Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2024
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Wenn zum ersten Mal „Last Christmas“ vom Wham! im Radio erklingt, weiß selbst der größte Weihnachtsmuffel, dass wir uns dem Heiligen Abend mit großen Schritten nähern. Auch auf dem Weihnachtsmarkt und in den Geschäften werden die anstehenden Feiertage musikalisch angekündigt. Allerdings gilt es bei der Wahl der Songs so manches zu beachten, denn wer sich gegen gemafreie Weihnachtsmusik entscheidet, wird ggf. zur Kasse gebeten.
Inhalt
FAQ zum Thema „gemafreie Weihnachtsmusik“
Die GEMA nimmt als Verwertungsgesellschaft die Rechte von Komponisten war, dabei können bei öffentlichen Veranstaltungen Kosten anfallen. Ist die Weihnachtsmusik hingegen gemafrei, kann sie kostenlos gespielt und gesungen werden.
Ja, da der Komponist und Texter des Liedes James Lord Pierpont bereits 1893 verstorben ist, handelt es sich dabei um ein gemeinfreies Stück. Weitere gemafreie Weihnachtslieder umfasst diese Liste.
Nur weil ein Text und die Melodie gemeinfrei sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass keine Rechte bestehen. So können bei einer CD zum Beispiel noch Leistungsschutzrechte greifen. Im Internet gibt es aber verschiedene Websites, die gemafreie Titel zum kostenlosen Download anbieten. Allerdings ist die Verwendung teilweise an Bedingungen geknüpft, weshalb insbesondere vor einer kommerziellen Nutzung unbedingt das Kleingedruckte gelesen werden sollte.
Wann handelt es sich um gemafrei Weihnachtsmusik?
Kaum ein Medium vermag es so sehr Emotionen zu verbreiten wie die Musik. Dieser Umstand wird uns vor allem in der Vorweihnachtszeit jedes Jahr aufs Neue vor Augen geführt, denn ohne Songs wie „Last Christmas“, „All I Want for Christmas Is You“, „Oh Tannenbaum“ oder „Leise rieselt der Schnee“ will die Stimmung nicht so recht aufkommen.
Einen Umstand, den sich unter anderem auch die Betreiber der Weihnachtsmärkte zunutze machen. Allerdings kann die dauerhafte Beschallung mit der festlichen Musik für die Veranstalter ein durchaus kostspieliges Unterfangen sein, denn gerade die modernen Weihnachtsklassiker unterliegen dem Urheberrecht. Aus diesem Grund fallen bei der öffentlichen Wiedergabe Gebühren an, welche die GEMA als zuständige Verwertungsgesellschaft erhebt.
Wer diese Kosten vermeiden möchte, sollte daher lieber gemafreie Weihnachtsmusik wählen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Lieder, bei denen der Urheberrechtsschutz bereits verjährt ist und die somit als gemeinfrei gelten. Damit es sich dabei aber wirklich um freie Weihnachtsmusik handelt, gilt es gleichzeitig auch auf das Leistungsschutzrecht und eventuelle Bearbeitungen zu achten.
Für gemafreie Musik zu Weihnachten entscheiden sich auch viele Chöre bei ihren Auftritten. Denn in der Vergangenheit erhielten bereits Kindergärten Rechnungen von der GEMA, weil die Kinder auf dem regionalen Weihnachtsmarkt urheberrechtlich geschützte Songs vorgetragen haben.
Wichtig! Suchen Sie für private Zwecke nach einer musikalischen Untermalung für die Adventszeit, müssen Sie sich dabei nicht auf gemafreie Weihnachtsmusik beschränken.
Wie sieht die gemeinfreie Weihnachts-Playlist aus?
Um sich im Nachhinein Ärger zu ersparen, sollten Sie Veranstaltungen mit Musik entweder bei der GEMA anmelden oder sich auf gemeinfreie Lieder beschränken. Doch welche Titel fallen nun unter die „gemeinfreie Weihnachtsmusik“? Eine Liste mit einigen Beispielen haben wir hier zusammengestellt:
- Alle Jahre wieder
- Am Weihnachtsbaume die Lichter brennen
- Es ist ein Ros’ entsprungen
- Fröhliche Weihnachten überall
- Ihr Kinderlein kommet
- Jingle Bells
- Kling, Glöckchen, klingelingeling
- Lasst uns froh und munter sein
- Leise rieselt der Schnee
- Macht hoch die Tür
- Morgen kommt der Weihnachtsmann
- Morgen, Kinder, wird’s was geben
- O Tannenbaum
- O du fröhliche
- Schneeflöckchen
- Stille Nacht, heilige Nacht
- Süßer die Glocken nie klingen
- Vom Himmel hoch da komm’ ich her
- We Wish You A Merry Christmas
Wie diese Übersicht zeigt, sind vor allem Volkslieder gemafrei. Möchten Sie stattdessen modernere Musikstücke aufführen, ist dafür eine Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA notwendig. Abhängig von der Art der Veranstaltung sind dann entsprechende Gebühren zu bezahlen.
Übrigens! Gerade unbekannte Künstler bieten unter Umständen neu interpretierte, gemafreie Weihnachtsmusik zum Download an und erlauben die freie Nutzung. Vor der öffentlichen Wiedergabe sollten Sie allerdings unbedingt die Nutzungsbedingungen gründlich lesen, denn ggf. ist eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt.
Kurz und kompakt – gemafreie Weihnachtsmusik
Gemeinfreie Weihnachtslieder können ohne eine Anmeldung bei der GEMA und die Zahlung von Gebühren öffentlich aufgeführt werden. In der Regel handelt es sich dabei um Werke bei denen die Frist für den Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist. Daher gelten diese gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) als gemeinfrei.
9. Januar 2024 at 22:00
Hallo Vivian,
wenn du ein Lied covern willst, brauchst du keine Gema zu fragen und auch nicht bezahlen. Wenn Facebook was dagegen hat, werden sie das eh sperren. Ähnlich wie bei Youtube. Bestraft wird das nicht. Man kann es nur nicht monetarisieren. Dass heißt, du kannst für die Airplays im Internet kein Geld auf diesen Seiten verdienen.
VG Micha
Tonstudio Nordhausen
5. Dezember 2023 at 16:53
Hallo, wissen Sie warum Winter Wonderland nicht gemeinfrei ist. Der Komponist ist schon über 70 Jahre gestorben. Bitte wäre sehr hilfreich. Man findet ja nichts im Internet. lg
24. Oktober 2023 at 11:26
Leider unvollständige Info… die Liste der gemeinfreien Lieder mag korrekt sein, aber wer nun einfach eine Playlist auf Spotify mit diesen Titeln macht, muss trotzdem GEMA anmelden, da ggf. Leistungsschutzrechte (GVL) anfallen, die über die GEMA abgerechnet werden.
Da hilft nur: Pack die Blockflöte aus und spiel diese Lieder selber. Oder, fast so aufwändig: Suche Wohltäter, die das bereits gemacht haben und im Netz ihre Aufnahme davon verschenken – weil sie offenbar für ihre Leistung kein Geld brauchen, weil sie einen Kühlschrank haben, der seinen Inhalt stets frisch aus einem Paralleluniversum herbeamt.
Okay. Konkreteres Beispiel: Eine Musikgruppe möchte Aufnahmen von alten Stücken machen für Lehrvideos zu alten Tänzen. Es gibt zwar schon Aufnahmen aber Bearbeitungen (GEMA) und Leistungsschutzrechte (GVL) machen diese unattraktiv. Also werde ich als Dienstleister angefragt. Doch die Aufnahme ist der Musikgruppe zu teuer, da sie ja verschenken wollen und kein Geld damit verdienen können… tjoaaa!
Das ist eine mehrseitige Medaille.
13. November 2022 at 22:10
Eine Frage stellt sich mir hier dennoch. Sind die Titel grundsätzlich Gema-Frei oder nur für gewisse Sänger.
Ein Beispiel: Wenn ein aktueller Sänger, sagen wir mal Helene Fischer das Lied „Jingle Bells“ singt und veröffentlicht – ist dieses dann auch Gema-Frei?
15. Dezember 2021 at 12:32
ich möchte gerne den Song Santa Baby von Eartha Kitt covern und auf meiner Facebook Seite veröffentlichen. an wen muss ich mich hier wenden, was würde mich das kosten?