Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
YouTube ist aktuell die meist genutzte Videoplattform im Internet und wurde ursprünglich für die Verbreitung privater Kurzfilme entwickelt. Mittlerweile bietet die Seite ihren Nutzern – den YouTubern – aber auch die Möglichkeit mit ihren Videos Geld zu verdienen. Missachten die Influencer auf YouTube dabei allerdings geltendes Recht, können Abmahnungen und Bußgelder drohen.
Inhalt
FAQ für Influencer auf YouTube
Haben Sie das jeweilige Produkt aus eigener Tasche bezahlt, ist eine Kennzeichnung als Werbung nicht notwendig. Eine solche Option besteht allerdings nur dann, wenn dies auch der Tatsache entspricht. Unter Umständen besteht nämlich die Möglichkeit, dass die zuständigen Behörden die Aussagen der Influencer überprüfen.
Ein Hinweis auf Werbung ist in der Regel erst notwendig, wenn die unentgeltliche Zuwendung einen Wert von mindestens 1.000 Euro hat
Damit Sie wegen Schleichwerbung auf YouTube keine Abmahnung erhalten, ist es wichtig, auf bezahlte Produktplatzierungen bzw. Bewertungen im Video hinzuweisen. Möglich ist dies durch Einblendung wie „unterstützt durch [Produktname]“ oder „Werbevideo“ zu Beginn oder während des Videos.
Grundsätzlich können Sie auf YouTube unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichte Musik verwenden. Beachten Sie dabei allerdings die jeweiligen Lizenzbedingungen.
Verdienstmöglichkeiten für Influencer auf YouTube
Mithilfe von YouTube können Influencer auf verschiedenste Weise Geld verdienen. In diesem Zusammenhang ist vor allem der Begriff der Monetarisierung von Bedeutung. Dieser beschreibt die Geldeinnahmen mithilfe von Werbeeinblendungen. Diese können sowohl vor, während als auch nach einem Video erfolgen.
Eine weitere Verdienstmöglichkeit bei YouTube ist das Product Placement. Dabei handelt es sich um eine Werbemaßnahme, bei welcher die Verkaufszahlen bzw. die Bekanntheit eines bestimmtes Produktes durch die gezielte Platzierung im Video gesteigert werden soll. Diese Methode ist ein zentrales Element beim Influencer-Marketing via YouTube, denn die Influencer gehen dabei in der Regel einen Vertrag mit den Herstellern der Produkte ein und erhalten dafür eine entsprechende Vergütung.
Hat der jeweilige YouTuber bzw. sein Kanal eine gewisse Bekanntheit erreicht, kann es sich unter Umständen auch finanziell lohnen, Merchandies-Artikel anzubieten.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Influencer auf Youtube?
Wer seinen Kanal auf YouTube fürs Influencer-Marketing nutzt, muss allerdings auch verschiedene gesetzliche Bestimmungen beachten, ansonsten können eine Abmahnung oder Bußgelder die Folge sein. Ein verbreitetes Problem auf YouTube ist beispielsweise Schleichwerbung. Diese wird gemäß Medienstaatsvertrag (MStV) wie folgt definiert:
Schleichwerbung [ist] die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt.
Um einen Verstoß gegen den MStV sowie § 5a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu vermeiden, ist es daher notwendig, die Vermischung von redaktionellen Inhalten und Werbung kenntlich zu machen. Denn der Nutzer muss in der Lage sein, Werbung auch klar als solche zu erkennen zu können.
Influencer auf YouTube – kurz und kompakt
Als Influencer werden auf YouTube Personen bezeichnet, welche aufgrund ihrer Popularität – meist gemessen anhand der Follower – andere Menschen durch Ihre Videos zum Beispiel bei Kaufentscheidungen beeinflussen können. In diesem Zusammenhang können allerdings aufgrund von Schleichwerbung oder anderen Verstößen auch rechtliche Probleme auftreten.