Urheberrecht und Digitalisierung: Herausforderung oder Bedrohung?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

„Digitalisierung“ ist ein Begriff, der häufig von den Medien aufgegriffen wird und in der allgemeinen Wahrnehmung meist nichts Gutes verspricht. Denn sie bedeutet Veränderung, kann in vielen Branchen Arbeitsplätze kosten und zeigt bestehenden Gesetzen ihre Grenzen auf. Und auch vor dem Urheberrecht macht die Digitalisierung nicht halt.

Ist das Urheberrecht durch die Digitalisierung in Gefahr?
Ist das Urheberrecht durch die Digitalisierung in Gefahr?

FAQ zu Urheberrecht und Digitalisierung

Ist die Digitalisierung von urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt?

Der Gesetzgeber erlaubt die Erstellung von digitalen Vervielfältigungen, wenn diese ausschließlich für private Zwecke verwendet und nicht veröffentlicht werden. Hierbei handelt es sich nämlich um Privatkopien, die unter die Schranken des Urheberrechtes fallen.

Greift das Urheberrecht auch bei digitalen Inhalten?

Grundsätzlich bleibt das Urheberrecht bei der Digitalisierung von Werken und auch bei Werken, die digital erschaffen wurden, erhalten. Es können demnach sowohl am Computer erstellte Logos als auch Entwürfe, die eingescannt werden, den Schutz des Urheberrechts genießen.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung für Museen und Bibliotheken?

Museen und Bibliotheken können durch die Digitalisierung ihren Bestand vor Beschädigungen oder dem Verfall schützen. Zudem besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, verwaiste Werke zu digitalisieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch deren Inhalte weiterhin für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung stehen. 

Wie wirkt sich die Digitalisierung auf das Urheberrecht aus?

Für das Urheberrecht stellt die Digitalisierung eine große Herausforderung dar, denn durch die moderne Technik lassen sich urheberrechtlich geschützte Werke besonders einfach und schnell verbreiten. Zudem ermöglichen die sozialen Medien einen direkten Austausch zwischen Schöpfern und den Personen, die sich für ihre Werke interessieren.

Gefahren der Digitalisierung: Gegen das Urheberrecht lässt sich im Internet besonders einfach verstoßen.
Gefahren der Digitalisierung: Gegen das Urheberrecht lässt sich im Internet besonders einfach verstoßen.

Gleichzeitig machen sich aber auch Betrüger die technischen Möglichkeiten zunutze, um Urheberrechtsverletzungen zu begehen und sich an den geistigen Schöpfungen anderer zu bereichern. Dabei geht es nicht immer ausschließlich um einen finanziellen Vorteil, denn auch Aufmerksamkeit und Likes haben sich in den sozialen Netzwerken zu einer Art Währung entwickelt.

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG), welches auf das Jahr 1965 zurückgeht, muss regelmäßig überarbeitet und angepasst werden, um nicht vollständig den Anschluss an die technischen und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Entwicklungen zu verlieren. Durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) traten 2018 weitreichende Änderungen in Kraft, die insbesondere für Bildung, Wissenschaft und Forschung von großer Bedeutung sind. So wurden durch diese Reform Urheberrecht und Digitalisierung zumindest in diesen Bereichen miteinander verbunden.

Ein wichtiger Aspekt waren dabei die digitalen Semesterapparate, die an vielen Hochschulen zum Einsatz kommen. Dabei werden Auszüge aus Fachbüchern und Fachzeitschriften den Studenten in digitaler Form bereitgestellt. Das Anfertigen von Kopien in der Universitätsbibliothek entfällt dadurch. Gleichzeitig muss die Bibliothek das gleiche Buch nicht mehr dutzendfach erwerben.

Dozenten dürfen über die digitalen Semesterapparate aber keine kompletten Bücher zur Verfügung stellen, denn das Urheberrecht muss trotz Digitalisierung gewahrt werden. Wie viel Prozent eines Werkes zulässig sind, ergibt sich aus § 60a Abs. 1 UrhG:

Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden […].

Werke konservieren: Digitalisierung als Chance

Besondere Befugnisse  für Museen und Bibliotheken: Das Urheberrecht erlaubt die Digitalisierung von Werken, um diese zu erhalten.
Besondere Befugnisse für Museen und Bibliotheken: Das Urheberrecht erlaubt die Digitalisierung von Werken, um diese zu erhalten.

In vielen Bibliotheken, Museen und Archiven kämpfen die Mitarbeiter um den Erhalt des Bestandes. Denn  nicht selten nagt der Zahn der Zeit sind sowohl die urheberrechtlich geschützten als auch die gemeinfreien Werke.

Um sicherzustellen, dass Bücher, Gemälde und andere Exponate auch in Zukunft erhalten bleiben, erlaubt das Urheberrecht deren Digitalisierung. Die gesetzlichen Vorgaben dazu ergeben sich aus § 60e Abs. 1 UrhG:

Öffentlich zugängliche Bibliotheken, die keine unmittelbaren oder mittelbaren kommerziellen Zwecke verfolgen (Bibliotheken), dürfen ein Werk aus ihrem Bestand oder ihrer Ausstellung für Zwecke der Zugänglichmachung, Indexierung, Katalogisierung, Erhaltung und Restaurierung vervielfältigen oder vervielfältigen lassen, auch mehrfach und mit technisch bedingten Änderungen.

Ähnliche Sonderrechte sieht das Urheberrecht bei der Digitalisierung auch für Archive, Museen und andere Bildungseinrichtungen vor. Digitale Versionen von beispielsweise historischen oder besonders empfindlichen Büchern haben zudem auch den Vorteil, dass sich weitere Beschädigungen, die unter anderem durch das Umblättern oder Rückstände der Haut entstehen könnten, verhindert lassen.

Urheberrecht und Digitalisierung – kurz und kompakt

Für das Urheberrecht ist die Digitalisierung Fluch und Segen zugleich. Denn durch die moderne Technik erhalten immer mehr Menschen Zugang zu den Werken. Zudem lassen sich empfindliche und historische Dokumente digital konservieren, damit auch noch nachfolgende Generationen auf diese zugreifen können. Gleichzeitig können durch die Digitalisierung aber auch Verstöße gegen das Urheberrecht einfacher erfolgen.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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