IP-Adresse zurückverfolgen: Was sagt das Gesetz?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Für viele Menschen erscheint das Internet wie ein anonymer Raum, denn aufgrund von Benutzernamen und Verschlüsselungen können wir häufig nicht erkennen, mit wem wir uns gerade austauschen oder wer für einen Inhalt verantwortlich ist. Allerdings hinterlassen wir in der Regel bei den verschiedensten Tätigkeiten einen digitalen Fingerabdruck – die IP-Adresse. Diese IP-Adresse lässt sich zurückverfolgen, um zum Beispiel den Nutzern von Filesharing auf die Spur zu kommen.

Lässt sich eine IP-Adresse zurückverfolgen?
Lässt sich eine IP-Adresse zurückverfolgen?

FAQ zum Thema „IP-Adresse zurückverfolgen“

Wozu dient die IP-Adresse?

Mithilfe der IP-Adresse lässt sich ein Computer, der mit dem Internet verbunden ist, in einem Netzwerk identifizieren.

Wie kann man IP-Adressen zurückverfolgen?

Sie können verhältnismäßig einfach fremde oder auch Ihre eigene IP-Adresse zurückverfolgen. Online ist dies mithilfe verschiedenster Internetseiten möglich. Allerdings geben die Ergebnisse in der Regel nur Auskunft darüber, an welchem Standort sich der Server befindet und aus welchem Land die IP-Adresse stammt.

Kann ich verhindern, dass sich meine IP-Adresse zurückverfolgen lässt?

Tatsächlich lassen sich Maßnahmen ergreifen, die eine IP-Rückverfolgung erschweren bzw. verhindern. Durch die Nutzung von Proxy-Servern oder VPN-Diensten lassen sich zum Beispiel Ländersperren von Streaming-Diensten umgehen. Allerdings verstößt ein solches Vorgehen nicht selten gegen deren Nutzungsbedingungen.

Was ist eine IP-Adresse?

Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ist die IP-Rückverfolgung von großer Bedeutung.
Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ist die IP-Rückverfolgung von großer Bedeutung.

Bei einer IP-Adresse handelt es sich um Informationen, mit denen sich ein Rechner im Netzwerk identifizieren lässt. Die Bezeichnung geht dabei auf das Internet-Protokoll TCP/IP zurück, auf welchem die Datenübertragung im Internet basiert.

Die IP-Adresse dient somit in erster Linie dazu, dass sich Computer, mobile Geräte und Server erkennen und miteinander kommunizieren können. Denn durch diese Adressierung sind sie im Netzwerk über das Internet erreichbar, sodass sich die Datenpakete, die für den Aufruf einer Internetseite notwendig sind, austauschen lassen.

Darüber hinaus lassen sich die Nutzer bzw. Anschlussinhaber durch die IP-Adresse eindeutig identifizieren. Denn ähnlich wie die Halterbestimmung beim Auto mithilfe des Kfz-Kennzeichens lässt sich auch eine IP-Adresse zurückverfolgen.

Privatpersonen nutzen eine IP-Adresse in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum. Denn bei der Einwahl ins Internet wird diese vom jeweiligen Provider – also dem Anbieter des Internetanschlusses – zugeteilt. Dabei behalten wir die identische IP meist für maximal 24 Stunden.

Wann ist die Rückverfolgung der IP-Adresse?

Für Behörden ist die Rückverfolgung der IP nur mit einer entsprechenden Begründung möglich.
Für Behörden ist die Rückverfolgung der IP nur mit einer entsprechenden Begründung möglich.

Verstößt jemand im Internet gegen das Gesetz, zum Beispiel durch eine Urheberrechtsverletzung wie Filesharing, lässt sich dies durch die IP-Adresse zurückverfolgen. Die Polizei oder andere staatliche Behörden können diese Informationen nutzen, um den vermeintlichen Täter zu bestimmen. Darüber hinaus haben auch die Geschädigten einer Urheberrechtsverletzung gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) einen entsprechenden Anspruch auf Auskunft.

Um nach einer Straftat oder bei einem begründeten Verdacht eine IP-Adresse zurückverfolgen zu lassen, erfolgt zuerst die Bestimmung des Providers. Anschließend wird bei einer Urheberrechtsverletzung ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren eingeleitet. Ist dieses erfolgreich, muss der Anbieter des Internetdienstes den Namen und die Adresse des vermeintlichen Rechtsverletzers preisgeben.

Mithilfe dieser Informationen lässt sich dann – abhängig vom Tatvorwurf – ein Strafverfahren einleiten oder eine Abmahnung versenden.

Wichtig! Der Provider darf die IP in der Regel nur für sieben Tage speichern. Möchten Sie als Geschädigter eine IP-Adresse zurückverfolgen, ist also Eile geboten.

IP-Adresse zurückverfolgen – kurz und kompakt

Durch die Rückverfolgung der IP-Adresse können Geschädigte den Verantwortlichen für Urheberrechtsverletzungen im Internet auf die Spur kommen. Denn Urheber haben in einem solchen Fall einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft. Allerdings besteht technisch auch die Möglichkeit, die IP-Adresse zu verschleiern.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (119 Bewertungen, Durchschnitt: 3,73 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

11 Gedanken zu „IP-Adresse zurückverfolgen: Was sagt das Gesetz?

  1. Susanne

    29. September 2023 at 9:15

    Sechs Monate nach einer angeblichen Urheberrechtsverletzung wird mir meine damalige IP-Adresse präsentiert. Zu diesem Zeitpunkt kann doch niemand mehr nachweisen, dass dies damals wirklich meine IP-Adresse war, oder doch? Und wieso können andere meine IP-Adresse sicher zurückverfolgen, ich selber habe aber keinen Zugriff und keine Nachforschungsmöglichheit zu dieser Information?

  2. Sandro

    6. Januar 2023 at 22:53

    Hallo wie lange speichert google meine ip adresse wenn ich eine mail versendet habe aber im anschluss das konto gelöscht habe. bin ich da bis zu 7 tage rückverfolgbar oda länger?

  3. Wiese

    23. November 2022 at 11:38

    Wenn ich NICHT der Urheber bin, sondern nur ein Nutzungsrecht habe, kann ich trotzdem die IP vom Provider erfragen?

  4. Daniel

    14. Oktober 2022 at 11:56

    Kann Interpol Wiesbaden (aufgrund eines Rechtshilfeersuchens aus der Schweiz) von einem Provider in Deutschland die IP Daten von einem Mail, welches vom April 2021 stammt verlangen? sind diese Daten noch verfügbar?

  5. Müller

    12. November 2021 at 18:25

    Was bedeutet diese Antwort, dass die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt ist und noch auf ein Urteil gewartet wird. Dürfen die Provider die Daten somit nicht so lange speichern?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. November 2021 at 13:50

      hallo Müller,
      aktuell sind Provider nicht verpflichtet, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Alexis

    23. September 2021 at 17:46

    Guten Tag zusammen,

    wie ist denn der derzeitige Stand was die IP-Speicherdauer angeht ..
    Ich lese und höre die unterschiedlichsten Dinge von 24 Stunden , max. 7 Tage , 10 Wochen , mehrere Monate …

    Was stimmt den nun ?

    Ist das gesetzlich geregelt

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. September 2021 at 8:48

      Hallo Alexis,
      die Standortdaten aller Bürger sollen für vier Wochen, deren Kommunikations- und andere Verbindungsdaten bis zu zehn Wochen vorsorglich gespeichert werden. Allerdings ist die Vorratsdatenspeicherung aktuell ausgesetzt, da ein Gerichtsurteil noch aussteht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Sprathoff

    21. Januar 2021 at 17:36

    Meine Nichte wurde verurteilt anhand eines Vorwurf was man widerlegen könnte anhand der IP- adresse !Aber die Behörden wollen die nicht nachverfolgen!
    Ein Anwalt hat meine Nichte und der meinte das es schwierig werden wird.
    Der Täter der die Daten von Ausweis benutzt hat macht weiter und es heüfen sich weitere Straftaten.
    Unsere Gesetze sind gut für Straftäter!

  8. Barbara

    19. Juli 2019 at 9:28

    Können Sie mir helfen bitte ich suche den Standort diees absenders er ist eventuell ein scammer [Angabe von Redaktion entfernt] er sagt dass er in USA wohnt aber da bin ich mir nicht sicher vielen dank für die hilfe Barbara Krieg

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Juli 2019 at 15:13

      Hallo Barbara,
      eine solche Überprüfung ist uns nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert