Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024
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Durch das Urheberrecht stehen der Schöpfer und sein Werk unter einem besonderen Schutz. Allerdings wird damit auch die Nutzung durch die Allgemeinheit eingeschränkt. Um die kulturelle Vielfalt und Weiterentwicklung zu fördern, ist das Urheberrecht in seiner Dauer beschränkt. Nach der Verjährung des Urheberrechts gilt das Werk dann als gemeinfrei und kann von jedem genutzt werden.
Weiterführende Ratgeber zu Fristen im Urheberrechts:
Inhalt
FAQ zum Urheberrecht und der Dauer des Rechtsschutzes
Der Urheberrechtsschutz besteht für maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Das Urheberrecht kann nur nach dem Tod des Urhebers auf seine Erben übertragen werden. Dem Urheber steht es allerdings frei, Dritten Nutzungsrechte für sein Werk einzuräumen. Dafür wird in der Regel ein Lizenzvertrag aufgesetzt, der auch die finanzielle Vergütung sicherstellt.
Wenn beim Urheberrecht die Dauer der Schutzrechte verstrichen ist, gelten diese als gemeinfrei. Das bedeutet, dass jeder diese Werke ohne eine Genehmigung, eine Zahlungsverpflichtung oder eine Beschränkung des Zwecks nutzen darf.
Wie lange gilt das Urheberrecht?
Der Schutz, der bei der Entstehung eines Werkes durch die Urheberschaft entsteht, gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Wie lange der Urheber dabei in den Genuss der verschiedenen Privilegien kommt – zu denen unter anderem das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwertungsrechte zählen – hängt dabei von der Werkart und dem Entstehungsrahmen ab.
Die Regelungen zum Urheberrecht und seiner Dauer sind im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – auch als Urheberrechtsgesetz (UrhG) bekannt – festgehalten. Explizit mit der Gültigkeitsdauer des Urheberrechts befassen sich dabei die Paragraphen 64 bis 69 UrhG.
In § 64 UrhG wird die urheberrechtsliche Schutzdauer wie folgt angegeben:
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Es zeigt sich also, dass die Dauer beim Urheberrecht nicht auf eine generelle Jahreszahl festgelegt ist. Vielmehr ist sie abhängig vom Alter des Urhebers bei der Entstehung und seiner Lebenserwartung. Schreibt ein 20 jähriger Autor also einen Roman und erreicht das stolze Alter von 97 Jahren, kann dieses Werk 147 Jahre durch das Urheberrecht geschützt werden.
Nach dem Tod des Schöpfers geht das Urheberrecht für 70 Jahre auf seine Erben über. In diesem Zeitraum können die hinterbliebenen Angehörigen über eine Verwertung der Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte entscheiden und Dritten Nutzungsrechte erteilen. Zudem sind sie die Begünstigten der Einnahmen, die die Verwertung der Werke erzielt.
Urheberrecht: Dauer bei mehreren Urhebern
Sind mehrere Urheber für die Entstehung einer gemeinschaftlichen Arbeit verantwortlich – handelt es sich bei ihnen also um sogenannte Miturheber – ist der Tod des längstlebenden Urhebers für die Schutzdauer ausschlaggebend.
Eine analoge Regelung gilt auch bei Filmwerken oder ähnlichen Schöpfungen. Bei diesen Werken sind eine Vielzahl von Personen beteiligt. Aus diesem Grund schreibt das UrhG in § 65 Abs. 2 die Miturheber fest, die Einfluss auf das Urheberrecht und seine Dauer haben.
Dabei handelt es sich um den Hauptregisseur, den Urheber des Drehbuchs, den Urheber der Dialoge und den Komponisten der Filmmusik. Erst nach dem Tod des Längstlebenden aus diesem Personenkreis beginnt beim Urheberrecht die Gültigkeitsdauer von 70 Jahren.
Welche Fristen gelten bei anonymen und pseudonymen Werken?
Sind bei einem Werk der Autor und dessen Lebensdaten unbekannt, weil die jeweilige Schöpfung anonym bzw. unter einem Pseudonym veröffentlicht wurde, können diese logischerweise nicht für das Urheberrecht und seine Dauer herangezogen werden.
In solchen Fällen sieht das UrhG nach § 66 Abs. 1 eine andere Regelung vor:
Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.
Offenbart der Urheber seine Identität allerdings innerhalb dieser 70 Jahre oder kann das Pseudonym eindeutig einer Person zugeordnet werden, sodass an seiner Person kein Zweifel mehr besteht, greift wieder die ursprüngliche Regelung aus § 64 UrhG.
Urheberrecht: Wann erlischt es nicht nach 70 Jahren?
Beim Urheberrecht und der Dauer des Rechtsschutzes existieren allerdings auch Ausnahmen. Zu diesen zählen unter anderem Licht- und Laufbilder. Bei diesen besteht die Schutzdauer für 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. wenn diese nicht erfolgte, nach der Herstellung.
Bei Lichtbildern handelt es sich zum Fotografien, die nicht über das ausreichende Maß an Individualität und Kreativität verfügen. Aus diesem Grund zählen diese nicht als Lichtbildwerke.
Als Laufbilder gelten Bild- oder Bild- und Tonfolgen, welche nicht die ausreichende Schöpfungshöhe eines Filmwerkes erreichen. Typische Beispiele sind unter anderem Dokumentaraufnahmen, die nur das Geschehen wiedergeben, wie Nachrichtenbeiträge über Politik, Kultur und Sport. Aber auch Videos von Familienfeiern können zu den Laufbildern zählen.
Schutzfrist beim Urheberrecht: Internationale Regelungen
Durch die Globalisierung und der Verwertung von urheberrechtlichen Werke über die Landesgrenzen hinweg, wurden zum Schutz des Urheberrechts internationale Abkommen geschlossen. Mit diesen eigneten sich die Mitgliedsstaaten auf einheitliche Mindeststandards.
Für das Urheberrecht und seine Dauer ist dabei vor allem die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst – aufgrund der diversen Anpassungen heutzutage als Revidierte Berner Übereinkunft ((R)BÜ) bezeichnet – von Bedeutung.
Mehr als 170 Staaten haben diese Übereinkunft unterzeichnet und sich damit auf eine garantierte Schutzdauer von mindestens 50 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus geeinigt. Allerdings steht es den Vertragsstaaten frei, die Dauer des Urheberrechts zu verlängern.
So einigten sich die Staaten der Europäischen Union (EU) 1993 im Zuge der Harmonisierung des Schutzes beim Urheberrecht auf eine Dauer von 70 Jahren. Die Vereinigten Staaten von Amerika erweiterten 1998 die Gültigkeitsdauer durch den Sonny Bono Copyright Term Extension Act ebenfalls auf 70 Jahre.
Urheberrecht und die Dauer des Rechtsschutzes – kurz und kompakt
Der Schutz, den der Schöpfer und sein Werk durch das Urheberrecht genießen, ist zeitlich beschränkt. In der Regel ist die Gültigkeit beim Urheberrecht auf eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers festgelegt. Allerdings existieren auch Ausnahmen.
18. Juli 2024 at 17:40
Guten Tag,
ich habe mich viel mit dem Thema beschäftigt, konnte aber für mich eine bestimmte Frage zum internationalen Urheberrecht nicht klären.
Wenn ein Filmwerk (Spielfilm) im Herstellungsland durch nationale Regelungen in die Public Domain gefallen ist und keine weiteren Schutzfristen, Nutzungs- und Verwertungsrechte geltend gemacht wurden, ist dieses Werk dann auch in Deutschland gemeinfrei? Von Spezialfällen einmal abgesehen, gilt für Deutschland ja die 70 Jahre Regel nach § 64 (UrhG). Betrifft dies nur Produktionen aus Deutschland und ausländische Produktionen die noch nicht als Public Domain deklariert wurden und deren Schutzfristen durch Internationale Urheberrechtskonvention (da gibt es ja viele) geregelt sind ? Konkrete Beispiele: „The Chase“ USA 1946 und „D.O.A.“ USA 1950. Beide Filme sind in den USA offiziell Public Domain und zwar nicht wegen ihres Alters sondern weil das Copyright nicht erneuert wurde oder nicht geltend gemacht wurde . Sind sie nun durch nicht vergebene „Copyright Law“ weltweit gemeinfrei? Oder gilt für Deutschland die 70 Jahre Schutzfrist weil in beiden Fällen die Regisseure noch keine 70 Jahre tot sind? Was gilt hier?
Würde mich über eine erklärende Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
13. Juni 2024 at 17:41
Hallo,
vielen Dank für die Infos auf eurer Seite. Ich hätte eine Nachfrage zu Übersetzungen bei gemeinfreien Texten:
Wie ist mit der Gemeinfreiheit bei frühchristlichen Texten aus dem 1.-2. Jahrhundert n.Chr., wenn mir von diesen lediglich ein relativ neue (nach 2000), also urheberrechtlich geschützte Übersetzung zugänglich ist?
Kann ich die Inhalte dieser alten Texte frei (auch kommerziell) verwenden, wenn ich dabei den Wortlaut der Übersetzung nicht verwende, sondern mich stattdessen auf wenige wörtliche Zitate beschränke, wo es unbedingt nötig ist? Ich denke dabei an eine kreative Verarbeitung des Textinhaltes beispielsweise in Form einer Inhaltsangabe, grafischen Darstellung des Inhaltes, erzählerischen Weiterverarbeitung oder Spielidee für ein Brettspiel – geht das?
Viele Grüße
Stefan
10. Juni 2024 at 10:05
Guten Morgen,
wie lange sind Kompositionen (ohne Text) in den USA geschützt?
Viele Grüße
9. September 2023 at 14:49
hallo,
wie lange gilt das urheberrecht, wenn es bei einer firma liegt.
habe gelesen, in den usa läuft es dann 120 jahre. in deutschland auch? es ging um ein musikstück.
danke, gr. bernd
20. Februar 2023 at 13:54
Ich habe eine Fotografie von einem Wissenschaftler von 1907 verwendet, um diesen in einem Ölgemälde zu porträtieren. Das Foto müsste doch gemeinfrei sein. Ich habe es im Internet gefunden. Dort wurden keine Urheberrechtshinweise gegeben.
Danke vorab!
12. September 2022 at 16:37
Vor ca. 10Jahren habe ich zwei kleine Bücher geschrieben und veröffentlicht. Alle damit verbundenen Rechte liegen ausschließlich bei mir. Jetzt aber bin ich in einer gesundheitlich schwierigen Situation und möchte alle Rechte ab sofort an einen Freund abgeben. Wie kann ich das am Besten bewerkstelligen?