Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2024
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Für viele Nutzer ist Facebook der Inbegriff von Social Media. Dabei handelt es sich um einen der verbreitetsten Onlinedienste, welcher es Menschen erlaubt, im Internet miteinander in Kontakt zu treten. Allerdings sind nicht nur Privatpersonen im Besitz eines entsprechenden Profils, sondern auch Unternehmen haben diese Form der Kommunikation für sich entdeckt. So fungieren zum Beispiel Influencer auf Facebook als Markenbotschafter.
Inhalt
FAQ für Influencer auf Facebook
Gemäß einem Urteil des LG München (Az. 4 HK O 21172/14) reicht der Hinweis „Sponsored“ als Werbekennzeichnung nicht aus. Begründen lässt sich diese Entscheidung mit der Tatsache, dass eine Vielzahl der Internetnutzer nicht wissen, was dieser oder ähnliche englische Begriffe bedeuten. Um eine Abmahnung zu vermeiden, ist daher eine Kennzeichnung mit „Werbung“ oder „Anzeige“ vorzuziehen.
Sie können entweder Bilder verwenden, die Sie selbst aufgenommen bzw. erstellt haben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Bilder unter Creative Commons bei Facebook einzubinden. Allerdings sind dabei die geltenden Lizenzbedingungen zu berücksichtigen.
Verstoßen Influencer auf Facebook gegen die geltenden Nutzungsbedingungen, kann dies auch zur Sperrung des Profils führen. Damit würde die Einnahmequelle vollständig wegfallen.
Product Placement bei Facebook: Was Influencer wissen müssen
Influencer können auf Facebook auf verschiedenste Weisen Geld verdienen. In diesem Zusammenhang wird auch von der Monetarisierung einer Facebook-Seite gesprochen. Eine der wichtigsten Einnahmequellen ist dabei der Einsatz von Produktplatzierungen – auf Englisch auch als „Product Placement“ bezeichnet.
Dabei gehen Unternehmen mit dem Influencer auf Facebook, YouTube und Co. Partnerschaften ein, damit letztere ausgewählte Produkte in ihren Beiträgen bewerben.
Da die Influencer für diese Posts in der Regel eine finanzielle Vergütung erhalten und somit eher nicht objektiv berichten, handelt es sich dabei um Werbung.
Aber auch bei unentgeltlichen Sachzuwendungen – also zum Beispiel der Überlassung von Produkten oder der Einladung zu einer Reise – kann ein Hinweis auf Werbung notwendig sein. Allerdings sind sich die Juristen aktuell noch uneinig, ab welchem Sachwert die Neutralität beeinflusst wird.
Droht wegen Schleichwerbung auf Facebook eine Strafe?
Für Influencer kann auf Facebook eine Abmahnung drohen, wenn diese bezahlte Werbebeiträge nicht kennzeichnen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von Schleichwerbung. Denn gemäß § 4 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt grundsätzlich das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten.
Damit Ihre Follower auch erkennen können, dass Sie ein bestimmtes Produkt nicht mit Ihrem eigenen Geld erstanden haben und Ihre Einschätzung daher ggf. beeinflusst wurde, ist es daher notwendig, diese als Werbung zu kennzeichnen. Möglich ist dies zum Beispiel durch Hashtags wie „#Werbung“ oder „#Anzeige“.
Influencer auf Facebook – kurz und kompakt
Erhalten Influencer auf Facebook für Beiträge Geld, müssen diese über eine entsprechende Kennzeichnung verfügen, denn dabei handelt es sich um Werbung. Fehlt ein solcher Hinweis, kann eine Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Schleichwerbung drohen.
21. März 2019 at 11:26
Die ersten großen Abmahn-Fälle von namhaften Influencern wurden ja in der letzten Zeit bekannt. Ich habe nur eine sehr überschaubare Social-Media-Präsenz, mache mir aber auch so meine Gedanken. Gut zu wissen, dass die Kennzeichnung von Werbung in englischer Sprache nicht ausreichend wäre. Ich werde mich am besten noch einmal von einem Anwalt beraten lassen.