen. Möglich ist dies über die GEMA.

Werden urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet, stellt dies in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Täter müssen in einem solchen Fall mit einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme zur außergerichtlichen Einigung. Zudem kann der geschädigte Urheber auch Schadensersatz fordern.

Wer gilt als Urheber eines Podcast?

Urheber ist laut UrhG grundsätzlich der Schöpfer eines Werkes. Sind mehrere Personen an der Produktion beteiligt, sind diese üblicherweise gleichberechtigte Miturheber und können somit nur gemeinsam Entscheidungen zum Urheberrecht für einen Podcast treffen. Den Status als Urheber kann unter Umständen auch ein möglicher Interviewpartner erreichen, wenn dessen Antworten im Einzelfall eine persönliche geistige Schöpfung darstellen.

Urheberrecht beim Podcast – kurz und kompakt

Als Sprachwerk kann ein Podcast durch das Urheberrecht geschützt sein. Daher ist die Verwertung solcher Audioaufnahmen gewöhnlich nur mit dem Einverständnis des Schöpfers gestattet. Liegt diese nicht vor, stellt dies als Urheberrechtsverletzung dar, die eine kostenpflichtige Abmahnung samt Forderung auf Schadensersatz nach sich ziehen kann.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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