Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Logos, Signets oder Piktogramme finden wir auf oder an fast allen Produkten aus unserem alltäglichen Leben. So erhalten wir Informationen über den Hersteller oder anderweitige Hinweise über die Ware. Um sicherzustellen, dass niemand Unbefugtes diese Darstellungen zu gewerblichen Zwecken verwendet, lassen sich diese als Bildmarke registrieren und somit durch das Markenrecht schützen.
Inhalt
FAQ zur Bildmarke
Eine Bildmarke ist laut Definition eine zweidimensionale Gestaltung, die ohne die Bestandteile einer Wortmarke auskommt. Hierbei kann es sich um Symbole, Abbildungen von Gegenständen und Piktogramme handeln.
Hierfür ist in der Regel eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) notwendig. Durch den Schutz als Bildmarke kann ein Logo für gewerbliche Zwecke ausschließlich vom Rechteinhaber verwendet werden.
Bevor Sie beim DPMA eine Eintragung beantragen, sollten Sie nach identischen oder ähnlichen Bildmarken recherchieren, die ggf. einer Registrierung im Wege stehen. Bei der Suche können neben Schlagworten auch die Ziffernfolgen gemäß der Wiener Bildklassifikation verwendet werden. Das System dahinter veranschaulicht diese Grafik.
Abbildungen markenrechtlich schützen
Zeichen, die dazu beitragen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von Produkten der Konkurrenz zu unterscheiden, lassen sich im Zuge des gewerblichen Rechtsschutzes als Marke schützen.
Handelt es sich bei dem Unterscheidungsmerkmal um eine grafische Darstellung, kommt die Anmeldung als Bildmarke infrage. Das DPMA definiert die Bildmarke wie folgt:
Bildmarken sind zweidimensionale Gestaltungen, wie Bilder und grafische Elemente ohne Wortmarkenbestandteile, wie z.B. Buchstaben, Piktogramme, Symbole und Abbildungen von Gegenständen. Auch nicht-lateinische Schriftzeichen, wie z. B. chinesische Schriftzeichen, begründen Bildmarkencharakter.
Damit eine Eintragung beim DPMA möglich ist, gilt es, verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. So prüft das Amt zum Beispiel, ob eine mögliche Bildmarke gegen die guten Sitten verstößt oder ob diese über ausreichend Unterscheidungskraft verfügt.
Was sind bekannte Bildmarken? Einige Beispiele listen wir nachfolgend auf:
- Mitsubishi (drei Rauten)
- Hush Puppies (Foto eines Basset Hounds/ eines Hundes)
- Meissen (gekreuzte Schwerter)
- Rügenwalder Mühle (Mühle mit Würsten als Windrad)
- Mercedes (Stern)
- CITROËN (zwei Dreiecke)
- NIKE (Swoosh)
Übrigens! Nicht jedes bekannte Logo ist auch tatsächlich als Bildmarke geschützt. Denn enthält dieses neben einem grafischen Element auch Text, also zum Beispiel den Firmennamen, ist alternativ eine Anmeldung als Wort-/Bildmarke möglich.
Recherche von Bildmarken
Die Eintragung einer Marke ist in der Regel nur möglich, wenn noch keine identische oder ähnliche Darstellung im Register verzeichnet ist. Allerdings prüft das DPMA nur, ob ein absolutes Schutzhindernis gegen die Eintragung vorliegt. Daher müssen Sie vor der Anmeldung einer Bildmarke selbst recherchieren, ob es wegen älterer Schutzrechte zu Problemen kommen kann.
Bei der Recherche einer Bildmarke kommt neben der Suche mit Schlagworten häufig auch die Wiener Bildklassifikation zur Anwendung. Hierbei handelt es sich um eine Ziffernfolge, mit der sich Abbildungen beschreiben lassen. Weitere Informationen zur Wiener Klassifikation können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen:
Bei der Recherche von Bildmarken gilt es auch, auf den Schutzumfang der eingetragenen Marken achten. Denn in der Regel beschränkt sich der Markenschutz auf bestimmte Warengruppen oder Dienstleistungen. Angegeben werden diese mithilfe der Klassifikation von Nizza, die insgesamt 45 Klassen umfasst. So ist eine Registrierung einer ähnlichen Bildmarke ggf. möglich, wenn die Verwendung in einem anderen Zusammenhang erfolgt.
Bildmarke anmelden: Welche Kosten fallen dafür an?
Wollen Sie eine Bildmarke beim DPMA eintragen lassen, entstehen dadurch Kosten. So beläuft sich die reguläre Anmeldegebühr, die eine Eintragung für bis zu drei Klassen beinhaltet, auf 300 Euro. Reichen Sie den Antrag elektronisch ein, kommen Sie mit 290 Euro etwas günstiger.
Weitere Ausgaben können anfallen, wenn die Anmeldung für mehr als drei Klassen notwendig ist. So liegt die Klassengebühr für jede Klasse ab der dritten Klasse bei 100 Euro. Weitere Kosten können darüber hinaus entstehen, wenn Sie eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung wünschen. Dieser Service schlägt zusätzlich mit 200 Euro zu Buche.
Allerdings hat es sich mit den Ausgaben für eine Bildmarke mit der Anmeldung noch nicht getan, denn die Schutzdauer ist auf zehn Jahre begrenzt. Soll der Markenschutz darüber hinaus bestehen, fallen Verlängerungsgebühren an. Für weitere 10 Jahre belaufen sich diese auf mindestens 750 Euro.
Wichtig! Die Verlängerungsgebühr für ein Fortbestehen des Markenschutzes müssen Sie unaufgefordert überweisen. Versäumen Sie die Frist, erlischt die eingetragenen Bildmarke.
Bildmarke – kurz und kompakt
Als Bildmarke werden grafische Darstellungen bezeichnet, die markenrechtlich geschützt sind. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Logos und Piktogramme handeln. In der Regel entsteht der Markenschutz durch eine Eintragung beim DPMA, die mit Kosten einhergeht.