Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2024
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Das Urheberrecht dient dem Schutz von Werk und Schöpfer, dabei schränkt es die Nutzung der kreativen Leistungen durch Dritte ein. Es ist ihnen somit nicht gestattet, fremde Inhalte ohne ein entsprechendes Einverständnis zum Beispiel auf einer Internetseite zu verwenden. Eine Alternative stellen in diesem Fall gemeinfreie Bilder, Musik oder Texte dar. Doch worum handelt es sich dabei genau und was ist bei der Nutzung zu beachten?
Inhalt
FAQ zur Gemeinfreiheit
Der Schutz des Urheberrechts besteht maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, danach ist das Werk gemeinfrei.
Für die Werke von Beethoven oder Mozart besteht grundsätzlich kein Urheberrechtsschutz mehr, sie sind also eigentlich gemeinfrei. Anders sieht es allerdings bei einer konkreten Tonaufnahme oder einem Notenblatt aus. Denn für diese gelten unter anderem sogenannte Leistungsschutzrechte. Diese dienen dem Schutz von verlegerischen Tätigkeiten.
Bei einem Filmwerk sind unter Umständen verschiedene Urheber beteiligt. Dazu zählen vor allem der Hauptregisseur, der Urheber des Drehbuchs, der Urheber der Dialoge sowie der Komponist der Musik. Damit ein Film als gemeinfrei gilt, müssen also all diese Urheber bereits seit 70 Jahren verstorben sein. Darüber hinaus gilt es zu überprüfen, ob nicht noch weitere Verwertungsrechte bestehen.
Was bedeutet „gemeinfrei“?
Fallen Werke unter das Urheberrecht, genießen diese für eine bestimmte Zeit diesen Schutz. Unter § 64 Urheberrechtsgesetz (UrhG) findet sich zur Dauer des Urheberrechts folgende generelle Angabe:
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Ist diese Frist verstrichen, gelten die Werke des Urhebers als gemeinfrei. Es besteht also kein Urheberrecht mehr, denn sowohl die Verwertungsrechte als auch die Urheberpersönlichkeitsrecht sind erloschen. Das bedeutet, dass die Verwertung und Verbreitung ohne das Einverständnis des Schöpfers möglich ist.
Wann Bilder als gemeinfrei gelten, hängt von der individuellen Gestaltungshöhe ab. Handelt es sich um eine persönlich geistige Schöpfung, (Lichtbildwerk) besteht das Urheberrecht für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei Schnappschüssen oder Bildern aus Überwachungskameras fehlt eine ausreichende Schöpfungshöhe (Lichtbild). In diesem Fall verjährt das Urheberrecht beim Bild 50 Jahren nach der Veröffentlichung.
Des Weiteren gelten Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen als gemeinfrei, denn amtliche Werke unterliegen grundsätzlich nicht dem Urheberrechtsschutz.
Auf ins Lesevergnügen – Wenn Bücher und eBooks gemeinfrei sind
Bei der Vielzahl der im Schulunterricht behandelten Lektüren handelt es sich um Klassiker, welche mittlerweile gemeinfrei sind. Dies ist auch nicht selten einer der Gründe, weshalb die Büchlein verhältnismäßig günstig sind, denn das Honorar für den Autor entfällt. So sind ebendiese Titel meist auch als kostenlose, gemeinfreie eBooks verfügbar.
Der Grundstein für den Zugang zum klassischen Lesestoff legte dabei das sogenannte Klassiker-Jahr 1867. Denn ab diesem Zeitpunkt erlosch die bestehende Schutzfrist für alle Autoren, welche vor 1837 verstorben waren. Goethe, Schiller und Co. wurden somit gemeinfrei.
Gemeinfreie Werke – kurz und kompakt
Im Urheberrecht bezeichnet „gemeinfrei“, dass das entsprechende Werke nicht urheberrechtlich geschützt ist. Dafür existieren grundsätzlich zwei Gründe: Entweder fiel die Schöpfung nie unter den Schutz oder dieser ist erloschen. In diesen Fällen ist eine Nutzung für jedermann zulässig.
13. Juni 2024 at 7:30
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige für mein erstes Sachbuch (Selfpublisher) Passagen, Gedichte bzw. kurze Weisheitsgeschichten aus Sprachwerken zu zitieren.
Wie kann ich das Einverständnis des Schöpfers einholen?
Muss ich den Verlag anschreiben?
Herzliche Grüße
Karin
4. Juni 2024 at 20:03
Hallo,
wenn ich gemeinfreie Kirchenlieder in einer Datenbank veröffentliche, obwohl es schon mehrere Kirchenlied-Datenbanken gibt, kann mir dann etwas passieren, weil ich den anderen Datenbanken angeblich Besucher und Einnahmen wegnehme?
Gruß Ayla