Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2024
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In der analogen Welt ist der Tausch bzw. Verleih von CDs, DVDs und Büchern im Freundes- und Familienkreis keine Seltenheit, sodass viele auch bei digitalen Medien nicht auf diese Praktik verzichten wollen. Allerdings werden durch die moderne Technik urheberrechtliche Werke über den Privatgebrauch hinaus verbreitet und vervielfältigt. Aus diesem Grund geht die Unterhaltungsindustrie gegen die Nutzer der Filesharing-Programme wegen Urheberrechtsverletzungen mit Abmahnungen vor.
Weiterführende Ratgeber zu bekannten Filesharing-Clients
Inhalt
FAQ zu den Filesharing-Programmen
Grundsätzlich ist die Verwendung von Filesharing-Seiten und entsprechenden Programmen zulässig. Allerdings können die zum Up- oder Download zur Verfügung gestellten Dateien eine Abmahnung rechtfertigen. Denn wenn es sich dabei um Werke handelt, die durch das Urheberrecht geschützt sind, können sich die Nutzer strafbar machen.
Eine Verstoß gegen ds Urheberrecht kann grundsätzlich auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Allerdings drohen Anzeigen und Strafen bei Filesharing vor allem den Betreibern der Seiten.
Bei einer Abmahnung ist es grundsätzlich sinnvoll, sich an einen spezialisierten Anwalt für Urheberrecht zu wenden und mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen. Unterschreiben Sie vor allem nicht die Unterlassungserklärung, bis ein Rechtsanwalt diese geprüft hat, denn dabei handelt es sich um einen lebenslang gültigen Vertrag.
Was sind Filesharing-Anwendungen?
Beim Filesharing werden Dateien durch ein Netzwerk zwischen verschiedenen Rechnern ausgetauscht. Der Austausch erfolgt dabei häufig über spezielle Filesharing-Programme, die die Nutzer über das Internet miteinander verbinden. Die Filesharing-Software – die auch als „Filesharing-Client“ bezeichnet wird – ermöglicht dann den Download bzw. Austausch von Medien untereinander.
Durch die verschiedenen Filesharing-Programme können die Personen, die sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen haben, sich gegenseitig die auf ihrem Computer gespeicherten Dateien zum Download anbieten. Dabei handelt es sich gemäß § 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) um eine öffentliche Zugänglichmachung, die des Einverständnises des Urhebers bedarf. Liegt diese nicht vor, kann es sich bei der Verbreitung von Werken über solche Fileshare-Programme um eine Urheberrechtsverletzung handeln. Zudem ist eine Abmahnung möglich.
Worin unterscheiden sich die Filesharing-Seiten?
Beim Filesharing werden teilweise große Datenmengen bewegt. Damit die Downloads reibungslos und schnell funktionieren, nutzen die Filesharing-Anbieter verschiedene Techniken. Dabei lässt sich der Aufbau der Netzwerke hauptsächlich in zwei Kategorien einteilen:
- Zentralisiertes Peer-to-Peer-Netzwerk:
Diese Filesharing-Programme nutzen einen zentralen Server, auf dem eine Übersicht der angebotenen Dateien hinterlegt ist. Vor dem Filesharing muss deshalb Kontakt mit dem Server aufgenommen werden, um einen passenden Nutzer zu suchen. Der eigentlich Austausch der Dateien erfolgt direkt zwischen den Nutzern.Ein Download bei Systemen mit Koordinationsserver ist unter anderem bei BitTorrent und eDonkey2000 möglich. - Dezentrales Peer-to-Peer-Netzwerk:
Einige Filesharing-Systeme sind so konzipiert, dass ein zentraler Server zur Koordination unnötig ist. Bei einem solchen Filesharing-Programm werden die Aufgaben für Verwaltung sowie Koordination von den Nutzern übernommen und Suchanfragen nach bestimmten Dateien solange weitergeleitet, bis sich ein passender Anbieter für den Download findet.Zu den dezentralen Netzwerken zählen unter anderem Gnutella 0.4 und Freenet.
Filesharing-Software und illegale Downloads
Filesharing-Programme werden häufig für Downloads von illegalen Dateien verwendet. Für viele Nutzer bedeuten die Anwendungen eine kostenlose Möglichkeit, um an Musik, Software oder Videos zu gelangen, die sie andernorts kostenpflichtig erwerben müssten.
Dabei gehen viele Nutzer davon aus, dass sie eine Abmahnung abwenden können, weil es sich bei dem Download um eine Privatkopie handelt. Dies ist allerdings ein Irrglaube, denn bereits das Herunterladen von Dateien aus offensichtlich rechtswidrige Quellen kann gemäß dem UrhG geahndet werden.
Zwar beinhaltet das Gesetz keine Kriterien, die eine solche Quelle bei Downloads kennzeichnen, allerdings können bestimmte Indizien für eine rechtswidrige Quelle sprechen:
- Sie können einen ansonsten kostenpflichtigen Inhalt gratis erhalten.
- Die Qualität ist eher schlecht. Beispielsweise, wenn ein Film während der Kinovorstellung mit dem Handy aufgenommen wurde.
- Sie werden dazu aufgefordert, eine spezielle Software zu installieren.
- Die Verwertungskette wird nicht eingehalten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Film, der aktuell noch im Kino läuft, online bereits verfügbar ist.
Filesharing-Programme – kurz und kompakt
Beim Filesharing werden innerhalb eines Netzwerkes Dateien zwischen verschiedenen Rechnern getauscht bzw. geteilt. Häufig werden dafür spezielle Filesharing-Programme benötigt – auch Clients genannt – mit denen die Rechner im Netzwerk auf den zentralen Server zugreifen und Daten austauschen können.