Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Unzählige Filesharing- und Streaming-Dienste lassen sich im Internet auf die Schnelle finden. Allerdings agieren die verschiedenen Anbieter nicht immer entsprechend dem Urheberrecht. Greifen Sie auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu, kann dies eine teure Abmahnung nach sich ziehen. Doch nicht immer sind diese so leicht als illegale Streaming- oder Filesharing-Seiten zu erkennen.
Inhalt
FAQ über illegale Streaming- und Filesharing-Seiten
Die Einschätzung, ob es sich um illegale Seiten zum Filme gucken oder herunterladen handelt, ist für Laien in der Regel schwierig. Nicht selten versuchen die Betreiber den Charakter der Seiten auch zu verschleiern. Ein wichtiger Indikator für illegale Seiten zum Downloaden urheberrechtlicher Inhalte ist die Aufforderung ein spezielles Programm – einen sogenannten Filesharing-Client – zu installieren.
Gebührenfreie Angebote müssen nicht immer eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Zum einen kann die Zustimmung der Rechteinhaber vorliegen oder der Urheberrechtsschutz ist bereits abgelaufen. Juristen bezeichnen diese Werke als „gemeinfrei“. Daher ist es grundsätzlich nicht illegal Filme oder Musik zu downloaden, wenn die Seite kostenfrei ist.
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, sich illegale Download-Seiten für Programme oder Computerspiele anzusehen. Eine Urheberrechtsverletzung liegt in diesem Fall nicht vor. Beziehen Sie allerdings Games aus solchen Quellen, kann eine teure Abmahnung drohen.
Können Sie anhand unserer Kriterien nicht eindeutig erkennen, ob es sich um illegale Streaming– oder Filesharing-Seiten handelt, sollten Sie diese sicherheitshalber meiden. Suchen Sie lieber nach eindeutig legalen Angeboten um eine Abmahnung zu vermeiden.
Wann sind Streaming- und Filesharing-Seiten illegal?
Durch das Internet erhalten wir Zugriff auf eine riesige Sammlung von Filmen, Serien und Musik. Da es sich bei diesen Werken meist um persönliche geistige Schöpfungen handelt, unterliegen diese dem Schutz durch das Urheberrecht.
Aus diesem Grund liegt das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausschließlich beim Urheber bzw. beim Rechteinhaber. Stellen Dritte ohne eine entsprechende Berechtigung diese Werke ins Internet, handelt es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung.
Allerdings drohen Sanktionen nicht nur ausschließlich den Personen, welche für den Upload auf illegale Streaming-Seiten verantwortlich sind. Denn selbst bei Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch schreibt der Gesetzgeber Bedingungen vor. So heißt es in § 53 Abs. 1 UrhG:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Demnach dürfen Werke aus „offensichtlich rechtswidrigen“ Quellen nicht heruntergeladen werden. Welche Kriterien illegale Streaming- oder Filesharing-Seiten auszeichnen und wie diese für Laien zu erkennen sind, definiert das Gesetz allerdings nicht.
Woran sind illegale Streaming- und Filesharing-Anbieter zu erkennen?
Ob es sich um illegale Streaming- oder Filesharing-Seiten handelt, lässt sich in der Regel nur durch eine Prüfung des jeweiligen Internetauftritts feststellen. Allerdings existieren verschiedene Kriterien, die als Indizien für illegale Angebote im Netz gelten können:
- kostenfreies Angebot
Sind identische Inhalte auf anderen Plattformen nur gegen Gebühr verfügbar, kann dies ein Hinweis auf illegale Streaming-Seiten sein. - schlechte technische Qualität
Insbesondere bei Blockbustern sollten Sie bei einer schlechten Bildqualität Verdacht schöpfen. Denn dies kann ein Indiz dafür sein, dass zum Beispiel während der Vorführung im Kino mitgefilmt wurde. - Impressum und Kontaktadresse fehlen
In Deutschland besteht für Internetseiten grundsätzlich eine Impressumspflicht. Das Impressum muss zumindest eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular enthalten. Durch diese Angaben soll der Verbraucher die Anbieter auf Seriosität prüfen können. - exotische Länderkennung
Exotische Länderkennungen bei einer Webseite dienen meist vor allem der Verschleierung und sollen die Durchsetzung von juristischen Maßnahmen erschweren. Verbreitete Beispiele sind die Kennungen der Südseeinseln Tonga (.to) und Osttimor (.tl). - Angebot entspricht nicht der Verwertungskette
Die Veröffentlichung von Werken folgt in der Regel einer bestimmten Verwertungskette. Diese sieht bei Filmen zum Beispiel die Premiere im Kino und zu einem späteren Zeitpunkt die Ausstrahlung im Fernsehen vor. Sind Blockbuster während ihrer Laufzeit im Kino im Internet verfügbar, erfolgt diese Verbreitung in der Regel über illegale Streaming- oder Filesharing-Seiten. - unseriöse und zahlreiche Werbung
Illegale Filesharing- und Streaming-Seiten binden häufig viele Werbebanner ein. Dabei handelt es sich meist um Verlinkungen zu Glücksspielen, Sexhotlines oder auch zwielichtigen Verdienstmodellen.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie illegale Download- oder Streaming-Seiten nutzen?
Entschließen Sie sich dazu, über das Internet illegal Filme zu schauen und dafür Seiten von Streaming- oder Filesharing-Anbietern zu nutzen, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen. Denn dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht.
Wer wann illegale Filesharing- und Streaming-Seiten besucht und urheberrechtlich geschützte Werke darüber bezieht, lässt sich anhand der IP-Adresse zurückverfolgen. Diese gibt Auskunft über den Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses.
Der vermeintliche Täter erhält in der Regel eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung. Dabei handelt es sich um eine Methode der Prozessvermeidung. Die geschädigten Rechteinhaber streben also eine außergerichtliche Einigung an. Im Zuge der Abmahnung werden in der Regel auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht, weshalb sich die Kosten für einen illegal heruntergeladenen Film auf 1.000 Euro belaufen können.
Illegale Streaming- und Filesharing-Seiten – kurz und kompakt
Der Gesetzgeber untersagt die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken aus „offensichtlich rechtswidrigen“ Quellen. Kriterien, welche illegale Streaming- oder Filesharing-Seiten auszeichnen, bestimmt das Urheberrecht allerdings nicht.
31. Oktober 2018 at 11:58
Wie kann man illegale Internetportale vorgehen?
31. Oktober 2018 at 14:45
Hallo Reinhard,
juristische Schritte können in der Regel nur die Geschädigten oder die Staatsanwaltschaft einleiten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
23. Juli 2018 at 16:00
Allzusehr würde ich mich allerdings nicht darauf verlassen, dass nur die eingeloggten Mitglieder von Streaming-Portalen „erwischt“ werden können. Die Abmahnindustrie lässt sich immer wieder was neues einfallen. Vor einiger Zeit haben die wohl sogar ein ganzes Porno-Portal gefälscht und dann hatten sie natürlich die IP-Adressen der Nutzer …