Urheberrecht bei Fotos: Welcher Schutz gilt für Fotografien?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Fotos sind durch die Verbreitung der digitalen Fotografie und der Handys mit integrierter Kamera mittlerweile fester Bestandteil des medialen Alltags. Millionen Bilder entstehen jeden Tag und werden durch das Internet verbreitet. Allerdings muss dabei auch das Urheberrecht für diese Fotos beachtet werden.

Urheberrecht für Fotos: Die Schutzdauer hängt von der Gestaltungshöhe ab.
Urheberrecht für Fotos: Die Schutzdauer hängt von der Gestaltungshöhe ab.

Literatur zu Themen rund ums Urheberrecht bei Fotos

FAQ zum Urheberrecht bei Fotos

Gilt auch für Fotos vom Fotografen das Urheberrecht?

Ein professioneller Fotograf erschafft durch seinen Beruf eine Vielzahl von Fotos und ist somit Urheber von diesen. Abhängig vom Motiv und der angewendeten Technik, kann es sich dabei sowohl um Lichtbildwerke als auch um Lichtbilder handeln. Aus diesem Grund genießen auch Fotografien von einem professionellen Fotografen den Urheberschutz.

Wann sind Fotos urheberrechtsfrei?

Wenn das Urheberrecht bei Fotos verjährt, gelten diese als gemeinfrei. Bei Lichtbildwerken ist dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall, bei Lichtbildern 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. nach der Entstehung. Aufgrund dieser Regelung muss eine individuelle Prüfung erfolgen, um herauszufinden, ob es sich um urheberrechtsfreie Bilder handelt.

Muss bei jedem Foto ein Copyright angegeben werden?

In Deutschland ist eine Copyright-Angabe durch den Urheber nicht notwendig, da der Schutz bereits mit der Fertigstellung des Werkes entsteht. Trotzdem ist vor allem im Internet das Copyright bei einem Foto verbreitet. Der Urheber weist damit explizit auf das bestehende Urheberrecht hin.

Werke der Fotografie im Urheberrecht

Laut dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) fallen Fotos – in § 2 UrhG als Lichtbildwerke bezeichnet – unter den Schutz des Urheberrechts. Diese Werke zeichnen sich durch ihre persönlich geistige Schöpfung aus und erreichen aufgrund von Kreativität sowie Individualität eine gewisse Gestaltungshöhe.

Gestalterische Merkmale, die Lichtbildwerke auszeichnen, sind unter anderem:

  • Motivwahl
  • Bildausschnitt und Perspektive
  • Licht und Schatten
  • Schärfe und Kontrast
  • Einsatz von Filtern oder anderer Technik
  • Retusche, Montage oder Collage
  • Stimmung und Emotionen
Bei einem Lichtbildwerk steht somit die Gestaltung des Fotos im Zentrum und nicht die einfache Dokumentation eines Ereignisses oder einer Situation.

Der Schutz durch das Urheberrecht besteht für Lichtbildwerke auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und geht dann auf dessen Erben über. Innerhalb dieses Zeitraumes entscheidet der Rechteinhaber, in welcher Art und Weise sein Werk genutzt wird.

Urheberrecht bei Fotos: Auch Schnappschüsse sind geschützt

Das Urheberrecht für Fotografie gilt sowohl für Schnappschüsse als auch für künstlerische Aufnahmen.
Das Urheberrecht für Fotografie gilt sowohl für Schnappschüsse als auch für künstlerische Aufnahmen.

Aber auch ohne einen kreativen und individuellen Einfluss sind Fotos urheberrechtlich geschützt. Das UrhG bezeichnet solche Fotos, die zum Beispiel Urlaubseindrücke oder Familienfeiern zeigen, als Lichtbilder.

Bei einem Lichtbild handelt es sich um eine unveränderte und naturgetreue Wiedergabe. Dabei kann es sich zum Beispiel auch um Beiträge der Bildberichterstattung handeln, die Geschehnisse unter anderem für Zeitungen dokumentieren. Ebenso fallen Produktfotografien, die in der Werbung oder auch bei Angeboten in Online-Auktionshäusern zum Einsatz kommen, unter die Lichtbilder.

Die Schutzdauer bei Lichtbildern ist im Vergleich zu den Lichtbildwerken auf einen kürzeren Zeitraum festgelegt. Die Gültigkeitsdauer für das Urheberrecht bei Fotos ist in diesen Fällen auf 50 Jahre beschränkt. Die Frist beginnt dabei entweder nach der Veröffentlichung oder falls diese nicht erfolgte, der Herstellung des Lichtbildes.

Welche Rechte haben Urheber bei Fotografien?

Das Urheberrecht bei Fotos entsteht in der Regel durch die Entstehung des Fotos, also im Moment, in dem der Fotograf auf den Auslöser der Kamera drückt. Er ist somit auch der Urheber, dabei ist es unerheblich, ob er im Auftrag einer Person oder eigenverantwortlich handelt.

Dem Schöpfer werden durch das Urheberrecht für seine Fotografie diverse Rechte eingeräumt. Dazu zählen unter anderem die Urheberpersönlichkeits- und die Verwertungsrechte.

Sowohl die Urheberpersönlichkeits- als auch die Verwertungsrechte kann der Urheber zu seinen Lebzeiten nicht auf andere Personen übertragen. Sie bleiben für die gesamte Dauer des Urheberrechts bestehen.
Fotos vom Fotografen: Das Urheberrecht sieht sie als Urheber.
Fotos vom Fotografen: Das Urheberrecht sieht sie als Urheber.

Durch die Urheberpersönlichkeitsrechte wird die Beziehung zwischen dem Schöpfer und seinem Werk definiert. Die Veröffentlichungsrechte bei Fotos ermöglichen es dem Urheber, darüber zu entscheiden, ob und wann seine Werke der Öffentlichkeit zugänglich macht. Zudem kann er auf die Anerkennung der Urheberschaft bestehen.

Das UrhG räumt dem Urheber zudem die Verwertungsrechte ein. Dadurch kann dieser als Einziger die Entscheidung treffen, ob ein Werk in körperlicher oder unkörperlicher Form genutzt wird. Mögliche Formen der Verwertung sind unter anderem die Vervielfältigung, Verbreitung, Aufführung und öffentliche Zugänglichmachung.

Mit der Verwertung seines Werkes kann der Urheber eine finanzielle Vergütung für seine kreative und schöpferische Arbeit erhalten. Kann oder möchte er seine Werke nicht in vollem Umfang verwerten, kann er Dritten die Nutzung erlauben.

Dafur wird ein Vertrag über die Nutzungsrechte bei Fotos aufgesetzt. In diesem werden die Nutzungsarten, der Umfang sowie die Beschränkung der Nutzung und die finanzielle Vergütung definiert.

Wann liegt bei einem Foto eine Urheberrechtsverletzung vor?

Werden Bilder ohne die Erlaubnis des Urhebers – zum Beispiel in Form eines Lizenzvertrages über die Einräumung von Nutzungsrechten – verwendet, handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Aber auch wenn auf die Nennung des Urhebers verzichtet wird, liegt eine Urheberrechtsverletzung beim Foto vor. Zu einem häufigen Verstößen gegen das Urheberrecht bei Fotos im Internet gehört auch der sogenannte Fotoklau.

Dabei werden durch das Urheberrecht geschützte Fotos von bestehenden Webseiten kopiert und fälschlicherweise als eigene ausgegeben. Besonders verbreitet ist dies bei Produktbildern für Webshops und Online-Auktionen. Aus diesem Grund versuchen Urheber zum Beispiel mit Wasserzeichen ihre Bilder zu schützen.

Wie können Sie gegen einen Verstoß gegen das Urheberrecht bei Fotos vorgehen?

Das Urheberrecht bei Fotos hat auch im Internet Bestand.
Das Urheberrecht bei Fotos hat auch im Internet Bestand.

Um gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen, stehen dem Urheber verschiedene Optionen zur Verfügung. In der Regel bedienen sich die Geschädigten dabei der Abmahnung, einer zivilrechtlichen Möglichkeit zur Prozessvermeidung.

Im Zuge der Abmahnug kann der Geschädigte verschiedene Ansprüche gelten machen, mit denen die Verstöße gegen das Urheberrecht bei Fotos verhindert und entschädigt werden sollen. Folgende Ansprüche sieht das UrhG unter anderem vor:

  • Anspruch auf Unterlassung
  • Anspruch auf Schadensersatz
  • Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung

Der Anspruch auf Unterlassung erfolgt meist in Form einer Unterlassungserklärung. Mit diesem lebenslang gültigen Vertrag soll ein erneuter Verstoß gegen das Urheberrecht unterbunden werden. Kommt es allerdings dennoch zu einer weiteren Urheberrechtsverletzung, ist eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Mit dem Schadensersatz soll entweder ein entstandener Schaden oder ein möglicher Verlust ausgeglichen werden. Dabei wird die Höhe der Schadenssumme in jedem Fall individuell ermittelt. Zu diesem Zweck werden meist die Einnahmen durch vergleichbare Lizenzverträge herangezogen.

Urheberrecht bei Fotos – kurz und kompakt

Durch das Urheberrecht werden Fotos und die entsprechenden Fotografen geschützt. Damit erhält der Urheber das Recht, für die Verwertung von seinem Bild eine angemessene Entlohnung zu verlangen und gegen eine widerrechtlichen Nutzung juristisch vorzugehen.

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Weiterführende Literatur zum Thema

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

285 Gedanken zu „Urheberrecht bei Fotos: Welcher Schutz gilt für Fotografien?

  1. Harry H.

    18. März 2018 at 14:34

    Hallo,
    Ich habe folgendes Anliegen

    Ich arbeite als glasmontagefirma für einen Glaser und habe in Vergangenheit mit den Glasmontagen auf meiner Webseite mit Bildern geworben die ich auf den Baustellen nach der Montage gemacht habe.
    Wenn ich die Bilder auf der Baustelle mache, habe ich das Urheberecht auf die Bilder und kann diese frei verwenden?

    Danke für die info

    1. urheberrecht.de

      22. März 2018 at 10:41

      Hallo Harry,

      der Fotograf eines Bildes hat in der Regel auch das Urheberrecht an dem Bild. Gleichzeitig kann es aber sein, dass er beim Fotografieren seinerseits eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn es sich bei dem Gebäude um ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk handelt. Sind außerdem Personen im Bild zu sehen, müssen diese der Veröffentlichung des Bildes zustimmen, da der Fotograf sonst eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes begeht.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  2. Lisa

    27. Februar 2018 at 17:58

    Liebes Team von Urheberrecht.de,

    ich habe vor 4 1/2 Jahren mehrfach einem Stylisten assistiert. Nun möchte ich eine Website aufbauen und mich als Stylistin selbstständig machen. Gerne würde ich die damals entstandenen Photos verwenden- sie sind sehr schön und bilden eine super Grundlage für meinen Start. Natürlich ist es oberstes Gebot, die Photographin und den Hauptstylisten zu erwähnen als Urheber in der Bildunterschrift. Aber ist es damit getan und fahre ich 100 % damit sicher?

    Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe.
    Lisa S.

    1. urheberrecht.de

      12. März 2018 at 9:11

      Hallo Lisa,

      um sich abzusichern, können Sie die Einwilligungen der Beteiligten schriftlich einholen. Ansonsten kann ein Anwalt beurteilen, ob es Bedenken bezüglich dem Urheberrecht gibt.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  3. Lydia

    27. Februar 2018 at 15:48

    Guten Tag,

    auf dem Flohmarkt habe ich sehr alte (nachkolorierte) Fotopostkarten gekauft. Ein Urheber oder Poststempel (wegen des Alters) ist leider nicht darauf zu erkennen.
    Die Bilder möchte ich gerne in Collagen verarbeiten, die Gesichter auch austauschen.
    Ginge das? Oder wo kann ich weitere Nachforschungen anstellen?

    Danke und Gruß

    1. urheberrecht.de

      12. März 2018 at 9:09

      Hallo Lydia,

      ob für Ihr Vorhaben Urheberrechte oder Verwertungsrechte beachtet werden müssen, kann ein Anwalt für Medienrecht einschätzen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  4. Andrea

    9. Februar 2018 at 23:58

    Ich habe heute das Vereins-Logo eines Fußballvereines von Google gespeichert. Ich möchte dieses Logo spiegelverkehrt ausdrucken und auf Stoff drucken, um mir eine Tasche zu nähen. Die Tasche ist nur für meinen eigenen Gebrauch.
    Verstoße ich gegen das Urheberrecht ?

    1. urheberrecht.de

      19. Februar 2018 at 10:56

      Hallo Andrea,

      die Verwendung des Logos ist auch spiegelverkehrt fraglich. Ein Anwalt kann das genauer beurteilen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  5. Ildiko K.

    3. Februar 2018 at 14:42

    Hallo!
    Ich habe einen Alleinmaklervertrag meines Kunden.Eine andere Maklerin hat eine Immobilie mitsamt meiner Fotos“geklaut“ und bietet die Wohnung an.Mein Kunde,wie auch ich sind erbost…Habe ich Chancen wenn ich zum Anwalt gehe?
    Lieben Gruss

    1. urheberrecht.de

      19. Februar 2018 at 10:30

      Hallo Ildiko,

      mit dem Gang zu Anwalt können Sie Ihre Optionen evaluieren und entscheiden ob Sie rechtliche Schritte einleiten wollen.

      Ihr Team von Urheberrechte.de

  6. Eva R.

    1. Februar 2018 at 9:49

    Hallo Urheberrecht-Team,

    ich habe Fotos im Garten eines Künstlers gemacht, dessen Enkel nun das Haus weiterführt. Die Fotos habe ich im Einverständnis mit dem Enkel gemacht. Nun soll ein Katalog herauskommen über diesen Künstler und ich wurde gefragt, ob ich einen Beitrag über den Garten inclusive meiner Fotos liefere. Muss ich dafür den Enkel um Erlaubnis fragen? Spielt es eine Rolle, ob auf den Fotos nur die Pflanzen des Gartens oder auch das Wohnhaus des Künstlers zu sehen sind?

    Vielen Dank
    Eva Rugel

    1. urheberrecht.de

      19. Februar 2018 at 10:28

      Hallo Eva,

      als Urheber der Fotos stehen Ihnen die Verwendung der Bilder frei. Jedoch können Sie, indem Sie die besagten Enkel informieren, im Vorfeld Probleme ausräumen.

      Ihr Team von Urheberrechte.de

  7. Hecht

    31. Januar 2018 at 19:05

    Gilt das Urheberrecht auch, wenn Lichtbilder die älter als 50 Jahre sind in Publikationen (Bücher, Zeitschriften etc.) jüngeren Datums veröffentlicht werden? D.h. geht dann das Urheberrecht auf den Herausgeber über?

    1. urheberrecht.de

      19. Februar 2018 at 10:21

      Hallo Hecht,

      nur weil der Urheber keine Recht mehr an dem Material hat, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Verwertungsrechte ebenso gemeinfrei sind.

      Ihr Team von Urheberrechte.de

  8. Inga P.

    31. Januar 2018 at 10:56

    Einen guten Tag an das Team,
    wir haben für unsere Zeitungen einen Pressefotografen, der für seine von uns in Auftrag gegebenen Fotos ein Honorar erhält. Haben wir als Zeitung nur das einmalige Recht auf Veröffentlichung dieser Fotos, so dass wir die Bilder bei an Bedarf (beispielsweise für Ankündigungen) im folgenden Jahr nicht mehr verwenden können?

    1. urheberrecht.de

      19. Februar 2018 at 10:04

      Hallo Inga,

      die Dauer und der Umfang der Nutzung sollte im Vertrag über die Bilder benannt sein.

      Ihr Team von Urheberrechte.de

  9. Eva

    31. Dezember 2017 at 18:12

    Hallo liebes Urheberrecht Team.

    ich habe bei Google veröffentlichte Bilder kopiert und im Photoshop bearbeitet. Ich möchte aus diesen Motiven
    einen Stempel machen lassen, der nur für den privaten Gebrauch zur Herstellung von Grußkarten benützt wird.
    Diese Grußkarten werden auch nur im Freundeskreis verschenkt.
    Verstoße ich hier gegen das Urheberrecht ?
    Besten Dank

    1. urheberrecht.de

      8. Januar 2018 at 10:50

      Hallo Eva,

      Bilder, die Sie bei Google finden, unterliegen auch dem Urhebergesetz. Lesen Sie also in den AGBs oder im Impressum der jeweiligen Seite nach, wer der Urheber des Bildes ist. Grundsätzlich gilt aber, dass das Verändern eines Werkes (wie in Ihrem Fall durch Photoshop) nichts am Urheberrecht ändert, auch wenn dies nur im privaten Kreis genutzt wird. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  10. Norman

    21. Dezember 2017 at 17:13

    Hallo, ich habe auf einer gewerblichen Seite ein Bild entdeckt (auf der Startseite), dass ich als Postkartenmotiv eines Norwegischen Künstlers identifiziert habe. Ich kann aber nicht erkennen, ob das Bild direkt von Pinterest kopiert wurde oder die haptische Postkarte auf einem Scanner gelandet ist. Auf der gewerblichen Seite gibt es auch kein richtiges Impressum und keinen inhaltlich Verantwortlichen.
    Liegt hier eine Urhaberrechtsverletzung vor?

    1. urheberrecht.de

      8. Januar 2018 at 10:00

      Hallo Normann,

      es kann sein, dass der Künstler auf sein Namensnennungsrecht verzichtet hat. Wenn Sie im Impressum nicht fündig werden, fragen Sie einfach direkt beim Verlag nach, wer für den Inhalt des Buches verantwortlich ist.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  11. Dirk

    20. Dezember 2017 at 23:09

    Hallo und guten Abend ,ich habe eine kurze Frage Betreff einer Urheberrechtsverletzung ?
    Ich habe eine sehr schöne Landschafts Aufnahme über eine Social Media Plattform öffentlich gemacht, darauf bekam ich einen Anruf einer renommierten Tageszeitung mit der Frage nach der Nutzung meines Fotos, hierzu bot man mir ein Lächerliches Honorar an worauf hin ich dankend ablehnte.
    Tage später fand ich dieses Foto auf der Home Page der Zeitung denoch veröffentlicht.
    Was habe ich für Möglichkeiten um dieses dreiste Vorgehen zu unterbinden unterbinden beziehungsweise wie verhalte ich mich richtig gegen diese Urheberrechtsverletzung?

    1. urheberrecht.de

      3. Januar 2018 at 11:36

      Hallo Dirk,
      das Urheberrechtsgesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen. Neben einer Beseitigung dieser Verletzung und einem Anspruch auf Unterlassung kann auch ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen. Zu der Frage, wie Sie sich konkret gegen eine Urheberrechtsverletzung wehren können, dürfen wir Sie jedoch nicht beraten. Hierfür empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich im Bereich Medien- und Urheberrecht auskennt.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  12. Peter

    11. Dezember 2017 at 11:13

    Guten Morgen,
    für einen Kunden habe ich ein Standuhrwerk repariert und die Arbeitsweise in Bildern festgehalten.
    Der Kunde hat die Dokumentation mit den Bildern erhalten.
    Nun hat ein Rechtsanwalt diese meine Bilder in einer Klageschrift, ohne mich um Erlaubnis zu fragen, bei Gericht eingereicht.
    Ist dieses Vorgehen rechtens ?
    Mit freundlichem Gruß
    Peter

    1. urheberrecht.de

      3. Januar 2018 at 11:22

      Hallo Peter,
      Sie schildern einen recht komplexen Sachverhalt. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  13. Helga

    20. November 2017 at 15:20

    Hallo,
    Ich überlege, ausgewählte Motive aus dem Internet durch ein bestimmtes Verfahren zu verkleinern und zu Ohrringen zu verarbeiten, um den Schmuck dann zu verkaufen. Würde in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegen?

    1. urheberrecht.de

      18. Dezember 2017 at 10:22

      Hallo Helga,
      Ihre Vorgehensweise könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Um die Gefahr einer solchen Verletzung zu vermeiden, können Sie entweder Motive verwenden, deren Urheber Sie selbst sind. Oder Sie erwerben beim jeweiligen Urheber der Bilder aus dem Internet entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von einem Anwalt hierzu beraten zu lassen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  14. Stephanie T.

    23. Oktober 2017 at 2:25

    Hallo,
    ich habe viele Jahre als Pressewart für einen Sportverein gearbeitet und auf der Vereinsseite in Facebook und der Homepage meine Bilder für den Verein veröffentlicht. Nun gab es dicken Stress im Verein, so dass ich austreten werde. Kann ich verlangen, dass sämtliche Bilder, dessen Urheberrecht ich habe von den Seiten gelöscht werden?

    LG

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 11:32

      Hallo Stephanie,
      Was mit den Bildern passiert, hängt von der Position des Pressewart ab. Normalerweise werden die Rechte an den verwendeten Bildern und Texten vertraglich festgelegt. Sollte kein entsprechender Vertrag existieren, liegen die Rechte beim Urheber, also dem Fotografen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  15. Kubo F.

    13. Oktober 2017 at 9:46

    Hi, ich habe Bilder für eine Band gemacht. Diese Band hat eines der Bilder für einen Artikel der Zeitung übergeben mit dem ausdrücklichen Hinweis den Urheber (mich in dem Fall) zu erwähnen. Auf eine Entlohnung habe ich verzichtet. Jetzt haben die meinen Namen nicht abgedruckt – die Zeitung ist schon erschienen und die digitale Version zeigt ebenfalls nicht den Namen des Urhebers. Klar bin ich jetzt angepisst und frage mich wie ich denen im Gegenzug ans Bein pissen könnte. Any idea?!

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 10:49

      Hallo Kubo,
      als Urheber können Sie auf die namentliche Nennung bestehen. Wen dem nicht nachgekommen wird, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  16. Sabine W.-T.

    7. Oktober 2017 at 16:31

    Ich habe auch eine rechtlich Frage zur Nutzung von bezahlten Fotos.
    Konkrete Situation: Ein Kunde bucht ein offizielles und professionelles sowie bezahltes Fotoshooting ohne zusätzlichen Vertrag, nur aufgrund eines Pakets, das man beim Fotografen auswählen kann.
    Also, entweder „kleines Shooting für 1/2 Tag oder erweitertes Shooting für 1-2 Tage oder ein 3-Tages-Shooting.

    Danach hat der Kunde die Möglichkeit, seine Favoriten aus all den Bildern auszuwählen und entscheidet sich für..soundso viele Aufnahmen, die aufgrund dieser Entscheidung bearbeitet und an den Kunden weitergegeben werden.
    Aus persönlichen Gründen wird der Kontakt zum Fotografen beendet (liegt nicht an der Fotographie) und nur weil der Kunde, der plötzlich nicht mehr „befreundet“ ist mit dem Fotografen beschuldigt, dass er sie Eigentumsrechte dieser Bilder nicht einhalten würde.

    Für mich stellt sich jetzt die Frage:
    wer ist tatsächlich Eigentümer?
    Was bedeutet in diesem Zusammenhang Urheberrecht?
    Und welche Rechte hat der Abgebildete, um den Fotografen, der ja gleichzeitig Urheber ist zu klagen, nur weil dieser in Facebook für sein Business Werbung mit den Bildern macht, die er selbst angefertigt hat ?!
    Einen eigenen Vertrag für die Abtretung irgendwelcher Rechte gibt es nicht!

    Danke herzlichst für die Antwort im Voraus und wäre dankbar, wenn ihr mir noch den dazugehörigen Paragraphen nennen würdet, denn ich bin kein Jurist und möchte aber einem mir sehr nahestehenden Menschen (=der Fotograf) dabei helfen, Aufklärungsarbeit zu leisten!

    Es wäre wirklich sehr dringend!

    MfG, S.W.T

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 12:42

      Hallo Sabine,
      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht wenden.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

    2. Daggi

      22. November 2019 at 5:54

      Guten Tag Sabine, was ist aus dem Fall geworden? Ich habe solch eine Situation auch die zur Anzeige gebracht wurde gegen mich wo ich dieses Foto gemacht habe. Lg

  17. Sparks

    2. Oktober 2017 at 9:28

    Ich benutze als Künstler Bilder und Fotografien als Vorlage und schaffe durch Veränderung und Verfremdung neue Kunstwerke mit eigenem Kontext, zumeist im Siebdruckverfahren oder durch malen auf Leinwand.
    Liegt in solchen Fällen ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung vor?

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 14:02

      Hallo Sparks,
      auch eine Bearbeitung darf nur mit Zustimmung des Urhebers passieren.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  18. Siegfried

    22. September 2017 at 21:43

    Hallo,
    Ist es eine Uhrheberrechtsverletzung wenn Bilder zum malen verwendet werden, diese werden natürlich nicht 1 zu 1 verwendet sondern nur Partien oder Gesichter?

    MfG

    1. urheberrecht.de

      10. Oktober 2017 at 15:53

      Hallo Siegfried,

      malen dürfen Sie alles. Nur wenn sie bekannte Werke vervielfältigen und öffentlich ausstellen wollen, sollten Sie auf geltendes Urheberrecht achten.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  19. Sylvia

    17. September 2017 at 9:56

    Hallo, meine privaten, archäologischen Funde wurden alle fotografiert, mit dem Argument das sie in einem Buch verwendet werden.
    ca. Fünf Stück von ca. Fünfzig kamen aber nur darin vor. Der Fotograf hat nun alle meine Funde auf Foto und ich weiß nicht wem er sie alle zeigt. Mir ist das nicht recht.
    Ich fühle mich betrogen. Im Nachbardorf ist ein ärchäologischer Verein. Vermutlich werden hinter meinem Rücken die Funde begutachtet.

    Fühle mich getäuscht. Was sagen Sie dazu???

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 14:03

      Hallo Sylvia,
      in Ihrem Fall können wir nur einen Anwalt für Urheberrecht empfehlen, der den Fall genau betrachtet.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  20. Stefan

    7. September 2017 at 16:48

    Hallo, ich habe ein Foto des St.-Paulus Dom gemacht, digital bearbeitet (PaintShopPro) und es dann bei Fotolia zum Verkauf angeboten. Auf diesem Foto ist unter anderem der Domplatz mit Personen zu sehen die allerdings nicht das Hauptmotiv darstellen. Nun hat Fotolia das Bild aber abgelehnt wegen Urheberrechtsverletzung? Kann das sein?
    Mein Foto – meine Bearbeitung

    1. urheberrecht.de

      11. September 2017 at 10:13

      Hallo Stefan,

      grundsätzlich sollten Sie als Urheber des Bildes gelten. Wenden Sie sich an den Fotolia-Support und hinterfragen Sie die Ablehnung. Dann sollten Sie genauere Informationen erhalten und können womöglich Einspruch einlegen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  21. sylvia c.

    26. Juli 2017 at 12:42

    Ich habe soeben vier Bilder auf meiner Festplatte gespeichert, die möglicherweise urhebergeschützt waren.
    Bekomme ich Ärger wenn ich sie nicht weiter verwenden?
    Sylvia

    1. urheberrecht.de

      31. Juli 2017 at 7:50

      Hallo Sylvia,

      Sie dürfen diese Bilder nur privat nutzen. Eine Veröffentlichung wäre ggf. eine Urheberrechtsverletzung, ebenso dürfen Sie die Werke nicht weiter verkaufen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  22. Sebha

    13. Juli 2017 at 11:19

    Sehr geehrtes Urheberrecht.de Team,

    wie verhält es sich mit der Verwendung von Pressefotos wenn diese, bzw. Ausschnitte eines solchen Fotos
    digital verändert werden hinsichtlich einer kommerziellen Nutzung?

    Beispiel: Ein Foto eines Politikers aus der Zeitung wird digital entfremdet und ein Ausschnitt dieses Fotos in eine
    Collage eingebaut. Die Kollage würde ein Poster werden. Dürfte diese Poster dann verkauft werden , oder läge hier ein Urheberrechtsverstoß vor?

    Vielen Dank schon einmal. Grüße

    1. urheberrecht.de

      17. Juli 2017 at 8:39

      Hallo Sebha,

      dies kommt auf den Einzelfall an. Es ist zu klären, wie umfassend das eingeräumte Nutzungsrecht war. Im Normalfall sollte dies allerdings unzulässig sein. Lassen Sie sich dazu von einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

      1. Sebha

        20. Juli 2017 at 13:19

        Vielen Dank für ihre Antwort. Ich werde einen wie von ihnen vorgeschlagen einen Anwalt dazu befragen.
        Gruß.

      2. Tanja

        12. November 2019 at 21:41

        Ich habe heute für meine Tochter Passbilder anfertigen lassen. Die Kosten betrugen zunächst 13,95. Dann würde gefragt, wofür wir die Fotos benötigen. Auf unsere Antwort für das Personalblatt einer weiterführenden Schule wurde der Preis um 10,- erhöht.
        Der Fotograf meinte das hängt mit seinem Urheberrecht zusammen.
        Meine Frage ist, ob dies zulässig ist?
        Das war das erste Mal, dass ich diese zusätzlichen Kosten tragen musste.

        1. urheberrecht.de Beitragsautor

          29. November 2019 at 15:03

          Hallo Tanja,
          wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

          Ihr Team von urheberrecht.de

  23. Frank N.

    29. Juni 2017 at 11:07

    Hallo,
    ich bin Vorstandsmitglied in einem eingetragenen Sportverein und dort für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Einer unserer Trainer hat sich jahrelang in unserem Verein als Sportfotograf betätigt und mir bzw. uns als Verein Fotos von Wettkämpfen und anderen Veranstaltungen zur Veröffentlichung auf unserer Vereins-Homepage und in der Presse zur Verfügung gestellt.
    Nun hat sich der Sportfreund von unserem getrennt und betreibt einen eigenen Verein mit entsprechneder Home-Page. Eine Familie, die weiterhin in unserem Verein Mitglied ist, hat den Sportfreund gebeten Bilder der Familienmitglieder auf der Seite des neu gegründeten Vereins zu löschen, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass diese Familie ebenfalls dem neuen Verein zugehörig ist.
    Nun verlangt unser ehemaliger Trainer, dass wir alle Bilder mit Mitgliedern dieser Familie von unserer Home-Page löschen, die er uns über Jahre zur Verfügung gestellt hat und beruft sich auf sein Urhebrrecht.
    Ist diese Forderung gerechtfertigt, kann uns das Nutzungsrecht rückwirkend entzogen werden?

    1. urheberrecht.de

      3. Juli 2017 at 8:35

      Hallo Frank,

      regelmäßig kann der Trainer das Nutzungsrecht nicht nachträglich zurückziehen. Zwar kennt das UrhG zwei Ausnahmen (§ 41 & 42 UrhG), allerdings entstehen dann Schadensersatzansprüche.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  24. Robert

    25. Juni 2017 at 15:26

    Hallo,

    ich habe auf meiner privaten Website eine Pressemitteilung eines Unternehmens mt dazugehörigem Foto veröffentlicht. Auf dem vom Unternehmen zur Verfügung gestelltem Foto sind mehrere Broschüren zu sehen – auf einer dieser Broschüren wiederum wurde anscheinend ein Foto ohne Genehmigung genutzt. Die Urheberrechtsverletzung liegt doch dann bei dem Unternehmen und nicht bei mir, oder?

    1. urheberrecht.de

      26. Juni 2017 at 16:57

      Hallo Robert,

      unter Umständen könnte auch jemand auf die Idee kommen, Ihnen einen Urheberrechtsverstoß vorzuwerfen. Wir bieten jedoch keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich bei Zweifeln an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  25. Conny

    9. Juni 2017 at 15:16

    Hallo,
    ein Freund von uns (Hobbyfotograf) hat uns unsere Greifvögel fotografiert und die Bilder an uns gesendet mit Angabe die Bilder zu unserer freien Verfügung. Nun haben wir uns ein Bild auf die Jacke sticken lassen und die Fotografie frei gegeben. Leider haben wir kein Vertrag mit ihm (weil ja Freund) und das Theater ist groß. Wenn er es uns frei gegeben hat und das nur mündlich, kann er das dann wieder zurück nehmen? Schließlich sind es unsere Tiere, die er nur mit unserer Einwilligung fotografieren durfte. Eigentlich sind doch dann auch wir Urheber?
    Gruß Conny

    1. urheberrecht.de

      14. Juni 2017 at 11:44

      Hallo Conny,

      in manchen Fällen kann eine solche Einwilligung angefochten werden. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn es in Bezug auf den Verwendungszweck zu einer Täuschung gekommen ist. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Urheberrecht. Dieser kann Sie kompetent beraten und, falls notwendig, vor Gericht vertreten. Das Urheberrecht bei Fotos liegt in der Regel beim Fotografen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

      1. Christine

        10. April 2022 at 16:46

        Ich bekam über WhatsApp ein sehr schönes Bild und möchte dieses gerne für ein privates Programmheft nutzen. Wie finde ich heraus, wer der Urheber ist? Wo könnte ich mir die Genehmigung zur Nutzung besorgen?
        Christine

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