Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Hard- und Software bilden die Basis unseres digitalen Zeitalters und stellen damit ein bedeutendes wirtschaftliches Gut dar. Vor 30 Jahren war vor allem die Anschaffung eines Computers mit enormen Kosten verbunden. Durch den technischen Fortschritt sind die Geräte mittlerweile zwar erschwinglicher, allerdings steigen die Gebühren für notwendige Software-Lizenzen. Ein Gegenmodell zu kostenpflichtigen und in ihrer Nutzung stark reglementierten Programmen stellt „Open Source“ dar.
Inhalt
FAQ zu Open Source
Nutzen und bearbeiten Sie Software, für welche eine Open-Source-Lizenz besteht, gilt es die darin definierten Bedingungen zu beachten. Denn grundsätzlich ist dies wie ein Vertragsabschluss zu bewerten. Daher kann bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen – wie zum Beispiel der Verzicht auf einen gewünschten Verweis auf den ursprünglichen Entwickler – eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Diese zieht in der Regel eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung nach sich.
Open Source kann sich auf verschiedenste Weise für die Entwickler rentieren. So können entsprechende Programme zum Beispiel als Werbung für andere kostenpflichtige Angebote fungieren. Es besteht zudem die Möglichkeit, für die kostenlose Software eine kostenpflichtige Support-Dienstleistung anzubieten. Nicht zuletzt finanzieren sich insbesondere größere Projekte auch durch Spenden und der Arbeit von Freiwilligen.
Grundsätzlich handelt es sich beim Filesharing um eine legale Möglichkeit für den Datenaustausch. Sanktionen drohen nur bei der Nutzung für die widerrechtliche Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Da Open-Source-Programme eine Weitergabe erlauben, solange die Bedingungen der Lizenz Beachtung finden, ist davon auszugehen, dass der Bezug via Filesharing zulässig ist.
Was heißt „Open Source“?
Als „Open Source“ wird Software bezeichnet, bei welcher der Quelltext öffentlich einsehbar und veränderbar ist. Diese Grundidee lässt sich auch bereits aus der englischen Bezeichnung ableiten, denn „open source“ lässt sich wörtlich mit „offene Quelle“ übersetzen. Im deutschen Sprachgebrauch ist auch der Begriff der „freien Software“ verbreitet.
Die auf diese Weise lizenzierten Programme zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie kostenlos zur Verfügung stehen. Dies kann insbesondere in Firmen eine hohe Summe an Lizenzgebühren einsparen. Darüber hinaus bietet Open Source weitere Vorteile. So können sich zum Beispiel eine Vielzahl von Personen an der Entwicklung eines Programms beteiligen.
Zudem sind die Nutzer von Open Source von keinen Unternehmen abhängig, denn zur Behebung von Fehlern im Programm oder der Entwicklung von Erweiterungen können sie selbst beitragen bzw. jemanden damit beauftragen.
Kriterien für Open-Source-Projekte
Welche Voraussetzungen für Open-Source-Produkte gelten, ergibt sich aus den Vorgaben der Open Source Initiative. Diese Organisation beschäftigt sich mit der Förderung von Open-Source-Software. Demnach muss Open-Source-Software laut Definition unter anderem folgende Kriterien erfüllen:
- Verfügbarer Quellcode
Das wohl bekannteste und grundlegendste Merkmal der Open-Source-Software-Lizenzen ist die Offenlegung des Quellcodes. Dieser ist für alle Nutzer zugänglich, was die Weiterentwicklung und Bearbeitung der Programme ermöglicht. - Frei Weitergabe
Die Lizenz der Open-Source-Anwendungen darf niemanden daran hindern, die Software zu veräußern bzw. weiterzugeben. - Gebührenfrei
Für ein Open-Source-Projekt dürfen für die Lizenz keine Gebühren anfallen. - Frei von Lizenzbeschränkungen
Die Vorteile von Open Source sollen grundsätzlich allen Nutzern zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund darf keine Einschränkung des Verwendungszweckes – wie zum Beispiel der Ausschluss einer militärischen Nutzung – erfolgen. Darüber hinaus muss das Programm produkt- und technologieneutral sein. Auch dies soll die Verwendbarkeit für möglichst viele Personen gewährleisten. - Keine Benachteiligung bestimmter Personen oder Gruppen
Die Nutzung der Software darf nicht eingeschränkt werden. Die Diskriminierung bestimmter Nationen oder Religionen ist somit bei Open Source untersagt. - Erlaubnis zur Weiterentwicklung
Unter Open Source entstehen Systeme und spezialisierte Versionen zu bestehenden Basisprogrammen. Möglich ist dies durch die Lizenz, welche ein sogenanntes „abgeleitetes Arbeiten“ erlaubt. Dabei muss die Distribution allerdings unter den gleichen Lizenzbedingung erfolgen wie die Basissoftware.
Was bedeutet Open Source für das Urheberrecht?
Der Schutz des Urheberrechts erstreckt sich über verschiedenste Werkarten, um welche es sich dabei im Detail handelt, ergibt sich aus § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Demnach gelten auch Computerprogramme als Form der Sprachwerke als persönliche geistige Schöpfungen des Programmierers.
Weitere Angaben zum Urheberrecht für Computerprogramme ergeben sich darüber hinaus aus § 69a UrhG:
Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
Beim Entwickler einer Software handelt es sich somit um einen Urheber, welcher alleinig darüber entscheiden kann, was mit seinem Werk geschieht. So kann er Dritten durch eine Open-Source-Lizenz die Nutzungsrechte übertragen. Gemäß § 32 UrhG kann die Einräumung dieser Rechte auch unentgeltlich erfolgen.
Copyleft – Das Gegenstück zum Copyright
Beim Copyleft handelt es sich um einen Bestandteil von urheberrechtlichen Nutzungslizenzen, welcher ursprünglich für Open Source entwickelt wurde. Das Grundprinzip ist dabei, dass eine Genehmigung für die Bearbeitungen eines Werkes nur dann erteilt wird, wenn für alle Änderungen mindestens die gleichen Freiheiten in Bezug auf die Nutzung gelten.
Erfolgte die Lizenzierung eines ursprünglichen Programms also unter Open Source, müssen alle Weiterentwicklungen und Ergänzungen ebenfalls als freie Software mit öffentlichem Quellcode vorliegen.
Open Source bei Fotos – Was ist das?
Die Grundidee von Open Source, welche unter anderem die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von Software zum Ziel hat, wird mittlerweile auf vielfältige Inhalte übertragen. So existieren unter anderen verschiedenste Datenbanken, über welche Inhalte wie Songs oder Bilder analog zu Open Source für die Verwertung und Bearbeitung freigegeben sind.
Da bei diesen Werken in der Regel kein Quellcode benötigt wird bzw. dieser nicht vorliegt, ist die Bezeichnung eigentlich falsch. Denn dabei handelt es sich korrekterweise um lizenzfreie Bilder, Musik oder Texte, welche ggf. kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Eine weitere Option um beispielsweise den eigenen Auftritt im Internet mit Medien und Inhalten anzureichern, ist die Verwendung von gemeinfreien Werken. Gemeinfrei bedeutet dabei, dass kein Urheberrechtsschutz (mehr) vorliegt.
Open Source – Lizenzen im Vergleich
Nicht selten wird Open Source mit einer Erlaubnis für die uneingeschränkte und unreglementierte Nutzung und Verbreitung assoziiert. Dabei handelt es sich allerdings um einen Irrglauben, denn auch bei diesen Programmen gilt es die Vorgaben der Lizenzen zu beachten.
Dabei finden unter der Bezeichnung „Open Source“ verschiedene Lizenzmodelle Anwendung. Als wichtigste Lizenz für freie Software gilt die GNU General Public License (GPL). Die Weblog-Software WordPress ist zum Beispiel unter dieser Lizenz verfügbar. Aber auch das Open-Source-Betriebssystem Linux ist unter der GPL veröffentlicht. Diese lässt grundsätzlich die Weiterentwicklung und Veränderung des Codes zu, allerdings müssen die neuen Versionen unter derselben Lizenz stehen.
Die GPL zeichnet sich durch sein starkes Copyleft aus. Als Kompromiss zu anderen freizügigeren Lizenzen wurde daher die GNU Lesser General Public License (LGPL) entwickelt. Diese erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Softwareelemente unter einer anderen Lizenz als LGPL zu veröffentlichen. Als eines der wichtigsten Projekte unter dieser Open-Source-Lizenz gelten die Office-Anwendungen von LibreOffice.
Die Mozilla Public License (MPL) findet hauptsächlich bei der Lizenzierung des Mozilla-Browsers und der dazugehörigen Software Anwendung. Veränderte Quelltextdateien müssen dabei weiterhin als MPL lizenziert werden.
Bei der Berkeley Software Distribution License (BSD) handelt es sich um freizügige Open-Source-Lizenzen. Der Ursprung geht dabei auf die University of California in Berkeley zurück. Wichtigstes Merkmal dieser Lizenz ist das Fehlen eines Copylefts, sodass die Entwickler bei einem veränderten Programm den Quellcode nicht offenlegen müssen. Ein Beispiel wäre das Betriebssystem OpenBSD.
Die wichtigsten Kriterien der zuvor genannten Open-Source-Lizenzen zeigt unsere Übersicht:
Lizenz | Änderung unter anderer Lizenz veröffentlichen | Lizenz muss beiliegen | Veröffentlichung Quellcodes |
---|---|---|---|
GPL | Nein | Ja | Ja |
LGPL | Abhängig vom Einzelfall | Ja | Ja |
MPL | Ja | Nein | Ja |
BSD | Ja | Ja | Nein |
Open Source – kurz und kompakt
Als Open Source wird laut Definition Software bezeichnet, bei welcher der Quelltext öffentlich zugänglich ist. Zudem ist es jedem erlaubt, solche Open-Source-Programme zu nutzen, zu bearbeiten und zu verbreiten. Dieses Grundprinzip begrenzt sich allerdings mittlerweile nicht mehr nur ausschließlich auf Software, sondern lässt sich auch auf andere Medien – wie zum Beispiel Bilder – übertragen.
10. November 2017 at 12:33
Ein sehr guter Artikel, der die OSS rechtlich unter dem Gesichtspunkt des Urheberrechts einordnet. Eine Folgefrage stellt sich mir: In dem Artikel wird von der Bearbeitungsmöglichkeit der OSS gesprochen. Wie verhalten sich auf diese Weise etwa entstandene Bearbeiterurheberrecht zu den Rechten des Entwicklers? Gilt der Entwickler trotzdem rechtlich als primärere Urheber? Können die Bearbeiter Ansprüche an den Entwickler stellen?
20. November 2017 at 11:55
Hallo Valentina,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Urheberrecht.de