Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024
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Für viele Menschen ist das Lösen von Kreuzworträtseln, Knobelaufgaben und Sudokus ein fester Bestandteil ihres Alltags. Insbesondere in Zeitungen und Zeitschriften erfreuen sich die Übungen für die grauen Zellen großer Beliebtheit. Das für die Erstellung solcher Rätsel allerdings verschiedenste Qualitätsmerkmale gelten, ist vielen nicht bewusst. Doch bedeutet dies auch, dass das Urheberrecht auch ein Kreuzworträtsel umfassen kann?
Inhalt
FAQ zum Urheberrecht für Kreuzworträtsel
Im Alltag nehmen wir den Aufwand, welcher mit der Erstellung komplexerer und gut durchdachter Kreuzworträtsel einhergeht, nicht wirklich wahr. Allerdings kam zum Beispiel 2016 ans Licht, dass in den USA jahrelang große Teile von bestehenden Rätseln einfach übernommen wurden. Plagiate und somit Urheberrechtsverletzungen sind also grundsätzlich auch bei diesen Werken möglich.
Grundsätzlich entsteht das Urheberrecht bereits mit der Schöpfung des entsprechenden Werkes. Eine Anmeldung oder eine generelle Überprüfung erfolgt somit gemäß Urheberrechtsgesetz nicht.
Möglich Antworten sind „Copyright“ und „Verlagsrecht“.
Sind Kreuzworträtsel durch das Urheberrecht geschützt?
Bei einem Kreuzworträtsel handelt es sich um eine Denksportaufgabe, bei welcher es in der Regel darum geht, gesuchte Begriffe in Kästchen sinnvoll einzutragen. Diese sind meist in Spalten und Zeilen angeordnet. Allerdings lassen sich grundsätzlich verschiedenste Formen solcher Rätsel unterscheiden.
Um herauszufinden, ob das Urheberrecht auch Kreuzworträtsel umfasst, gilt es zuallererst zu klären, ob sich die Denkspiele einer in § 2 UrhG aufgeführten Werkart zuordnen lassen. Der Gesetzestext führt in diesem Paragraphen neben Sprachwerken, Werken der Musik und Filmwerken auch sogenannte „Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art“ auf.
Dabei kann es sich – wenn die sonstigen Kriterien für den Urheberrechtschutz erfüllt sind – zum Beispiel um Bedienungsanleitungen, Konstruktionszeichnungen, Schaubilder, Stadtpläne und auch Kreuzworträtsel handeln. Gemäß dem Urheberrecht kann ein Kreuzworträtsel somit grundsätzlich als schutzwürdig gelten.
Urheberrecht für Kreuzworträtsel: Welche Kriterien gelten?
Damit eine Schöpfung gemäß UrhG als Werk gilt und den besonderen Rechtsschutz genießt, muss diese bestimmte Kriterien erfüllen. Um festzustellen, ob das Urheberrecht bei einem Kreuzworträtsel greift, gilt es folgende Voraussetzungen zu prüfen:
- Persönliche Tätigkeit
- Geistige Tätigkeit
- Schöpfung
Damit eine persönliche Tätigkeit vorliegt, muss das Rätsel von einem Menschen entwickelt werden. Erstellt der Algorithmus eines Computerprogramms die Denksportaufgabe, ist ein Urheberrechtsschutz ausgeschlossen. Allerdings kann unter Umständen die Software unter das Urheberrecht für Sprachwerke fallen.
Das Urheberrecht für Kreuzworträtsel setzt zudem eine geistige Tätigkeit voraus. Dabei handelt es sich konkret um die Festlegung der Suchbegriffe und die Anordnung der Kästchen. Nicht zuletzt muss es sich um eine Schöpfung handeln, welche sich durch Individualität auszeichnet und sich von der alltäglichen Gestaltung abhebt. Hier kann unter anderem die Komplexität der Denksportaufgabe eine Rolle spielen.
Urheberrecht für Kreuzworträtsel – kurz und kompakt
Bei Kreuzworträtseln kann es sich gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) um eine Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art handeln. Damit das Urheberrecht für Kreuzworträtsel gilt, dürfen diese allerdings nicht durch einen Computer erstellt werden, denn in diesem Fall liegt keine persönliche geistige Schöpfung vor.