Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Goethe, Schiller, Brecht und Ringelnatz
schafften aus Worten einen wahren Schatz.
Beliebt sind ihre Zitate so sehr wie nie,
denn noch heute fasziniert ihre Poesie.
Doch was schützt die großen Dichter der Geschichte,
besteht das deutsche Urheberrecht auch für Gedichte?
Inhalt
FAQ zum Urheberrecht für Gedichte
Es ist grundsätzlich nicht notwendig, urheberrechtlich geschützte Werke anzumelden oder in ein Register eintragen zu lassen, denn der Schutz entsteht automatisch. Diese Schutzrechte verhindern zwar keine Urheberrechtsverletzung, räumen allerdings Möglichkeiten ein, um gegen diese vorzugehen.
Als Urheber können Sie bei einem Verstoß gegen Ihre Rechte zum Beispiel zivilrechtliche Schritte einleiten. Dazu gehört insbesondere der Versand einer Abmahnung samt strafbewehrter Unterlassungserklärung. Mithilfe dieser Schreiben können Sie zum Beispiel Schadensersatz einfordern.
Das Zitat gehört zu den Schranken des Urheberrechts und erlaubt die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne das Einverständnis des Urhebers. Allerdings dürfen diese Ausschnitte aus Werken nur verwendet werden, wenn das Zitat einen Zweck erfüllt. Dies kann zum Beispiel bei der Erläuterung in einer wissenschaftlichen Arbeit der Fall sein.
Fallen Gedichte unter das Urheberrecht?
Werden einzelne Wortgruppen mithilfe von Reimen zu einem Gedicht verwoben, erzeugt dies nicht selten einen ganz besonderen Effekt. Die Worte scheinen häufig fließend miteinander verbunden zu sein, sodass beim Lesen und Vortragen ein eigener Rhythmus entsteht. Erreichen die entstandenen Zeilen die notwendige Schöpfungshöhe, kann das Urheberrecht die jeweiligen Gedichte schützen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt es sich dabei um sogenannte Sprachwerke. Zu dieser Werkart zählen unter anderem Bücher, Zeitungsartikel sowie der Code, der Computerprogrammen und Internetseiten zugrunde liegt. Denn die Basis all dieser Schöpfungen bildet die Sprache.
Die Entscheidung, ob ein Gedicht unter das Urheberrecht fällt, lässt sich pauschal nicht beantworten, denn hierbei gilt es, den Einzelfall zu prüfen. Auf welche Kriterien es dabei ankommt, zeigt die nachfolgende Auflistung. So muss das Werk
- von Menschen erschaffen sein,
- über einen geistigen Inhalt verfügen
- und sich von der alltäglichen Gestaltung unterscheiden.
Ob eine Schöpfung tatsächlich diese Kriterien erfüllt, wird allerdings im Vorfeld nicht geprüft. So entsteht das Urheberrecht für Gedichte und alle anderen Werke automatisch mit deren Erschaffung. Erst im Falle einer juristischen Auseinandersetzung kann es zu einer Überprüfung des Werkes und des Urheberschutzes kommen.
Durch das Urheberrecht sind Gedichte vor einer unerlaubten Veröffentlichung, Verbreitung und Verwertung geschützt. Nutzen Dritte trotz bestehender Schutzrechte das Sprachwerk, kann der Schöpfer gegen diese Urheberrechtsverletzung vorgehen und zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz mithilfe einer Abmahnung durchsetzen.
Urheberrecht für Gedichte: Ist das Zitieren erlaubt?
Zitate und berühmte Aussprüche zieren mittlerweile Postkarten, Kaffeebecher und T-Shirts, doch wie lässt sich dies mit dem Urheberrecht für Gedichte und andere Sprachwerke vereinbaren? Für eine Einschätzung müssen grundsätzlich verschiedene Umstände unterschieden werden.
So kann es zum Beispiel sein, dass der Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Dessen Werke gelten dann als gemeinfrei, weil die Dauer des Urheberrechts auf diese Zeitspanne beschränkt ist. Danach ist eine Verwertung auch ohne die Erlaubnis der Urheber möglich.
Unter Umständen können sich die Hersteller auch auf das Zitatrecht berufen. In § 51 Abs. 1 Satz 1 UrhG heißt es zu dieser Schranke des Urheberrechts:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
Laut Urheberrecht können Gedichte, Romane oder Zeitungsartikel teilweise als Zitat verwendet werden, wenn diese einen Zweck erfüllen. Diese Passagen können beispielsweise als Beleg dienen oder im Zuge einer Abhandlung analysiert werden.
Nicht zuletzt können die Hersteller auch die Nutzungsrechte für die Zitate erwerben. In diesem Fall erlauben die Rechtinhaber die Verwertung gegen die Zahlung einer Gebühr.
Urheberrecht für Gedichte – kurz und kompakt
Erreicht ein Gedicht die notwendige Schöpfungshöhe, kann dieses den Schutz des Urheberrechts genießen. In diesem Fall ist Dritten die unerlaubte Verwertung und Verbreitung untersagt. Wird gegen das bestehende Urheberrecht für Gedichte verstoßen, kann dies ggf. zu einer Abmahnung führen.
30. März 2023 at 17:25
Meine Frage =
Darf ich einen Text aus Songs, z.B. von Leonard Cohen… auf meiner Webseite zur Gestaltung meiner Figuren verwenden ?
Viele Grüße und danke für Ihre Antwort !
Susanna
13. Februar 2024 at 17:49
Hallo!
Darf ich das Gedicht: Do not stand at my grave and wheep zu einem Lied machen? Ich wuerde es ins Wienerische uebersetzen. Der eindeutige Autor des Gedichts ist nicht bekannt – es werden 3 Autoren genannt.
Danke! lG
11. Februar 2023 at 14:41
Wenn ich hier die vielen Fragen lese, habe ich den Eindruck, dass diese strengen Regeln letztlich täglich verletzt werden. Was ich nicht verstehe, ist warum selbst bei Angabe eines Autoren z.B. von einem Gedicht in einer z.B. unentgeltlichen Zeitung, dieser gefragt werden muss. Er bekommt kostenlose Werbung.Ähnlich doch bei wiss. Arbeiten. Wichtig ist doch m.E. nur, nicht fremdes Werk als eigenes auszugeben. Autoren verschenken da selbst viel. Ist es also wirklich schon eine Urheberrechtsverletzung wenn ich unter Namensangabe des Autoren sein Gedicht in einer Zeitung abdrucke mit dem er z.B.einen Gedichtwettbewerb gewann?
28. September 2024 at 0:17
also, ich bin kein Experte, habe aber eine Idee dazu: Ist die Zeitung Nius bekannt? Nius ist ein Naziblatt, kostenlos, meines Wissens nach, im Internet zu finden. wenn dort mein Werk abgedruckt wird, möchte ich dagegen vorgehen können als Künstler.
Ich denke dass es deshalb ein Urheberrechtsverletzung bleiben sollte, solange das Werk nicht mit Creative Commons geschützt ist, wo ich ja den Text zum Beispiel freigeben kann unter bestimmten Bedingungen. solange das nicht der Fall ist, möchte ja ich als Künstler noch die Zügel in der Hand behalten. ich denke, solange man sich sicher ist, dass man die Werte der KünstlerInnen vertritt, dürfte das selten zu Problemen führen.
8. Februar 2023 at 11:38
Guten Tag!
Gerne würde ich ein Hörbuch mit Rilke-Prosa herausgeben; diese Texte sind zwar gemeinfrei, jedoch meine Quelle wäre das Textebuch eines Verlages, der im Impressum für sich „Alle Rechte vorbehalten“ reklamiert. Frage: Genügte es, im Hörbuch eine dezidierte Quellenangabe zu benennen oder muss das Einverständnis der Quelle, also des Verlages vorliegen? Vielen Dank!
Beste Grüße
6. Februar 2023 at 15:33
Guten Tag,
ich bin Komponistin – kann ich in meinem Werk 2 Verse aus einem viel längeren Gedicht einer noch urheberrechtlich geschützten Poetin ohne Genehmigung ihres Verlags vertonen?
Danke für Ihre Antwort und beste Grüsse,
Iris
7. November 2022 at 16:03
Hallo,
ich würde gerne ein Buch mit gesammelten Zitaten, Gedichten und Denkanstößen schreiben. Natürlich werden alle namentlich genannt. Darf ich so ein Buch veröffentlichen?
Vielen Dank für eure Arbeit!
Liebe Grüße
8. Februar 2022 at 17:02
Hallo liebes Team!
Ist es urheberrechtlich erlaubt, auf meinem YouTube Kanal ein Gedicht von beispielsweise Goethe (oder einem anderen Autoren der schon länger Tod ist) vorzulesen? Natürlich mit Quellenangaben und ohne Werbung zu schalten.
Vielen Dank für ihre Antwort
4. Dezember 2021 at 15:35
Liebes Team,
Darf ich im Rahmen einer Veranstaltung auch mal ein Gedichte von z.B. Friedrich Schiller, Heinz Erhardt oder Otto Walkes öffentlich vortragen oder braucht man hierfür eine Genehmigung oder muss man dafür VGWort o.ä. Geld zahlen? Gibt es einen Unterschied ob es eine Benefiz Veranstaltung ist oder eine mit Eintrittsgeldern? Vielen Dank für eine baldige Antwort.
16. November 2021 at 15:44
Hallo Team Urheberrecht.de,
dass meine Texte, wenn ich sie verfasst habe und sie ausreichend qualifiziert sind, automatisch geschützt sind, das habe ich hier lesen können. Aber: Wie kann ich im Zweifelsfall beweisen, dass ich etwas geschrieben habe, wenn ich es nie veröffentlicht habe? Also: Ich gebe jemandem etwas zu lesen und der veröffentlicht dann, rein fiktiv. Was dann bzw. wie kann ich das verhindern?
Besten Gruß
Hardy
25. November 2021 at 13:55
Hallo Hardy,
welche Möglichkeiten es gibt, um das Urheberrecht zu beweisen, können Sie hier nachlesen.
Ihr Team von urheberrecht.de
3. November 2021 at 11:45
Guten Morgen,
darf ich in einem sog. „Gemeindebrief“ der Kirchengemeinde ein Gedicht, das in den letzten Jahrzehnten entstanden ist, abdrucken?
Danke im Voraus.
Manfred
25. November 2021 at 13:23
Hallo Manfred,
die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken darf in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers erfolgen. Eine individuelle Einschätzung des Sachverhalts ist uns nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
15. September 2021 at 17:42
hallo team
ich verwende in meinen Bildern texte von bekannten Leuten ,welche ich dann eventuell auch verkaufe
darf ich dass ( sie sind schon länger als 70 Jahre Tod) und darf ich auch jüngere zitieren (alle mit Quellenangabe)
(Österreich)
danke savoy
27. September 2021 at 8:40
Hallo,
das Urheberrecht erlaubt ein Zitat üblicherweise nur, wenn dieses einen Zweck erfüllt und in ein neues Werk integriert wird.
Ihr Team von urheberrecht.de
2. September 2021 at 3:23
Hallo, Ich habe für mein Buch 10 Gedichte auch namenhafter Autoren benutzt. Das jüngste Gedicht wurde ca 1910
geschrieben, die anderen von 1850 bis 1880. Sie sind also eigendlich nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Nun ist meine Frage ob man Urheberrechte von so alten Gedichten auch aufkaufen oder ererben kann, und wo ich herausfinde ob dies mit diesen Gedichten irgendwo geschehen ist. Vielen Dank im voraus. Yana
27. September 2021 at 8:22
Hallo Yana,
das Urheberrecht erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach gelten diese als gemeinfrei.
Ihr Team von urheberrecht.de
21. August 2021 at 11:46
Darf ich eine Buchlesung über und mit einem Buch machen, wenn der Autor noch lebt oder brauche ich dazu eine Genehmigung des Autors um das Urheberrecht nicht zu verletzen? Freundl. Gruß
Christiane
31. August 2021 at 9:12
Hallo Christiane,
die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig. Unter Umständen kann aber eine Schranke des Urheberrechts (§ 52 UrhG) greifen. Eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
31. März 2021 at 21:04
Guten Tag,
im Internet, auf einer Seite mit Sammlungen von Gedichten [Angabe von der Redaktion entfernt], habe ich ein Gedicht gefunden, dass ich als Abschluss für mein Buch nutzen möchte. Der Name der Autorin ist unter dem Gedicht angegeben. Das Gedicht wird auch auf anderen Internetseiten (pinterest & Co.) zitiert. Allerdings kann ich die Autorin trotz vieler Bemühungen nicht finden, um mit ihr in Kontakt zu treten. Ich bin schon ganz verzweifelt, da es sehr gut als Abschluss passen würde. Benötige ich tatsächlich eine Abbildungsgenehmigung, obwohl das Gedicht auf allgemeinen Internetseite zugänglich ist?
Grüße,
Maja
27. April 2021 at 13:34
Hallo Maja,
für die Nutzung fremder Werke ist in der Regel das Einverständnis des Urhebers notwendig. Ob für die Veröffentlichung im Internet Nutzungsrechte erworben wurden oder ob es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, können wir nicht einschätzen.
Ihr Team von urheberrecht.de
22. Februar 2021 at 20:28
Liebes Team von urheberrecht.de,
ein Fernsehsender hat mir empfohlen, meine Beiträge (Gedichte, Lieder, Geschichten) urheberrechtlich schützen zu lassen, da dies bei Veröffentlichung ohnehin zwingend erforderlich wäre. Bisher hat allerdings kein Fachanwalt für Urheberrecht meine Anfrage positiv beantwortet. Wie hoch ist Eurer Erfahrung nach das Risiko einer Urheberrechtsverletzung? Kann ich meine Werke verschiedenen Verlagen und Sendern parallel vorlegen?
Vielen Dank!
23. Februar 2021 at 15:39
Hallo Melanie,
Schöpfungen, die die Kriterien des Urheberrechts erfüllen, werden automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Eine zusätzlich Anmeldung ist daher nicht notwendig. Über das Risiko einer Urheberrechtsverletzung liegen uns keine Daten vor.
Ihr Team von urheberrecht.de
10. Februar 2021 at 0:10
Schön guten Tag, ich hätte eine Frage bezogen auf die Nutzung eines Goethe-Gedichtes (es handelt sich um das Prometheus Gedicht). Ich möchte nämlich dieses Gedicht am Ende meines philosophischen Sachbuches anfügen. Dafür habe ich eine Ausgabe des Deutscher Klassiker Verlag verwendet und aus diesem zitiert. Nun hat mich mein Verlag darauf aufmerksam gemacht, dass ich dafür eine Abdruckgenehmigung, vom Suhrkamp Verlag, einholen muss.
Das war mir nicht bewusst; ich habe diese Ausgabe ja nur verwendet weil ich korrekt-kritisch zitieren wollte und nicht aus dem Netz, die nächst schnellste Version zum zitieren verwenden wollte.
Gibt es nun eine Möglichkeit für mich dieses Gedicht anzuführen ohne irgendeine Abdruckgenehmigung von irgendjemandem einzuholen? Ist es irgendwie möglich das Gedicht am Ende meines Buches zu zitieren ohne rechtlich belangt zu werden?
Was mich nämlich so besonders stört ist nicht einmal der Fakt, dass ich ein gewisses Honorar zahlen müsste, welche übrigens eine beachtliche Summe umfassen kann, sondern dass die Bearbeitung meiner Anfrage wohl über ein Monat beanspruchen wird. Die Publikation meines Buch hat sich bereits mehrere Male verzögert, aufgrund von mannigfaltigen, des öfteren trivialen Fehlern und deswegen möchte ich diese zusätzliche Verzögerungen möglichst verhindern.
Falls sie mir hier aushelfen könnten, wäre ich ihnen sehr verbunden.
Hochachtungsvoll Eren
19. Februar 2021 at 13:49
Hallo Eren,
dieses Anliegen sollten Sie am besten direkt mit Ihrem Verlag klären.
Ihr Team von urheberrecht.de
22. November 2020 at 12:17
wie mache ich denn kenntlich, dass ein Gedicht von mir, geschützt sein soll ?! -gibt es „irgendwo“ einen „Eintrag“ dazu, der getätigt sein muss ?
Gruß
23. November 2020 at 15:59
Hallo Detlef,
grundsätzlich ist es nicht notwendig urheberrechtlich geschützte Werke besonders zu kennzeichnen. Erreichen diese die notwendige Schöpfungshöhe, sind also besonders kreativ und individuell, entsteht der Schutz automatisch und eine Nutzung ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
24. Juli 2020 at 10:27
Guten Tag! An wen wendet man sich denn, um zu fragen, ob man z.B. ein Gedicht vortragen darf? Wie findet man, falls der Autor/die Autorin verstorben ist, den Rechtsnachfolger heraus? Besonders Gedichte sind oft in verschiedenen Sammlungen in verschiedenen Verlagen erschienen.
24. Juli 2020 at 15:11
Hallo Eva,
in diesem Fall können Sie sich zum Beispiel an die entsprechenden Verlage oder auch die zuständige Verwertungsgesellschaft werden.
Ihr Team von urheberrecht.de