Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024
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Nicht jeder von uns verfügt über die Talente, die nötig sind, um innovative Produkte zu entwickeln, kreative Designs zu schaffen oder einprägsame Texte zu verfassen. Doch durch das Internet sind diese Fertigkeiten gar nicht mehr notwendig, denn Bilder, Musik und wissenschaftliche Arbeiten stehen mit wenigen Klicks zur Verfügung. Nicht selten fehlt bei diesen Handlungen das Unrechtsbewusstsein und auch die Frage „Wann ist etwas ein Plagiat?“ stellen sich nur wenige. Umso größer sind dann die Verwunderung und das Entsetzen, wenn eine Abmahnung mit hohen Schadensersatzforderungen im Briefkasten liegt.
Inhalt
FAQ zum Plagiat
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Produktfälschungen bei Polizei und Zoll anzuzeigen. Für Privatpersonen, die einen einzelnen Artikel erworben haben, der weniger als 100 Euro wert ist, lohnt sich ein aufwendiger Rechtsstreit allerdings nur selten. Bei Händlern aus dem Ausland besteht zudem das Problem, dass Name und Anschrift oft unbekannt sind. Deshalb ist bei einem Plagiat bzw. Produktpiraterie die Suche nach den Verantwortlichen meist schwierig.
Die meisten Hochschulen schreiben in ihren Prüfungsordnungen bei Bachelor-, Master- oder Doktorarbeiten die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor. Dadurch versichert der Autor, dass er die wissenschaftliche Arbeit selbstständig verfasst hat und nur die zulässigen Hilfsmittel verwendet wurden. Bei Plagiarismus ist diese Erklärung somit falsch und die Hochschule oder das Prüfungsamt können Strafanzeige erstatten. Das Strafgesetzbuch sieht dafür gemäß § 456 eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Allerdings wird meist von einer Anzeige abgesehen oder das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt.
Häufig ist Zeitdruck die Ursache für ein Plagiat, denn in stressigen Situationen gerät die Quellenangabe schnell in Vergessenheit bzw. schleichen sich leichte Fehler ein. Deshalb sollten Sie grundsätzlich einen realistischen Zeit- und Arbeitsplan anfertigen. Erstellen Sie außerdem ein Verzeichnis mit allen verwendeten Quellen und kennzeichnen Sie Zitate und Paraphrasen direkt beim Schreiben.
Was ist ein Plagiat?
Laut Definition ist ein Plagiat ein Erzeugnis oder Produkt, welches durch den Diebstahl geistigen Eigentums entstanden ist. Es handelt sich dabei also um eine Verletzung des Urheberrechts, Patentrechts oder Geschmacksmusterrechts, die mit der widerrechtlichen Verwertung eines Werkes einhergeht.
In der Regel erfolgt eine Strafverfolgung aufgrund des Eingriffs in die Urheberpersönlichkeitsrechte und dem Verstoß gegen die Verwertungsrechte beim Plagiat. Der Täter ist sich dabei meist im Klaren darüber, dass er sich ein fremdes Werk zu eigen macht und damit gegen geltendes Recht verstößt.
Ein Plagiat ist laut Definition also nicht grundsätzlich das Ergebnis einer Urheberrechtsverletzung. Allerdings verbinden viele Menschen mit den Begriffen „Plagiat“ oder „plagiieren“ vor allem die Anmaßung fremder geistiger Leistungen im Zuge von wissenschaftlichen Arbeiten.
Merkmale: Wann liegt ein Plagiat vor?
Wie schwer oder leicht es fällt, Plagiate zu erkennen, hängt häufig mit der Qualität der Täuschung zusammen. Große Unterschiede existieren insbesondere bei Produktfälschungen, hier erstreckt sich das Spektrum von Logos, auf denen nicht einmal der Markenname korrekt geschrieben ist, bis hin zu perfekten Kopien, die nur noch Experten als Fälschung identifizieren können.
Grundsätzlich zeichnen aber folgende Merkmale ein Plagiat aus:
- fremde Texte, Ideen oder Arbeitsergebnisse werden rechtswidrig verwendet
- sie werden ohne eine entsprechende Quellenangabe bzw. eine Erlaubnis übernommen
- es entsteht dadurch der Eindruck, dass der Täter Eigentümer der jeweiligen Rechte ist
- der Täter erhält dadurch einen Vorteil, der finanziell oder anderer Natur sein kann
Welche Sanktionen drohen bei Plagiaten?
Grundsätzlich kann ein Plagiat strafbar sein und gegen verschiedene Gesetze verstoßen. Abhängig von der Art des Plagiats sind deshalb unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen. Unter anderem kann ein Plagiat folgende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:
- Urheberrecht
Unterliegt das plagiierte Werk nicht der Gemeinfreiheit, sieht das Urheberrecht bei der widerrechtlichen Verwertung fremder Werke (Texte, Bilder, Musik,…) Sanktionen vor. In der Regel findet allerdings durch eine Abmahnung eine außergerichtliche Einigung statt. Im Zuge dieser werden unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung geltend gemacht. - Gewerblicher Rechtsschutz
Werden Patente, Marken oder Geschmacksmuster gefälscht, kann der jeweilige Rechteinhaber insbesondere gegen die Hersteller und Vertreiber vorgehen. Auch hier wird sich häufig der Abmahnung bedient, mit der diverse Ansprüche durchgesetzt werden. Zudem kann der Zoll Plagiate bei der Ein- und Ausfuhr beschlagnahmen. - Strafrecht
Ebenso können Sanktionen für ein Plagiat im Strafrecht drohen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die widerrechtliche Verwertung eine Anzeige wegen Betruges nach sich zieht. - Strafrecht
Ebenso können Sanktionen für ein Plagiat im Strafrecht drohen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die widerrechtliche Verwertung eine Anzeige wegen Betruges nach sich zieht. - Arbeitsrecht
Handelt es sich bei Leistungen, die für ein Arbeitsverhältnis erbracht wurden, um Plagiate, kann dies auch arbeitsrechtliche Auswirkungen haben. Zudem kann die Angabe von einem Doktortitel – der durch ein Plagiat erworben wurde – in der Bewerbung auch noch Jahre später zur fristlosen Kündigung und der Zahlung von Schadensersatz führen, da es sich dabei um eine falsche Angabe gehandelt hat. - Arbeitsrecht
Handelt es sich bei Leistungen, die für ein Arbeitsverhältnis erbracht wurden, um Plagiate, kann dies auch arbeitsrechtliche Auswirkungen haben. Zudem kann die Angabe von einem Doktortitel – der durch ein Plagiat erworben wurde – in der Bewerbung auch noch Jahre später zur fristlosen Kündigung und der Zahlung von Schadensersatz führen, da es sich dabei um eine falsche Angabe gehandelt hat. - Hochschulrecht
Die Auswirkungen eines Plagiats legen die Hochschulen in ihren Prüfungsordnungen fest. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Sanktionen bei den verschiedenen Bildungseinrichtungen. Neben einer Verwarnung oder dem Ausschluss von einer Prüfung kann deshalb auch die Aberkennung eines akademischen Grades die Folge sein.
Plagiate in der Wissenschaft
Wie zuvor bereits erwähnt, assoziieren viele Menschen mit dem Begriff „Plagiat“ die Übernahme fremder Texte bei wissenschaftlichen Arbeiten. Ein Plagiat liegt dann vor, wenn entweder bewusst oder unbewusst auf eine korrekte Quellenangabe und die Kennzeichnung als Zitat verzichtet wurde.
Zitate erlauben die Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung von Teilen eines Werkes, wenn diese in eine selbstständige und wissenschaftliche Arbeit integriert werden und dabei zur Erläuterung des Inhalts beitragen. Allerdings setzt diese Schranke des Urheberrechts die Angabe des Urhebers voraus.
Plagiat: Welche Formen können bei wissenschaftlichen Arbeiten vorliegen?
Was sind Plagiate? Diese Frage wurde schon zu Beginn dieses Ratgebers beantwortet, allerdings findet in der Wissenschaft beim Plagiat eine Differenzierung statt. Die nachfolgende Auflistung zeigt, hinsichtlich welcher Plagiatsformen wissenschaftliche Texte – wie Haus-, Bachelor- oder Doktorarbeiten – untersucht werden:
- Vollplagiat
Bei einem Vollplagiat stammt die gesamte Arbeit von einem Dritten. Diese wurde wortwörtlich übernommen und unter dem eigenen Namen eingereicht. - Selbstplagiat
Bei einem Selbst- oder Eigenplagiat geben Studenten eigene Arbeiten oder Teile daraus für verschiedene Seminare oder Fächer ab. Zwar sind Teilübernahmen eigener Arbeiten in der Wissenschaft nicht unüblich, vor allem wenn die Forschung aufeinander aufbaut, allerdings müssen diese in einem korrekten Quellennachweis angegeben sein. - Textplagiat
Werden fremde Texte oder Auszüge aus diesen ohne eine Quellenangabe wörtlich übernommen, liegt ein Textplagiat vor. - Übersetzungsplagiat
Auch fremdsprachige Texte, die für eine wissenschaftliche Arbeit übersetzt werden, müssen als fremdes geistiges Eigentum gekennzeichnet werden. Sind diese nicht durch eine Quellenangabe als Fremdtext zu identifizieren, handelt es sich dabei um ein Übersetzungsplagiat. - ungekennzeichnetes Paraphrasieren
Eigentlich liegt bei einer Paraphrase kein Plagiat vor, denn damit wird ein Sachverhalt in eigenen Worten wiedergegeben oder erklärt. Allerdings bedarf diese Technik auch einer Quellenangabe, durch die die Informationen belegt werden.
Droht bei einem Plagiat grundsätzlich die Exmatrikulation?
Hochschulen und Universitäten ahnden ein Plagiat meist hart, denn dabei handelt es sich um einen Täuschungsversuch. Welche Sanktionen allerdings im Detail drohen, legen die Bildungseinrichtungen in ihrer Prüfungsordnung selbst fest.
Kommt es im Zuge der Plagiatsüberprüfung zu einem positiven Ergebnis, gilt also der versuchte Betrug als bewiesen, bedeutet dies in der Regel, dass die jeweilige Prüfungsleistung nicht bestanden wurde. Zudem kann in wiederholten oder besonders schweren Fällen auch die Exmatrikulation wegen einem Plagiat drohen.
Neben den universitätsinternen Folgen kann ein Plagiat auch urheberrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So kann der ursprüngliche Urheber durch eine Abmahnung seine Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen.
Plagiatsvorwurf: Was können Sie tun?
Besteht für eine Ihrer Arbeiten ein Plagiatsverdacht, muss dies nicht in jedem Fall zu den zuvor beschriebenen Sanktionen führen. Ob sich Einwände gegen den Vorwurf allerdings lohnen, hängt vor allem davon ab, wie viele Plagiate zu finden waren bzw. welchen Umfang diese hatten.
Wenn Anwälte die Vorwürfe auf ein Plagiat prüfen, können in der Regel vier Gründe für eine berechtigte Einwendung vorliegen. Zuallererst kann es sich bei dem Vorwurf um einen Irrtum handeln, wenn die erste Plagiatsprüfung zum Beispiel zu einem fehlerhaften Ergebnis gekommen war.
In der Regel kann auf Belege für fachliches Grundwissen und Informationen, die zur Allgemeinbildung zählen, verzichtet werden. Die Tatsache, dass die Erde rund ist oder der Tag 24 Stunden zählt, müssen Sie somit nicht nachweisen. Allerdings können Dozenten dies als Fehler ankreiden und als Plagiat ausweisen.
Dem Prüfer kann in einem solchen Fall möglicherweise eine unverhältnismäßige Strenge vorgeworfen werden, sodass ein Anwalt gegen den Plagiatsvorwurf vorgehen kann.
Wie zuvor bereits erwähnt, spielt auch die Anzahl der Plagiate eine Rolle, die bei der Prüfung gefunden werden. Handelt es sich dabei um vereinzelte Passagen, die nicht richtig zitiert wurden oder bei denen die Quellenangabe fehlt, dann kann es sich dabei um einen Bagatellfall handeln. Allerdings existieren keine Angaben, wie hoch der Anteil der Plagiate sein darf, damit eine Berufung auf einen solchen Flüchtigkeitsfehler möglich ist.
Fällt ein Plagiat bei einer Kontrolle auf, muss dies aber auch nicht grundsätzlich die Richtigkeit der gesamten Dissertation infrage stellen. So kann ein Titelentzug zum Beispiel abgewehrt werden, wenn sich die Plagiate nur in der Einleitung befinden, der wissenschaftliche Teil allerdings vollständig vom Autor stammt. Voraussetzung für diesen Sonderfall ist allerdings, dass die Arbeit für die Wissenschaft von Bedeutung ist, also einen wertvollen neuen Beitrag für die Forschung liefert.
Plagiat – kurz und kompakt
Als Plagiat wird sowohl ein Verstoß gegen den gewerblichen Rechtsschutz und Produktfälschungen als auch eine Urheberrechtsverletzung im Zuge einer wissenschaftlichen Arbeit verstanden. In beiden Fällen liegt allerdings ein Diebstahl geistigen Eigentums und die Ausgabe dieser Werke als eigene Leistung vor.
12. Oktober 2021 at 13:30
Hallo…..
ich habe eine Frage….ich habe im Internet Parfüm gekauft. Es wird bei einer Online Parfümerie als Original verkauft und ich bin ganz sicher, daß es kein Original ist, da ich dieses Parfüm seit fast 30 Jahren nutze. Was kann ich tun ?
22. Oktober 2021 at 11:46
Hallo Claudia,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an den Händler.
Ihr Team von urheberrecht.de
15. Mai 2021 at 10:26
Sehr geehrte Herren,
an der Nordwand des Heidelberger Hauptbahnhofs gibt es ein Graffiti mit Ganymed und Adler(Zeus).
Ganymed ist in Form und Proportionen eine Kopie von Michelangelos David, nur der Kopf ist nach
rechts gedreht und mit Helm bedeckt. Hier liegt ein Plagiat im Bereich Kunst vor.
Darf das so stehen bleiben ?
28. Mai 2021 at 15:21
Hallo Grimm,
ist der Urheber eines Werkes mehr als 70 Jahre verstorben, gelten dessen Werke als gemeinfrei.
Ihr Team von urheberrecht.de
8. Dezember 2019 at 16:10
Hallo Team von urheberrecht.de,
ich habe eine kleine Frage zu diesem Artikel (Plagiat: Alles nur geklaut).
Wer aus eurem Team hat ihn geschrieben und wann wurde er veröffentlicht?
Ich arbeite gerade an einen Exzerpt über Plagiate und möchte ein paar Informationen von Eurer Webseite nutzen. Um gerade kein Plagiat zu begehen, muss ich dafür in der Fußnote den Autor und das Datum der Veröffentlichung nennen, kann ihn hier jedoch nirgends finden.
Ihr würdet mir mit einer schnellen Antwort sehr helfen.
LG Maja
12. Dezember 2019 at 15:19
Hallo Maja,
aus datenschutztechnischen Gründen geben wir die Namen unserer Autoren nicht an. Für die Quellenangabe ist der Name des Autors grundsätzlich auch nicht notwendig. Diese kann dann zum Beispiel wie folgt aussehen:
Titel des Ratgebers. In: Name der Internetseite. URL: URL [Zugriffsdatum].
Ihr Team von urheberrecht.de