Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Durch das Internet können Daten und Dateien innerhalb weniger Sekunden über den gesamten Erdball verschickt werden. Die Möglichkeiten der modernen Technik öffnen aber auch Urheberrechtsverletzungen die Tür, wie dies zum Beispiel beim Filesharing und der Nutzung von Tauschbörsen der Fall ist. Ein Filesharing-Programm, welches den Zugriff auf ein bestimmtes Netzwerk ermöglicht, heißt eMule.
Inhalt
FAQ zu eMule
Grundsätzlich ist es erlaubt, entsprechende Programme zu nutzen. Werden damit allerdings Urheberrechtsverletzungen begangen, muss mit Sanktionen gerechnet werden.
Die Kosten für eine Abmahnung variieren je nach Schwere des Verstoßes. In der Regel müssen Sie aber mit Kosten zwischen 700 und 1.100 Euro rechnen.
Selbst wenn die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung mit eMule berechtigt ist, kann ein spezialisierter Anwalt einiges bewerkstelligen. Möglich ist zum Beispiel die Reduzierung der Forderungen im Bezug auf Schadensersatz oder bei der Vertragsstrafe. Ebenso kann er die Unterlassungserklärung modifizieren.
Was ist eMule?
Bei eMule („mule“ ist englisch und bedeutet Maultier) handelt es sich um einen sogenannten Filesharing-Client, durch denen den Rechner im Netzwerk auf einen zentralen Server zugreifen und Daten austauschen können. eMule wurde für das eDonkey2000- und das Kad-Netzwerk entwickelt und gehört zu den am weitesten verbreiteten Programmen.
Der Download von eMule ist kostenlos und baut auf die eDonkey2000-Plattform auf. Der Quelltext ist frei zugänglich, sodass verschiedene Modifikationen existieren und ähnliche Programme entwickelt werden. Der Client enthält außerdem keine Werbung oder Spionageprogramme.
Wie zuvor bereits erwähnt, nutzt das Programm zum Auffinden anderer Clients mehrere Protokolle. Die meisten Nutzer stellen die Verbindung über die eDonkey2000-Plattform her. Alternativ kann aber auch mit Kad ohne einen Server auf das eMule-Netz zugegriffen werden.
Wie funktioniert bei eMule ein Download?
Durch die Verwendung des Clients werden die Nutzer von eMule mit einem Server verbunden. Dieser listet die über eMule zum Download freigegebenen Dateien auf und stellt bei einer entsprechenden Suchanfrage die Verbindung zwischen den Programmen her. Dabei geht eMule die gesamte Serverliste durch, um die jeweilige Datei zu finden.
Die Kontaktaufnahme findet dann ohne den Server statt und auch der Download erfolgt direkt zwischen den Clients.
Durch den Aufbau des Peer-to-Peer-Netzes werden die Nutzer von eMule beim Download einer Datei automatisch auch zum Anbieter für diese. Dadurch stellt jeder Anwender diese Inhalte zum Download zur Verfügung. Handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte oder illegale Dateien, drohen Strafen wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Droht eine Abmahnung wegen eMule?
Der Download und auch die Nutzung von eMule ist grundsätzlich legal. Allerdings kann es bei der Verbreitung von Inhalten, die unter dem Schutz des Urheberrechts stehen, zu rechtlichen Problemen kommen. Es droht in der Regel eine Abmahnung.
Eine solche wird meist von Anwaltskanzleien versendet, die sich auf Filesharing spezialisiert haben und in den Netzwerken gezielt nach Urheberrechtsverstößen suchen.
Haben Sie wegen der Nutzung von eMule eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden und die Vorwürfe durch diesen prüfen lassen.
eMule – kurz und kompakt
Bei eMule handelt es sich um einen Filesharing-Client, welcher für die Netzwerke von eDonkey2000 und Kad entwickelt wurde. Er erlaubt es den Nutzern, verschiedenste Dateien zu teilen bzw. herunterzuladen und basiert auf einem Peer-to-Peer-Netz. Werden allerdings Inhalte verbreitet, die unter das Urheberrecht fallen, kann dies unter anderem zu einer Abmahnung führen.