Lizenzvertrag: Was ist dabei zu beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Kreative und Tüftler entwickeln jeden Tag neue Designs, Produkte, Maschinen und Patente. Um von diesen Schöpfungen leben zu können und auch damit die finanziellen Mittel für weitere Investitionen bereitstehen, müssen sie ihre Erfindungen in bare Münze verwandeln. Möglich ist dies durch den Verkauf von Lizenzen. Grundlage dafür bildet in den meisten Fällen ein Lizenzvertrag.

Mit einem Lizenzvertrag werden Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten eingeräumt.
Mit einem Lizenzvertrag werden Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten eingeräumt.

FAQ zum Lizenzvertrag

Wozu dient ein Lizenzvertrag?

Mithilfe eines Lizenzvertrages können Nutzungsrechte übertragen werden.

Wer kann einen Lizenzvertrag abschließen?

Grundsätzlich haben sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen das Recht als Lizenznehmer bzw. -geber auftreten. Allerdings erwerben vor allem Unternehmen die Rechte an Patenten, Marken, Designs oder Gebrauchsmustern.

Warum sollte ich meine Rechte durch einen Lizenzvertrag abgeben?

Grundsätzlich bleiben Ihnen Ihre gewerblichen Schutzrechte auch bei einem Lizenzvertrag erhalten, Sie erlauben es einer Dritten Person nur diese zu nutzen. Ein wichtiges Kriterium ist nicht selten die finanzielle Vergütung, die mit dem Vertrag einhergeht. Diese trägt mitunter erheblich dazu bei, den Lebensunterhalt zu bestreiten und neue Forschungen zu bezahlen. Zudem haben große Konzerne häufig bessere Möglichkeiten, um Experimente und Erfindungen weiterzuentwickeln.

Was ist ein Lizenzvertrag?

Im Urheberrecht wird der Lizenzvertrag als „Vertrag über die Übertragung von Nutzungsrechten“ bezeichnet.
Im Urheberrecht wird der Lizenzvertrag als „Vertrag über die Übertragung von Nutzungsrechten“ bezeichnet.

Bei einem Lizenzvertrag handelt es sich um ein Dokument, mit dem Inhaber von gewerblichen Schutzrechten einem Dritten die Nutzungsrechte für dieses einräumen können. Eine besondere Rolle spielt der Lizenzvertrag beim Patent, aber auch für Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster wird ein solcher aufgesetzt.

Durch die Übertragung oder Einräumung einer Lizenz ist der im Vertrag Begünstigte dazu berechtigt, ein Werk im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Im Ausgleich dafür erhält der Rechteinhaber in der Regel eine finanzielle Vergütung.

Die Höhe der Vergütung wird maßgeblich davon beeinflusst, welche Art von Lizenz Sie erwerben: Eine einfache Lizenz ist meist recht günstig, allerdings können dann auch Mitbewerber sich diese Nutzungsrechte sichern. Wenn Sie hingegen exklusive bzw. ausschließliche Lizenzen kaufen, sind zwar die Ausgaben höher, aber dafür sind Sie auch der Einzige, der von diesem Know-How profitieren kann.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Reichweite der Lizenz durch Formulierungen im Lizenzvertrag zu begrenzen. Bei der räumlichen Lizenz darf der Vertragsgegenstand nur in einem bestimmten, zuvor definierten Gebiet benutzt werden. Zeitliche Lizenzen beschränken das Recht für die Verwendung auf einen vorab vereinbarten Zeitraum.

Die Bezeichnung „Lizenzvertrag“ ist im Urheberrecht eher ungewöhnlich. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Vertrag über die Übertragung von Nutzungsrechten.

Aufbau des Lizenzvertrages

Prüfen Sie vor der Unterzeichnung die Lizenzbedingungen eingehend.
Prüfen Sie vor der Unterzeichnung die Lizenzbedingungen eingehend.

Der Gesetzgeber schreibt für Lizenzverträge keine genauen Vorgaben vor, weshalb es sich bei diesen üblicherweise um individuelle Verträge handelt. Grundlage dafür bildet das allgemeine Vertragsrecht.

Die Lizenzbedingungen definieren, in welchem Umfang und auf welche Weise der Lizenznehmer ein bestimmtest Schutzrecht nutzen darf. Dabei ist es theoretisch keine Pflicht, den Lizenzvertrag in schriftlicher Form abzuschließen. Aufgrund der Nachvollziehbarkeit ist diese Praxis allerdings üblich.

Folgende Elemente sind typischerweise fester Bestandteil von einem Lizenzvertrag:

  • Beschreibung des Vertragsgegenstandes
  • Einräumung und Umfang der Nutzungsrechte
  • Lizenzmodell bzw. Gebühren
  • Haftung und Gewährleistung
  • Angaben zu Vertragslaufzeit und Vertragsende
  • ggf. Vertragsstrafen

Der Lizenzvertrag enthält somit alle Verpflichtungen, die die Vertragsparteien miteinander eingehen. Dabei besteht die Hauptaufgabe vor allem darin, das jeweilige Schutzrecht aufrechtzuerhalten, sodass eine Verwertung auch möglich ist. Aus diesem Grund enthält ein Lizenzvertrag meist auch eine Regelung über die Zahlung der Gebühren zur Aufrechterhaltung des Schutzrechtes.

Lizenzvertrag: Wie ein Muster aussehen kann

Wie sich die zuvor aufgeführten Elemente der Lizenzvereinbarung in einem Muster zu einem Lizenzvertrag zusammenfügen, wird durch das nachfolgende Beispiel aus dem Markenrecht ersichtlich:

Markenlizenzvertrag

Zwischen

Bine Beispiel
Beispielweg 12
12345 Beispielstadt

– nachfolgend Lizenzgeber genannt –

und

Benno Beklagter
Beispielallee 77
56789 Beispieldorf

– nachfolgend Lizenznehmer genannt –

wird nachfolgender Markenlizenzvertrag geschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrierte nationale Wortmarke „Bine Beispiel backt“ mit dem Aktenzeichen 123/16. Die Anmeldung erfolgte am 12.01.2016 und die Eintragung am 20.02.2016. Die Marke ist für folgende Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen: Klassen 30 und 43 der Nizza-Klassifikation.

(2) Der Lizenzgeber ist Inhaber der Marke.

(3) Er hat Dritten keine weiteren Lizenzen für die genannte Marke erteilt.

§ 2 Lizenz

(1) Der Lizenzgeber berechtigt hiermit den Lizenznehmer zur Nutzung der in § 1 benannten Marke.

(2) Diese Lizenz umfasst alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen.

§ 3 Lizenzgebühren

(1) Eine Vergütung für die hier beschriebene Einräumung der Rechte zahlt der Lizenznehmer an den Lizenzgeber in Höhe von xxx,xx Euro. Der Betrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung zu begleichen.

§ 4 Unterlizenzen

(1) Der Lizenznehmer ist dazu berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

§ 5 Ausübungspflicht

(1) Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet, die Marke entsprechend der geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden.

§ 6 Verteidigung der Schutzrechte

(1) Der Lizenznehmer ist dazu berechtigt, Verstöße gegen die lizenzierte Marke im Geltungsbereich dieses Vertrages auf eigene Kosten und Risiken zu verfolgen.

§ 7 Bestand der Schutzrechte

(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anfallenden Gebühren für die Aufrechterhaltung der Marke fristgerecht zu bezahlen.

§ 8 Vertragsdauer

(1) Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

§ 9 Lizenzgebühren

(1) Erzeugnisse, die unter der in diesem Vertrag eingeräumten Lizenz produziert werden, darf der Lizenznehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung dieses Vertrages noch abverkaufen. Darüber hinaus ist die weitere Nutzung der Marke nach der Beendigung untersagt.

§ 10 Salvatorische Klausel

(1) Soweit eine Bestimmung aus diesem Vertrag ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen aus diesem Vertrag davon unberührt.

Beispielstadt, den 01.10.2016

_______________________________
Unterschrift Bine Beispiel

_______________________________
Unterschrift Benno Beklagter

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Nachfolgend finden Sie das Muster zum Download:
Muster für einen Markenlizenzvertrag als PDF-Datei (.pdf)
Muster für einen Markenlizenzvertrag als Word-Datei (.doc)

Beachten Sie: Dieser Lizenzvertrag ist ein Mustervertrag, der vor allem der Veranschaulichung dient. Aus diesem Grund ist grundsätzlich davon abzuraten, bei einem solchen Markenlizenzvertrag ein Muster vollständig zu übernehmen. Hier ist generell eine Anpassung notwendig.

Lizenzvertrag – kurz und kompakt

Ein Lizenzvertrag definiert die Bedingungen für die Einräumung von Nutzungsrechten beim gewerblichen Rechtsschutz. Der Rechteinhaber erlaubt damit also die Verwendung seiner Schöpfung und erhält dafür einen finanziellen Ausgleich. Dabei bleibt der Erfinder oder Entwickler aber weiterhin Inhaber von dem Patent oder der Marke.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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