Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024
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Immer häufiger werden Leinwand und Pinsel heutzutage gegen Zeichenprogramm und Grafiktablett eingetauscht. Dabei stehen dem digitalen Künstler unzählige Farben und verschiedenste Werkzeuge zur Verfügung, um wahre Kunstwerke zu erschaffen. In Galerien und auf Auktionen sind solche Werke aber nur selten zu finden, schließlich lassen sich die digitalen Schöpfungen ohne Qualitätsverlust vervielfältigen, sodass das Original nicht mehr seinen Stellenwert hat. Genau da sollen die Non-Fungible Token (NFT) ansetzen. Doch wie lässt sich mithilfe der NFT ein digitales Kunstwerk veräußern?
Inhalt
FAQ zum NFT
Die Abkürzung NFT steht für Non-Fungible Token. Laut Definition handelt es sich dabei um eine Art Echtheitszertifikat für digitale Dateien, welches auf der Blockchain gespeichert ist. Diese Zertifizierung sorgt dafür, dass aus einem digitalen Werk, welches sich beliebig vervielfältigen lässt, ein Original wird, welches wie klassische Kunstwerke gehandelt werden kann.
Urheber haben die Möglichkeit, ihre digitalen Werke auf eine entsprechende Handelsplattform hochzuladen und für diese gegen eine Gebühr, die üblicherweise in einer Kryptowährung zu entrichten ist, ein NFT erzeugen zu lassen. Anschließend können sie das Zertifikat veräußern.
Es ist grundsätzlich nicht möglich, das Urheberrecht zu verkaufen oder abzutreten. In der Regel erhalten die Käufer der NFTs aber ein Nutzungsrecht am entsprechenden Werk und können dieses dadurch zum Beispiel auf der eigenen Internetseite einbinden.
NFT basieren auf einer computergenerierten Zeichenkette und erfüllen damit nicht die Anforderungen, die laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) für eine persönliche geistige Schöpfung gelten. Allerdings kann das zum NFT gehörende Werk dem Schutz des Urheberrechts unterliegen.
Non-Fungible Token: Erklärung von Begriff und Nutzen
Bei den Non-Fungible Token, von denen häufig nur unter der Abkürzung NFT die Rede ist, handelt es sich um eine Methode, um Dateien mit einer digitalen Signatur zu versehen. Übersetzt handelt es sich dabei um „nicht-austauschbare Wertmarken“, was besagt, dass NFT einander nicht gleichwertig sind. Ähnlich wie ein Gemälde von Picasso nicht einfach gegen eines von Monet ausgetauscht werden kann.
Das NFT belegen dabei, dass das Werk einzigartig, authentifiziert und nicht gefälscht ist. Es dient somit als Echtheitszertifikat für digitale Dateien und kann legale Besitzrechte an diesen aufzeigen. Das Zertifikat über das Eigentum einer Datei ist dabei unveränderbar und kann nicht kopiert werden. Dadurch entsteht ein handelbares Gut, mit welchem sich auch spekulieren lässt. Das eigentliche Werk lässt sich unabhängig vom NFT allerdings weiterhin kopieren und ist häufig im Internet auch noch frei verfügbar. Der Unterschied zwischen einer Privatkopie und dem Erwerb des NFTs liegt also vor allem darin, dass der Käufer weiß, dass es sich bei seiner Kopie um die authentische Version handelt.
Doch wie funktioniert das eigentlich? Bei den NFTs handelt es sich um eine Technologie, die auf der Blockchain basiert. Diese dezentrale Datenbank erlangte vor allem durch die Kryptowährung an Bekanntheit und dient dazu, Informationen fälschungssicher zu übermitteln. In ein solches Verzeichnis lassen sich auch Programme hineinschreiben, die einmalige Einträge wie die NFT ermöglichen.
Darüber hinaus haben Künstler die Möglichkeit, über die Technologie der Blockchain Tantiemen zu bestimmen und dadurch bei einem Weiterverkauf einen Anteil des Verkaufspreises zu erhalten. Steigert sich der Wert eines NFTs im Laufe der Zeit, können die Urheber davon ähnlich wie bei klassischen Kunstwerken ebenfalls profitieren.
Welche Arten von NFTs gibt es?
Doch für welche Werke sind NFT (Non-Fungible Token) möglich? Gibt es Einschränkungen? Mithilfe der NFT lassen sich die verschiedensten Werke „tokenisieren“. Dabei kann es sich zum Beispiel um digitale Kunst, GIFs, Videos, Inhalte aus Videospielen oder Musik handeln.
Nachfolgend haben wir einige NFT zusammengetragen, die in letzter Zeit veräußert wurden:
- Collage aus 5.000 Bilder des amerikanischen Künstlers Beeple: 69 Millionen Dollar
- Original-Programmcode für das World Wide Web: 5,435 Millionen Dollar
- Erster Tweet des Twitter-Mitbegründers Jack Dorsey: 2,9 Millionen Dollar
- GIf von Nyan Cat: 587.000 Dollar
Beeinflussen NFT das Urheberrecht?
Grundsätzlich gilt: Verkaufen Sie das NFT zu einem Foto, bleiben Sie weiterhin der Urheber und können unter anderem von Ihren Recht auf Anerkennung der Urheberschaft Gebrauch machen. Der Käufer des NFTs erhält üblicherweise zusammen mit dem Zertifikat ein Nutzungsrecht. Je nachdem was die beteiligten Parteien vereinbart haben, kann es sich dabei entweder um eine einfache oder eine ausschließliche Lizenz handeln.
Durch eine einfache Lizenz ist der Käufer dazu berechtigt, das entsprechende Werk zu nutzen. Dabei ist es grundsätzlich aber auch möglich, dass der Urheber seine Schöpfung weiterhin selbst verwertet – zum Beispiel in den sozialen Netzwerken – oder weiteren Personen entsprechende Rechte einräumt.
Erhält der Käufer hingegen das ausschließliche Nutzungsrecht, darf er als einzige Person das Werk verbreiten und vervielfältigen. Die Befugnisse gehen dabei sogar soweit, dass nicht einmal mehr der Urheber von seiner eigenen Schöpfung Gebrauch machen darf. Da viele NFT-Kunstwerke allerdings bereits im Internet veröffentlicht sind, wird eher selten eine ausschließliche Lizenz erteilt.
Wichtig! Laut dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist es prinzipiell nur dem Urheber gestattet, für sein Werk ein NFT zu erstellen. Denn der dafür notwendige Upload auf eine entsprechende Handelsplattform ist als Vervielfältigung gemäß § 16 Abs. 1 UrhG zu bewerten. Darüber hinaus zeigen die Plattformen für den Verkauf der NFTs eine Vorschau des jeweiligen Werkes, was laut § 19a UrhG eine öffentliche Zugänglichmachung darstellt.
NFT (Non-Fungible Token) – kurz und kompakt
Beim NFT handelt es sich um ein Echtheitszertifikat für Dateien, welches sich die Blockchain-Technologie zunutze macht. Einfluss auf die Urheberschaft hat die Erstellung und der Verkauf der Non-Fungible Token nicht, diese bleibt weiterhin beim Schöpfer. Mitunter erhält der Käufer aber (einfache) Nutzungsrechte am dazugehörigen Werk.