Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Viele Internetnutzer haben, was Programme und Plattformen angeht, so ihre Vorlieben. Da ist es verständlich, dass dies auch auf Filesharing-Programme zutrifft. Für einige steht die Geschwindigkeit im Vordergrund, für andere die Einfachheit der Anwendung oder die Kompaktheit der Software. Burst! stellt solch eine kompakte und schlichte Option dar.
Inhalt
FAQ zu Burst!
Werden geschützte Werke herunterladen und über Burst! geteilt, kann das durchaus eine Abmahnung zur Folge haben. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Urheberrechtsverletzung, da üblicherweise weder der Anbieter noch der Downloader die Rechte an den Werken besitzen.
Betroffene, die aufgrund der Nutzung von Burst! eine Abmahnung erhalten haben, sollten diese nicht ignorieren. In einem solchen Fall ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und mit diesem die richtige Vorgehensweise zu besprechen.
Ja, dies ist in der Regel der Fall. Denn der Rechteinhaber fordert mithilfe der Abmahnung Schadensersatz. Gleichzeitig muss der Rechtsverletzer häufig die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.
Was ist die Burst!-Software genau?
Burst! ist ein Torrent-Client für Windows, der im BitTorrent-Netzwerk nach Inhalten sucht. Die Nutzeroberfläche ist relativ einfach gestaltet und erinnert etwas an das Aussehen von Windows 95. Das Programm hat wenig zusätzliche Funktionen, bietet jedoch viele Einstellungsmöglichkeiten, die Nutzern helfen, Daten schnell und einfach zu suchen. Um alle Einstellung bei Burst! vornehmen zu können, bedarf es einiges an Wissen. Daher ist die Software an sich ist eher etwas für Fortgeschrittene oder Computerliebhaber.
Wie eine Vielzahl an Filesharing-Programmen nutzt auch Burst! das Peer-to-Peer-Prinzip. Die Suchanfragen der Anwender werden hier von Rechner zu Rechner weitergeleitet, bis der gewünschte Inhalt gefunden ist. Die dazu notwendige Torrent-Datei spürt im Netzwerk die Rechner auf, die den Inhalt anbieten und lädt diese von den verschiedenen Quellen in Form von Fragmenten herunter. Burst! setzt diese Sequenzen dann wieder zu einer Datei zusammen.
Droht bei Burst! eine Abmahnung?
Filesharing ist in Deutschland nicht illegal. Privatpersonen und auch Firmen nutzen Filesharing-Netzwerke, um Daten schnell und einfach verteilen zu können. Daher ist die Anwendung eines Torrent-Clients wie Burst! an sich auch nicht untersagt. Wichtig ist hier, darauf zu achten, dass die heruntergeladenen und getauschten Daten nicht urheberrechtlich geschützt sind.
Es sollte daher allen bewusst sein, dass die aktuellsten Serien oder die neusten Kinofilme nicht auf legalem Wege kostenlos verfügbar sind und hier mit großer Wahrscheinlichkeit eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Da über Burst! diese Inhalte dank Peer-to-Peer dann auch weiterverbreitet werden, kann in diesem Fall nicht nur eine Abmahnung wegen des Herunterladens erfolgen, sondern auch aufgrund der widerrechtlichen Verbreitung von geschützten Werken. Darüber hinaus sind Schadensersatzforderungen in solchen Fällen ebenfalls nicht selten. In der Regel werden Nutzer anhand ihrer Internetprotokoll-Adresse (IP) ausfindig gemacht. Diese Daten speichert ein Client wie Burst! oftmals, auch wenn Nutzer dies über die Einstellungen regeln können. Über eine IP-Rückverfolgung können die Behörden zumindest den Inhaber des Internetanschlusses ermitteln.
Burst! – kurz und kompakt
Burst! ist ein kleines, relativ unbekanntes Programm, welches beim Filesharing eher auf Funktionalität setzt und die Visualität hinten anstellt. Dieser einfache Torrent-Client benötigt wenig Speicherplatz und bietet vereinfachte Suchmöglichkeiten. Nutzer sollten jedoch beachten, dass ein über Burst! durchgeführter Download durchaus zu einer Abmahnung führen kann.