Letzte Aktualisierung am: 21. Juli 2024
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Innovationen und Ideen tragen nicht selten zum Erfolg eines Unternehmens bei und stellen deshalb für dieses einen erheblichen Wert dar. Damit Konkurrenten eine Erfindung nicht einfach übernehmen können, sichern sich die Unternehmen durch den gewerblichen Rechtsschutz ab. Eine Option ist dabei das Patent.
Weiterführende Ratgeber zum Patent
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Inhalt
FAQ zum Patent
Durch ein Patent lassen sich technische Erfindungen schützen. Handelt es sich nicht um eine solche, kann ggf. eine andere Form des gewerblichen Rechtsschutzes infrage kommen.
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um ein Patent zu verwerten: Lizenzierung und Verkauf. Vergeben Sie eine Lizenz, erlauben Sie damit einem Dritten die Verwertung Ihrer Patentrechte. Als Ausgleich dafür erhalten Sie dafür entweder eine einmalige Zahlung oder eine finanzielle Beteiligung am Gewinn. Beim Verkauf gehen alle Rechte an den Käufer über. Sie als Eigentümer verlieren dadurch jeden Anspruch auf Ihr Patent.
Bevor Sie das Patent veräußern, sollten Sie sich über den Wert Ihrer Erfindung im Klaren sein, denn nur so ist ein fairer Preis zu erzielen. Für viele Unternehmen sind zudem nur Patente interessant, die noch viele Jahre Bestand haben, deshalb sollten Sie die Schutzdauer beachten. Darüber hinaus sollten die Bedingungen in einem Lizenzvertrag festgehalten werden.
Das Gebrauchsmuster wird auch als „kleines Patent“ bezeichnet. Grundsätzlich finden beide Formen des gewerblichen Rechtsschutzes beim Schutz von technischen Erfindungen Anwendung, allerdings umfasst das Gebrauchsmuster keine Verfahren. Außerdem findet bei der Registrierung eines Gebrauchsmusters keine Prüfung statt und die Dauer ist auf zehn Jahre begrenzt.
Was ist ein Patent?
Durch ein Patent können technische Erfindungen geschützt werden. Als Erfindung gilt dabei die schöpferische Leistung, durch die etwas Neues geschaffen wurde. Beim Patent wird zwischen zwei Formen von Erfindungen unterschieden: Erzeugnissen und Verfahren.
Unter die Erzeugnisse fallen dabei alle möglichen Gegenstände. Zu ihnen zählen unter anderem Maschinen oder auch nur einzelne Bauteile, elektronische Schaltungen, chemische Stoffe sowie Arzneimittel.
Aber auch für Herstellungsverfahren können Sie ein Patent beantragen. Als Verfahren gelten dabei die Methoden, die für die Herstellung eines Produktes angewandt werden oder die Nutzung eines Gegenstandes für einen speziellen Zweck.
Was umfasst der Patentschutz?
Lassen Sie ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen, können Sie als Patentinhaber bestimmen, in welcher Art und Weise Ihre Erfindung für gewerbliche Zwecke verwendet oder vertrieben wird. Denn ein Patent schützt Ihre Erzeugnisse – also Produkte oder Verfahren – vor der Nachahmung durch Dritte.
Das Patentgesetz gewährleistet in Deutschland die Exklusivität Ihrer Produkte für einen Zeitraum von maximal 20 Jahren. Dadurch wird verhindert, dass Konkurrenten von der Verwendung Ihrer Erfindung profitieren. Sie erhalten dadurch also ein Alleinstellungsmerkmal auf dem deutschen Markt.
Der Inhaber des Patentes ist außerdem auch dazu berechtigt, Lizenzen für sein Erzeugnis an Dritte zu vergeben. Damit erlaubt er für eine entsprechende Gegenleistung – häufig handelt es sich dabei um die Zahlung einer entsprechenden Gebühr – die Verwertung. Die Bedingungen für die Nutzung werden in der Regel in einem Lizenzvertrag festgehalten.
Wie melde ich ein Patent an?
Die Anmeldung einer Erfindung zum Patent erfolgt in schriftlicher Form beim DPMA. Die Patentanmeldung setzt sich dabei aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Antragsformblatt für die Erteilung eines Patents
Bei dem Erteilungsantrag für ein Patent handelt es sich um ein Antragsformblatt, welches vom DPMA herausgegeben wird. - Beschreibung der Erfindung
Die Beschreibung der Erfindung ist ein wesentlicher Teil der Anmeldung. Sie sollte mit dem Namen, der Produktbezeichnung und der Angabe des technischen Gebietesbeginnen und zudem Informationen zum Stand der Technik geben. Dabei sollte auf die Problematik, die zur Entwicklung beigetragen hat und die Lösung eingegangen werden. Ergänzend dazu ist auch auf die Vorteile der Erfindung einzugehen. - Angaben zum Erfinder
Die Benennung des Erfinders ist notwendig, weil Patentanmelder und Entwickler nicht grundsätzlich identisch sein müssen.Erfolgte die Erfindung während der Arbeitszeit, handelt es sich dabei um eine Diensterfindung mit der gemäß dem Arbeitnehmererfindungsgesetz verfahren wird. Anspruch auf das Patent hat demnach der Arbeitgeber, wohingegen der Angestellte eine Entschädigung erhält.
- Patentansprüche
Durch die Patenansprüche wird der Schutzumfang für das Patent festgelegt. Deshalb sollten Sie die Ansprüche so präzise wie möglich formulieren und alle Merkmale, die diesen Schutz genießen sollen, explizit angeben. - Zeichnungen
Durch mögliche Zeichnungen können die aufgeführten Besonderheiten verdeutlicht werden. Diese müssen den Standards des DPMA entsprechen und dürfen beispielsweise nur in schwarz-weiß bzw. Graustufen angefertigt werden. Fotografien sind zur Veranschaulichung nicht zulässig. - Zusammenfassung
Für einen schnellen Überblick zum Patent sorgt die Zusammenfassung. Sie darf nur maximal 1.500 Zeichen umfassen.
Welche Voraussetzungen müssen Patentanmeldungen in Deutschland erfüllen?
Damit in Deutschland ein Patent erteilt wird, muss die technische Erfindung drei grundlegende Voraussetzungen erfüllen:
- es muss sich dabei um eine Neuheit handeln
- ihr muss eine erfinderische Tätigkeit zugrunde liegen
- eine gewerbliche Anwendung ist möglich
Um sich ein Patent zu sichern, muss es sich bei den Erfindungen um Neuheiten handeln. Sie müssen also dem aktuellen Stand der Technik einen Schritt voraus sein. Ausschlaggebend dafür sind die geltenden Kenntnisse, die der Öffentlichkeit vor dem Anmeldetag zugänglich waren. Im Zuge der Patentanmeldung wird die Erfindung auf ihre Neuheit geprüft. Zu diesem Zweck recherchieren die Angestellten beim DPMA weltweit unter anderem in der Fachliteratur und in bereits veröffentlichten Patenten.
Ein Patent muss zudem auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Das bedeutet, dass es sich dabei nicht nur um eine naheliegende Weiterentwicklung handeln darf. Denn würden selbst minimale Neuerungen zu einem neuen Patent führen, würde dies den Fortschritt blockieren.
Damit Erfinder ein Patent eintragen lassen können, muss die Möglichkeit bestehen, diese auch gewerblich zu nutzen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Idee auch tatsächlich umsetzbar ist und nicht nur in der Theorie existiert, wie zum Beispiel ein Perpetuum mobile.
Wie läuft das Patenterteilungsverfahren ab?
Das Patenterteilungsverfahren bzw. das Prüfverfahren beginnt erst, nachdem der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen und Angaben eingereicht und die Anmeldegebühr für das Patent überwiesen wurde. Daraufhin überprüft das Patentamt zunächst, ob die Anmeldung offensichtliche Mängel aufweist, die für eine Eintragung hinderlich sein könnten.
Anschließend wird durch das Prüfverfahren sichergestellt, dass das Patent auch die erforderlichen Kriterien erfüllt. Dafür kontrolliert ein fachkundiger Patentprüfer, ob es sich bei der technischen Erfindung um eine Neuheit handelt, die durch eine erfinderische Tätigkeit entstanden ist und die gewerblich angewendet werden kann. Auch für diese Überprüfung entstehen beim Patent Kosten.
Die Patentanmeldung beim DPMA bleibt für 18 Monate unter Verschluss, danach erfolgt die Offenlegung – sie wird also veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Register des DPMA kann sich die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Technik informieren.
Patent anmelden: Ergebnis der Prüfungsbescheide
Mit Stellung des Prüfantrages ermittelt ein Patentprüfer des DPMA den relevanten Stand der Technik für Ihre Erfindung und erteilt eine Einschätzung, ob ein Patent vor diesem Hintergrund bestehen kann.
Kommt der Prüfer dabei zum Ergebnis, dass alle Kriterien erfüllt sind, wird ein Patent erteilt. Daraufhin erfolgt eine Bekanntmachung im Patentblatt. Durch die Einträge in den entsprechenden Datenbanken kann die Öffentlichkeit die Patente einsehen und recherchieren.
Stellt der Mitarbeiter des DPMA allerdings fest, dass die Erfindung den Erfordernissen für ein Patent nicht genügt oder die Anmeldung anderweitige Fehler aufweist, erhält der Erfinder dazu in Form des Prüfungsbescheides eine Mitteilung.
Innerhalb der im Bescheid bestimmten Frist besteht die Möglichkeit, sich zu dem Verfahren zu äußern und die Fehler zu beheben. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass sich die Änderungen noch im Rahmen der ursprünglichen Beschreibung der Erfindung bewegen, die bei der Anmeldung eingereicht wurde. Sie dürfen das Produkt oder Verfahren also nicht grundlegend verändern. Häufig werden eher die zuvor weit gefassten Ansprüche für das Patent reduziert.
Was kostet es, ein Patent anzumelden?
Für ein Patent fallen verschiedene Gebühren an. Möchten Sie ein Patent anmelden, sind die Kosten allerdings von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dabei spielen unter anderem die Fragen „Beauftrage ich einen Patentanwalt?“ und „Soll mein Patent nur in Deutschland, Europa oder weltweit geschützt sein?“ von großer Bedeutung.
Im günstigsten Fall entstehen bei der Patentanmeldung Kosten in Höhe von 390,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus der Anmeldegebühr bei der elektronischen Anmeldung (40,00 Euro) und der Prüfungsgebühr (350,00 Euro) zusammen.
Da es sich bei dem Patentrecht um ein komplexes Rechtsgebiet handelt, sollten vor allem Laien darauf verzichten, die Anmeldung eigenständig zu formulieren, denn die Beratung durch einen Anwalt kann vor schwerwiegenden Fehlern bewahren.
Die Anwaltskosten richten sich dabei unter anderem nach der Komplexität der Erfindung, der Dauer des Erteilungsverfahrens und dem geografischen Schutzbereich. Zudem können weitere Ausgaben auf Sie zukommen, wenn Konkurrenten aggressiv gegen Ihr Patent vorgehen und beispielsweise Einspruch einlegen.
Kosten: Wieviel beim Patent für die Aufrechterhaltung zu zahlen ist
Zusätzlich zu den Kosten für die Patentanmeldung fallen für den Schutz einer Erfindung noch weitere Ausgaben an. So erhebt das DPMA Gebühren für die Aufrechterhaltung eines Patents. Diese fallen ab dem dritten Jahr an und steigern sich mit zunehmender Laufzeit.
So beträgt die Jahresgebühr im 3. Patentjahr 70 Euro und im 20. 2.030 Euro. Für die Anmeldung und die Aufrechterhaltung in den ersten 10 Jahren muss deshalb mindestens mit Kosten in Höhe von 2.150 Euro gerechnet werden.
Rentiert sich ein Patent wirtschaftlich nicht mehr, kann es durchaus sinnvoll sein, die jährlichen Kosten zu sparen und das Geld für neue und vielversprechende Investitionen zu nutzen.
Internationaler Schutz für Patente
Zusätzlich zur nationalen Anmeldung besteht auch die Möglichkeit, den Schutz für ein Patent über die deutschen Grenzen sicherzustellen. Ob es sinnvoll ist, international oder innerhalb von Europa ein Patent anzumelden, hängt dabei vor allem von der jeweiligen Erfindung und den angestrebten Märkten ab.
Ein europäisches Patent wird zentral beim Europäischen Patentamt (EPA) gemeldet und auch dort geprüft. Der Ablauf des Verfahrens wird dabei durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) festgelegt. Bei der Erteilung entsteht ein sogenanntes „Bündelpatent“, welches in eigenständige nationale Patente aufgeteilt wird. Dadurch erhält das EU-Patent in jedem Vertragsstaat den gleichen Schutz wie ein nationales Patent. Die Verwaltung obliegt deshalb auch den nationalen Patentämtern.
Durch den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) kann ein Patent durch die internationale Anmeldung in allen Vertragsstaaten wie ein nationales Patent angemeldet werden. Den Antrag für die Anmeldung können Sie beim DPMA einreichen. Nach der formalen Überprüfung erfolgt die Weiterleitung zur Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), wo die Erfindung auf die Kriterien für ein international geschütztes Patent untersucht wird.
Patent – kurz und kompakt
Bei einem Patent handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen. Der Erfinder und Inhaber des Patents kann Dritten die Nutzung untersagen. In Deutschland ist die maximale Schutzdauer auf 20 Jahre begrenzt.
15. September 2024 at 10:23
Wehrtes Team Bitte eine Frage noch
Muss ich für dass Gebrauchsmuster eines schon bestehenden Produktes für welches ich durch einen neuen Anwendungsbereich und Fortschritt durch meine Idee Sorge muss Ich es in dem Land anmelden wo das Produkt selber erfunden und hergestellt wurde oder kann die Gebrauchsmuster Antragstellung auch von meinem Wohnort anderem Land aus erfolgen und in dessen Sprache oder muss dass in Deutschland beantragt werden und auf jedenfalls in Deutscher Sprache weil das eigentliche Produkt in Deutschland hergestellt wird . ich Danke für die Beantwortung meiner Fragen Gruesse Nicole Anja