GVL: Wahrnehmung der Rechte von ausübenden Künstlern

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Erst Sänger geben einem Song seine Stimme und die Interpretation eines Gitarristen kann aus einem Song einen Hit machen. Allerdings sind die ausübenden Künstler nicht zwangsläufig auch die Urheber ihrer vorgetragenen Werke. Damit aber ihre Arbeit rechtlich geschützt ist, existieren die Leistungsschutzrechte, welche die GVL in der Regel treuhänderisch wahrnimmt.

Die GVL nimmt in Deutschland die Leistungsschutzrechte für Künstler, Hersteller und Veranstalter wahr.
Die GVL nimmt in Deutschland die Leistungsschutzrechte für Künstler, Hersteller und Veranstalter wahr.

FAQ zur GVL

Wen vertritt die GVL?

Die Mitglieder der GVL sind Personen und Unternehmen, bei der Vermittlung eines Werkes involviert sind. Dazu können zum Beispiel Musiker zählen. Die GVL nimmt für diese ihre Leistungsschutzrechte wahr.

Wann macht für Musiker eine Anmeldung bei der GVL Sinn?

Musiker sollten ihre Beteiligung an Werken immer dann melden, wenn davon auszugehen ist, dass das veröffentlichte Musikstück bei einem öffentlich-rechtlichen Radio gespielt wird.

Ich möchte ein Webradio betreiben. Muss dafür vorab bei der GVL eine Anmeldung erfolgen?

Die GVL schreibt für Internetradio-Betreiber eine Anmeldung vor, wenn diese bereits erschienene Tonträger nutzen wollen. Darüber hinaus ist eine Registrierung bei der GEMA notwendig, da GEMA und GVL unterschiedliche Rechteinhaber vertreten. Wie hoch die von der GVL erhobenen Gebühren für ein Webradio ausfallen, hängt unter anderem auch davon ab, ob Sie dieses kommerziell oder ausschließlich zu Hobbyzwecken betreiben wollen. So fallen bei einer nichtkommerziellen Nutzung gemäß Tarif der GVL für ein Webradio mindestens Kosten in Höhe von 500 Euro an.

Was ist die GVL?

Durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages kann die GVL die Vergütung für Künstler einholen.
Durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages kann die GVL die Vergütung für Künstler einholen.

Bei der GVL handelt es sich um eine deutsche Verwertungsgesellschaft. Dabei steht die Abkürzung für die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH. Diese Verwertungsgesellschaft konzentriert sich darauf, die Ansprüche aus einer Zweitverwertung von Leistungsschutzberechtigten in den Bereichen von Musik, Film und Fernsehen wahrzunehmen.

Als Leistungsschutzrecht werden Schutzrechte bezeichnet, welche dem Urheberrecht ähnlich sind. Es handelt sich dabei um die rechtlichen Ansprüche von Personen und Unternehmen, welche an der Vermittlung eines Werkes beteiligt sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um Sänger oder die Hersteller von Tonträgern sowie Tänzer und Stuntmen handeln. Die Produzenten von Film- und Fernsehproduktionen werden hingegen von der VFF vertreten.

Für die Anmeldung bei der GVL fallen keine Kosten an, allerdings können die registrierten Künstler der GVL von einer Ausschüttung profitieren. Es handelt sich dabei um die Verteilungen der Einnahmen, welche die GVL durch den Wahrnehmungsvertrag treuhänderisch verwaltet. Diese belaufen sich gemäß Angaben der Verwertungsgesellschaft auf ca. 160 Millionen Euro pro Jahr.

Um einen Anteil an der von der GVL durchgeführten Auszahlung zu erhalten, müssen die registrierten Künstler die Produktionen angeben, an denen sie beteiligt waren. Die Möglichkeit einer Vergütung beschränkt sich dabei nicht nur auf Neuproduktionen, sondern ist immer dann möglich, wenn eine Darbietung in Rundfunk und Fernsehen gesendet wird.

Wie nimmt die GVL Geld ein?

Die Gebühren, welche die GVL zur Verteilung einnimmt, stammen aus verschiedenen Quellen.
Die Gebühren, welche die GVL zur Verteilung einnimmt, stammen aus verschiedenen Quellen.

Beauftragen Künstler die GVL per Vertrag mit der Wahrnehmung ihrer Zweitverwertungsrechte, kann die Verwertungsgesellschaft für die Nutzung dieser entsprechende Gebühren erheben und die Einnahmen dafür verwalten.

So können Hörfunk- und Fernsehsender bei der GVL eine Lizenz erwerben, welche die Verwendung von Tonträgern und Videoclips gestattet. Ebenso fallen Gebühren der GVL an, wenn Musik öffentlich wiedergegeben wird – zum Beispiel in Gaststätten, Diskotheken oder beim Friseur.

Weitere Einnahmen können auch durch die Vermietung und den Verleih von Ton- bzw. Bild-Tonträgern anfallen. Die Gebühren sind in diesem Fall insbesondere von Videotheken oder öffentlichen Bibliotheken zu tragen.

GVL – kurz und kompakt

Die GVL ist eine Verwertungsgesellschaft, welche die Rechte für eine Zweitverwertung von Leistungsberechtigten wahrnimmt. Zu den Wahrnehmungsberechtigten zählen dabei unter anderem Dirigenten, Musiker, Tänzer, Schauspieler, Synchronsprecher sowie Tonträgerhersteller, Veranstalter und Produzenten.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

Ein Gedanke zu „GVL: Wahrnehmung der Rechte von ausübenden Künstlern

  1. Martin

    30. August 2023 at 14:59

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Ich bin Musiker und habe bei Rebeat einen Account. Ich veröffentliche meine Songs ab sofort selber und benötige einen GVL Code dazu.
    Meine Frage dahingehend. Kostet dieser was bzw. kann ich so einen Code als Privatperson von Ihnen bekommen.

    Danke für Ihre Rückmeldung.

    Beste Grüße
    Martin

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