Urheberrecht für Kreuzworträtsel: Copyright mit zwölf Buchstaben

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Für viele Menschen ist das Lösen von Kreuzworträtseln, Knobelaufgaben und Sudokus ein fester Bestandteil ihres Alltags. Insbesondere in Zeitungen und Zeitschriften erfreuen sich die Übungen für die grauen Zellen großer Beliebtheit. Das für die Erstellung solcher Rätsel allerdings verschiedenste Qualitätsmerkmale gelten, ist vielen nicht bewusst. Doch bedeutet dies auch, dass das Urheberrecht auch ein Kreuzworträtsel umfassen kann?

Wird der Begriff „Urheberrecht“ im Kreuzworträtsel gesucht, sind typische Lösungen „Copyright“ und „Verlagsrecht“.
Wird der Begriff „Urheberrecht“ im Kreuzworträtsel gesucht, sind typische Lösungen „Copyright“ und „Verlagsrecht“.

FAQ zum Urheberrecht für Kreuzworträtsel

Ist der Urheberrechtsschutz für Kreuzworträtsel überhaupt notwendig?

Im Alltag nehmen wir den Aufwand, welcher mit der Erstellung komplexerer und gut durchdachter Kreuzworträtsel einhergeht, nicht wirklich wahr. Allerdings kam zum Beispiel 2016 ans Licht, dass in den USA jahrelang große Teile von bestehenden Rätseln einfach übernommen wurden. Plagiate und somit Urheberrechtsverletzungen sind also grundsätzlich auch bei diesen Werken möglich.

Muss ich das Urheberrecht bei einem Kreuzworträtsel anmelden?

Grundsätzlich entsteht das Urheberrecht bereits mit der Schöpfung des entsprechenden Werkes. Eine Anmeldung oder eine generelle Überprüfung erfolgt somit gemäß Urheberrechtsgesetz nicht.

Welche Worte werden im Kreuzworträtsel für „Urheberrecht“ gesucht?

Möglich Antworten sind „Copyright“ und „Verlagsrecht“.

Sind Kreuzworträtsel durch das Urheberrecht geschützt?

Als Urheber von einem Kreuzworträtsel gilt in der Regel der Ersteller.
Als Urheber von einem Kreuzworträtsel gilt in der Regel der Ersteller.

Bei einem Kreuzworträtsel handelt es sich um eine Denksportaufgabe, bei welcher es in der Regel darum geht, gesuchte Begriffe in Kästchen sinnvoll einzutragen. Diese sind meist in Spalten und Zeilen angeordnet. Allerdings lassen sich grundsätzlich verschiedenste Formen solcher Rätsel unterscheiden.

Um herauszufinden, ob das Urheberrecht auch Kreuzworträtsel umfasst, gilt es zuallererst zu klären, ob sich die Denkspiele einer in § 2 UrhG aufgeführten Werkart zuordnen lassen. Der Gesetzestext führt in diesem Paragraphen neben Sprachwerken, Werken der Musik und Filmwerken auch sogenannte „Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art“ auf.

Dabei kann es sich – wenn die sonstigen Kriterien für den Urheberrechtschutz erfüllt sind – zum Beispiel um Bedienungsanleitungen, Konstruktionszeichnungen, Schaubilder, Stadtpläne und auch Kreuzworträtsel handeln. Gemäß dem Urheberrecht kann ein Kreuzworträtsel somit grundsätzlich als schutzwürdig gelten.

Grundsätzlich besteht auch immer die Möglichkeit, dass ein Werk sich mehreren Werkarten zuordnen lässt. So könnte eine literarische Bedienungsanleitung in der Theorie auch ein Textwerk sein.

Urheberrecht für Kreuzworträtsel: Welche Kriterien gelten?

Damit ein Kreuzworträtsel unter das Urheberrecht fällt, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Damit ein Kreuzworträtsel unter das Urheberrecht fällt, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Damit eine Schöpfung gemäß UrhG als Werk gilt und den besonderen Rechtsschutz genießt, muss diese bestimmte Kriterien erfüllen. Um festzustellen, ob das Urheberrecht bei einem Kreuzworträtsel greift, gilt es folgende Voraussetzungen zu prüfen:

  • Persönliche Tätigkeit
  • Geistige Tätigkeit
  • Schöpfung

Damit eine persönliche Tätigkeit vorliegt, muss das Rätsel von einem Menschen entwickelt werden. Erstellt der Algorithmus eines Computerprogramms die Denksportaufgabe, ist ein Urheberrechtsschutz ausgeschlossen. Allerdings kann unter Umständen die Software unter das Urheberrecht für Sprachwerke fallen.

Das Urheberrecht für Kreuzworträtsel setzt zudem eine geistige Tätigkeit voraus. Dabei handelt es sich konkret um die Festlegung der Suchbegriffe und die Anordnung der Kästchen. Nicht zuletzt muss es sich um eine Schöpfung handeln, welche sich durch Individualität auszeichnet und sich von der alltäglichen Gestaltung abhebt. Hier kann unter anderem die Komplexität der Denksportaufgabe eine Rolle spielen.

Ob im jeweiligen Einzelfall tatsächlich das Urheberrecht für ein Kreuzworträtsel gilt, ist beim Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung abschließend vor Gericht zu klären. Dabei gilt es die individuellen Umstände zu prüfen.

Urheberrecht für Kreuzworträtsel – kurz und kompakt

Bei Kreuzworträtseln kann es sich gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) um eine Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art handeln. Damit das Urheberrecht für Kreuzworträtsel gilt, dürfen diese allerdings nicht durch einen Computer erstellt werden, denn in diesem Fall liegt keine persönliche geistige Schöpfung vor.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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