Durch die Reform des Urheberrechts soll dieses stärker auf das Internet und die heutige Mediennutzung zugeschnitten werden. Bei den geplanten Maßnahmen sind sich Kunstschaffende, Rechteinhaber und Politik aber uneinig. Insbesondere die Kritik an der Bagatellgrenze der Urheberrechtsreform erhält Unterstützung von zahlreichen Musikern.
Musiker sehen sich durch die Urheberrechtsreform benachteiligt
Eigentlich sollte sich die geplante Urheberrechtsreform aktuell auf der Zielgerade befinden, denn bis zum 7. Juni 2021 muss der Gesetzgeber die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Allerdings wird aktuell die Kritik insbesondere an der angedachten Bagatellgrenze immer lauter. So äußern Musiker verschiedenster Genres, zu denen unter anderem: Die Ärzte, Die Toten Hosen, Helene Fischer, Herbert Grönemeyer, Peter Maffay, Tim Bendzko und Udo Lindenberg zählen, Bedenken.
Insgesamt 1.145 Künstler haben als Erstzeichner einem offenen Brief unterzeichnet, der an die Abgeordneten des Bundestages gerichtet ist. Darin heißt es:
Seit Jahren erleben wir massive Eingriffe in unsere künstlerischen Freiheiten zu Gunsten global operierender Digitalkonzerne. Diese künstler*innenfeindliche Prioritätensetzung zeigt sich auch im aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum neuen Urheberrecht.
Im Zentrum der Kritik steht die Bagatellgrenze der geplanten Urheberrechtsreform, welche die Verwendung kleiner Ausschnitte von urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt, ohne dass dafür eine Lizenz notwendig ist. Für die Unterzeichner des Briefes stellt diese Bagatellnutzung ein „Einfallstor für systematische Urheberrechtsverletzungen“ dar. Zudem befürchten die Künstler, dass bestehende Lizenz- und Geschäftsmodelle durch die Reform gefährdet sind.
Fußballverbände äußern ebenfalls Kritik an der Bagatellgrenze der Urheberrechtsreform
Mit ihrer Kritik an der Bagatellgrenze der Urheberrechtsreform sind die Musiker nicht allein, so fordern der Deutscher Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Streichung der Bagatellgrenze. Zudem soll es bei Aufnahmen von Sportveranstaltungen nicht möglich sein, diese als legal hochgeladene Inhalte zu markieren. Eine solche Einschränkung des Zitatrechts und der Parodiefreiheit hätte unter anderem weitreichende Auswirkungen auf die Fankultur, denn das Erstellen von Memes oder die Kommentierung von Spielszenen wären dadurch nicht mehr möglich.
Dabei gilt es aber zu bedenken, dass Sportveranstaltungen gar keinen Schutz durch das Urheberrecht genießen, denn diesen sieht der Gesetzgeber nur für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst vor. Für die Aufnahmen der Veranstaltungen besteht demnach von Seiten der Sendeanstalten lediglich ein Leistungsschutzrecht.
Die von den Fußballverbänden geäußerte Kritik an der Bagatellgrenze zur geplanten Urheberrechtsreform stößt bei Fachleuten auf Unverständnis. So heißt es in einem Beitrag von Julia Reda:
Ein absolutes Urheberrecht ohne Ausnahmen hat es zu Recht nie gegeben und sollte erst recht nicht bei Inhalten Anwendung finden, die mit kreativer Schöpfung überhaupt nichts zu tun haben.
Ob und wie die Politiker auf die Kritik reagieren und ggf. den bestehenden Gesetzesentwurf anpassen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Zudem steht auch noch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus, welches die EU-Richtlinie noch kippen könnte.