Abmahnung per E-Mail: Ist dies zulässig?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Sofortnachrichten, E-Mails oder andere digitale Dienste lösen die Kommunikation per Brief in vielen Bereichen unseres Lebens ab. Bekannte Beispiele dafür sind häufig Telefonrechnungen, Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen. Doch ist es auch zulässig, wenn juristische Schreiben wie eine Abmahnung per E-Mail versandt werden?

Eine Abmahnung per E-Mail sollten Sie nicht ohne weiteres ignorieren.
Eine Abmahnung per E-Mail sollten Sie nicht ohne weiteres ignorieren.

FAQ zur Abmahnung per E-Mail

Wie kann ich gegen die Absender von Fake-Abmahnungen vorgehen?

Wenn Sie eine gefälschte Abmahnung erhalten haben, die im Namen einer realen Kanzlei versendet wurde, dann sollten Sie ebendiese Kanzlei informieren. Denn diese kann einen entsprechenden Verstoß zur Anzeige bringen. Darüber hinaus können Sie die Verbraucherzentralen benachrichtigen, damit auch andere Menschen vor dieser Betrugsmasche gewarnt werden können.

Ich wusste nicht, dass es sich bei der Abmahnung um einen Fake handelt und habe bereits gezahlt. Was nun?

In diesem Fall sollten Sie bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dengezahlten Schadensersatz zurückerhalten sehr gering, da sich das Geld vermutlich bereits im Ausland befindet.

Im Internet ist häufig zu lesen, dass Abmahnungen per Mail grundsätzlich Fakes sind. Was stimmt denn nun?

Solch pauschale Aussagen sind meist kritisch zu betrachten, denn grundsätzlich ist eine Abmahnung per E-Mail möglich und gültig. Daher sollten Sie entsprechende Posteinänge, die Sanktionen für eine Urheberrechtsverletzung enthalten, gründlich prüfen und ggf. den vermeintlichen Absender kontaktieren.

Was ist eine Abmahnung?

Grundsätzlich kann eine Abmahnung per E-Mail gültig sein, wenn diese die nötigen Kriterien erfüllt.
Grundsätzlich kann eine Abmahnung per E-Mail gültig sein, wenn diese die nötigen Kriterien erfüllt.

Bei der Abmahnung handelt es sich grundsätzlich um eine zivilrechtliche Maßnahme, deren Ziel eine außergerichtliche Einigung ist. Dabei erfüllt dieses Mittel der Prozessvermeidung drei verschiedene Funktionen:

  • Macht den Rechtsverletzer auf sein rechtwidriges Verhalten aufmerksam.
  • Strebt eine außergerichtliche Einigung an.
  • Soll die Kosten einer Gerichtsverhandlung vermeiden.

Dabei schreibt der Gesetzgeber für die Gestaltung des Abmahnschreibens keine besonderen formalen Richtlinien vor, sie ist somit grundsätzlich formlos. Aus diesem Grund kann eine Abmahnung auch per E-Mail, Fax, SMS oder sogar mündlich erfolgen.

Allerdings entscheiden sich die meisten Abmahner für eine schriftliche Variante. Denn dadurch lassen sich mögliche Beweisprobleme oder auch Unklarheiten bei der Formulierung vermeiden.

Eine Abmahnung per Mail – bei der es sich nicht um einen Fake oder Spam handelt – ist heutzutage sicherlich immer noch eine Ausnahme. Dennoch sollten Sie entsprechende Nachrichten nicht kategorisch als Betrugsversuch abstempeln, sondern auch diese eingehend prüfen.

Ist eine Abmahnung per E-Mail rechtens?

Fängt Ihr Spam-Filter eine E-Mail-Abmahnung ab, gilt diese trotzdem als zugestellt.
Fängt Ihr Spam-Filter eine E-Mail-Abmahnung ab, gilt diese trotzdem als zugestellt.

Wie zuvor bereits erwähnt, kann ein Verstoß gegen formale Richtlinien nicht automatisch dazu führen, dass eine Abmahnung per Mail nicht rechtskräftig ist. So ist nach dem Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2009 (Az.: 312 O 142/09) eine Abmahnung per E-Mail zulässig und bindend.

Allerdings unterliegt ein Abmahnschreiben grundsätzlich dem Zugangserfordernis. Das bedeutet, dass dieses nur wirksam ist, wenn es dem Abgemahnten zugeht. Bei einer E-Mail wird dies durch die Zustellung im Posteingang erreicht. Dies gilt auch, wenn die E-Mail samt Abmahnung durch die Firewall oder einen Spam-Filter abgefangen wurde.

Aus diesem Grund sollten Sie regelmäßig kontrollieren, was für Nachrichten sich im Spam-Ordner angesammelt haben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass wichtige Fristen ohne Ihre Kenntnis verstreichen.

Dies ergibt sich aus den Kriterien, welche das LG Hamburg für eine zulässige Abmahnung per E-Mail definiert:

  • Versand an eine für den geschäftlichen Verkehr verwendete E-Mail-Adresse
  • Ankunft im Postfach
  • Keine fehlerbedingte Rücksendung der E-Mail

Aufgrund dieser Voraussetzungen kann allerdings nicht jeder problemlos per E-Mail abgemahnt werden. Eine entscheidende Hürde stellt dabei wohl vor allem die E-Mail-Adresse für den geschäftlichen Verkehr dar. In der Praxis kann dies bedeuten, dass wohl vor allem die Betreiber bzw. Verantwortlichen von Internetseiten zum Beispiel mit einer E-Mail-Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder einem sonstigen Rechtsverstoß rechnen müssen. Schließlich ist in solchen Fällen eine entsprechende Adresse im Impressum vermerkt.

Könnte es sich bei der Abmahnung per E-Mail um einen Fake handeln?

Ob Sie tatsächlich eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten haben, lässt sich meist nur nach einer intensiven Prüfung feststellen.
Ob Sie tatsächlich eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten haben, lässt sich meist nur nach einer intensiven Prüfung feststellen.

Durch die verschiedenen Abmahnwellen der vergangenen Jahre ist die Angst vor Abmahnungen in der Bevölkerung nicht gerade klein. Von dieser Furcht bzw. Unsicherheit versuchen auch windige Geschäftemacher und Betrüger zu profitieren, indem sie falsche Abmahnschreiben versenden.

Dabei lässt sich eine falsche Abmahnung per E-Mail verhältnismäßig einfach und kostengünstig versenden. Denn mithilfe entsprechender Programme lassen sich persönlich adressierte Mails an viele Personen versenden, ohne dass dabei Porto- oder Papierkosten anfallen.

Wichtig! Haben Sie eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten, sollten Sie nicht den darin enthaltenden Links folgen oder mögliche Anhänge öffnen. Diese können ggf. Viren, Trojaner, Spionageprogramme oder sonstige Schadsoftware enthalten.

Woran erkennen Sie eine Fake-Abmahnung?

Auf Spurensuche: Verschiedene Indikatoren können für eine gefälschte Abmahnung per Mail sprechen.
Auf Spurensuche: Verschiedene Indikatoren können für eine gefälschte Abmahnung per Mail sprechen.

Ob Sie tatsächlich eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten haben, lässt sich meist nur schwer feststellen. Denn die Mitteilungen unterscheiden sich sowohl gestalterisch als auch inhaltlich nur wenig von echten Abmahnschreiben. Zudem stammen die Mails angeblich von bekannten Abmahnkanzleien. Teilweise werden in den Fake-Abmahnungen sogar die echten Kanzlei-Logos und Formulierungen aus originalen Abmahnschreiben verwendet.

Dieser Umstand erschwert für Verbraucher die Einschätzung, ob es sich bei der Abmahnung per E-Mail um einen Fake handelt oder nicht. Ein Indikator für einen Fake können Abweichungen bei den Angaben zur Bankverbindung sein. Schließlich wollen die Betrüger, dass das Geld auf ihr eigenes Konto fließt.

Darüber hinaus droht der Abmahner in einer Fake-Abmahnung, welcher per Mail versendet wird, häufig mit hohen Forderungen auf Schadensersatz. Gleichzeitig offerieren die Schreiben aber für einen vergleichsweise geringen Betrag, die Angelegenheit beizulegen. In der Regel bewegt sich die Summe im Rahmen von 100 bis 150 Euro.

Für Gewissheit kann schlussendlich aber oft nur ein Anruf bei der vermeintlichen Abmahnkanzlei sorgen. Dabei sollten Sie aber idealerweise eine Telefonnummer von der Kanzleiwebsite verwenden, um den Betrügern nicht doch in die Falle zu tappen.

Abmahnung per E-Mail – kurz und kompakt

Eine Abmahnung kann per E-Mail prinzipiell zulässig sein, denn laut Gesetzgeber kann diese formlos erfolgen. Allerdings werden Abmahnschreiben in der Regel auf dem Postweg versendet. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass es sich bei einer entsprechenden E-Mail um einen Betrugsversuch handelt, weshalb die Empfänger diese gründlich prüfen sollten.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (49 Bewertungen, Durchschnitt: 4,43 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

30 Gedanken zu „Abmahnung per E-Mail: Ist dies zulässig?

  1. Katrin

    23. Juni 2023 at 16:28

    Mein Bruder hat eine Abmahnung per Mail bekommen und sich einen Rechtsanwalt genommen. Er dachte, dass es unzulässig sei. Gut zu wissen, dass eine Abmahnung per E-Mail zulässig und bindend ist. [Link von Redaktion entfernt]

  2. Timon

    2. Juni 2023 at 23:31

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Abmahnung. Ich suche einen geeigneten Rechtsanwalt. Interessant, dass es sich meist nur schwer feststellen lässt, ob man tatsächlich eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten hat.

  3. Paul

    12. Januar 2023 at 13:53

    Meine Mutter hat auch eine Abmahnung per Mail bekommen. Ich wusste gar nicht, dass grundsätzlich eine Abmahnung per E-Mail möglich ist. Sie wird sich nochmal einen Anwalt für Arbeitsrecht zur Hilfe holen.

  4. Anton

    23. September 2022 at 11:19

    Gut zu wissen, wie es um eine Abmahnung per Email steht. Ich finde so etwas auch sehr unprofessionell. Im besten Falle holt man sich einen Rechtsanwalt.

  5. Nina

    29. August 2022 at 8:02

    Eine Freundin hat eine Kündigung per Mail erhalten. Interessant, dass diese vorerst auch rechtens ist. Dennoch nimmt sie sich jetzt einen Anwalt und geht dagegen vor.

  6. Nina

    8. August 2022 at 7:07

    Interessant, dass diese nicht automatisch rechtmäßig oder -widrig ist. Eine Bekannte von mir hat eine Abmahnung per Mail bekommen. Ein professioneller Rechtsanwalt kann ihr hier aber sicherlich weiterhelfen.

  7. Nina

    18. Juli 2022 at 11:56

    Ich wusste nicht, dass man eine Abmahnung per Mail bekommen kann. Dies überrascht mich doch sehr. Am besten frage ich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, wie genau dies möglich ist.

  8. Anton

    19. Juni 2022 at 10:19

    Da heute vieles digital stattfindet, ist die Frage schon sehr legitim. Ein guter Freund von mir macht eine Scheidung durch und hat so einen ähnlichen Fall erlebt. Da musste er sich erstmal beim Scheidungsanwalt informieren.

  9. Stefan

    15. Juni 2022 at 12:41

    Ich habe auch schon eine Abmahnung per E-Mail von einem Rechtsanwalt erhalten. Ich wusste nicht, dass es sich bei der Abmahnung auch um einen Fake handeln kann.  ich werde lieber direkt mit meinem Anwalt sprechen, wenn ich mir das nächste Mal bei einer Abmahnung nicht sicher bin.

  10. Nina

    30. Mai 2022 at 7:29

    Eine Bekannte von mir hat eine Abmahnung per Mail bekommen. Interessant, dass diese nicht automatisch rechtmäßig oder -widrig ist. Eine Rechtsanwaltskanzlei kann ihr hier aber sicherlich weiterhelfen.

  11. Lena

    30. März 2022 at 10:52

    Meine Cousine hat erst eine Abmahnung per E-Mail erhalten und wir fragen uns jetzt, ob diese rechtskräftig sein kann? Gut also zu wissen, dass diese rechtskräftig sein kann und man deshalb auch immer den Spamordner kontrollieren soll. Wir überlegen deshalb, uns diesbezüglich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

  12. Hannes

    14. Januar 2022 at 15:56

    Ich habe eine Abmahnung erhalten. Ich wollte von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wissen, ob das Rechtens ist. Gut zu wissen, dass das LG Hamburg das in Teilen für zulässig hält. Mal sehen, was dabei noch rauskommt.

  13. Naila

    11. Juli 2021 at 16:51

    Interessant, dass Abmahnungen per Mail rechtens sind. Ich kriege häufiger Spammails, die vorgeben, Abmahnungen zu sein. Natürlich prüfe ich diese nach Richtigkeit, jedoch ist das nicht immer ganz eindeutig. Ich hatte einmal einen Fall, da musste ich fast einen Rechtsanwalt einschalten.

  14. Hannes

    29. Mai 2021 at 12:28

    Ich suche momentan einen Rechtsanwalt. Ich habe eine Mail mit einer Abmahnung bekommen und ich bin nicht sicher, ob diese zulässig ist. Ich wusste gar nicht, dass es hier auch Fakes geben kann. Ich werde mal sehen, ob mir etwas an dem Logo der Mail auffällt.

  15. Kira

    10. Januar 2021 at 13:11

    Danke für diesen Beitrag zum Thema Abmahnungen per Email. Interessant, dass diese grundsätzlich möglich sind, es aber viele Fakes, gerade im Urheberrecht, gibt. Ich hatte kürzlich den Fall einer falschen Abmahnung und habe mich vorsorglich vor der Zahlung an einen Fachanwalt gewendet.

  16. Laura

    11. Dezember 2020 at 11:31

    Danke für diese Informationen zur Abmahnung per E-Mail. Meine Mutter hat eine gefälschte Abmahnung bekommen von einer nicht existierenden Kanzlei. Gut zu wissen, dass sie sich damit an eine Anwaltskanzlei wenden kann, um die Betrugsmasche zu stoppen.

  17. Nils

    28. November 2020 at 12:09

    Danke für diesen ausführlichen Beitrag zum Thema Abmahnung per E-Mail. Leider bin ich vor einiger Zeit auf die von Ihnen sogenannten „Fake-Abmahnungen“ hereingefallen und habe mich direkt im Anschluss mit einem Rechtsanwalt beraten. Glücklicherweise konnte ich so das Geld zurückerhalten. Man muss wirklich aufpassen!

  18. Tyler

    5. November 2020 at 10:54

    Vielen Dank für den Beitrag über die Zulässigkeit von Abmahnungen per E-Mail. Mein Bruder hatte vor ein paar Tagen eine Abmahnung in seinem E-Mail-Postfach. Dabei ist er sich aber nicht sicher, ob es sich um eine Fake-Abmahnung handelt. Er wird demnächst einen Anwalt konsultieren. Es ist gut zu wissen, dass die E-Mail auch dann als zugestellt gilt, wenn sie durch einen Spam-Filter abgefangen wurde.

  19. Tobias

    5. Juni 2020 at 10:13

    Vielen Dank für den Beitrag zu Abmahnungen per E-Mail. Meine Schwester musste vor kurzem in die Beratung zu einer Rechtsanwaltskanzlei, da sie regelmäßig elektronische Abmahnungen erhält. Gut zu wissen, dass man Anwaltskanzleien, die für diese Fake-Abmahnungen genutzt werden, informieren sollte, um den Verstoß anzuzeigen.

  20. Tobias

    18. Mai 2020 at 16:01

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Abmahnung per E-Mail. Meine Tante war vor kurzem bei ihrem Rechtsanwalt, weil sie eine Abmahnung in ihrem E-Mail-Postfach hatte. Gut zu wissen, dass eine Abmahung per E-Mail zulässig und bindend ist.

  21. Nora

    24. April 2020 at 14:24

    Gute Idee, die Verbraucherzentralen über Fake-Abmahnungen zu informieren. Damit können definitiv andere Menschen gewarnt werden! Meine Nachbarin hat eine gefälschte Abmahnung erhalten und wendet sich gerade an ihren Rechtsanwalt.

  22. Michael

    21. November 2018 at 16:32

    Danke für die Informationen zu Abmahnungen per Email. Mein Bekannter hat eine Abmahnung per Email erhalten. Er hat sich daraufhin gleich einen Rechtsanwalt genommen.

  23. Mia

    6. November 2018 at 7:47

    Ein Bekannter hatte schon so eine Abmahnung bekommen. Er betreibt einen Shop und wird öfters von einem Konkurrenten abgemahnt. Diese Abmahnungen gehen ihm aber per Post zu. Mit den Abmahnungen muss er dann jedes mal zum Rechtsanwalt.

  24. Luise

    11. Oktober 2018 at 11:18

    Ich vermiete teilweise über Airbnb und stelle meinen Gästen mein Internetpasswort zur Verfügung. Deshalb war ich mir nicht sicher, ob eine von einem vermeintlichen Anwalt per E-Mail versandte Abmahnung wegen illegaler Downloadvorgänge echt war. Ich habe meinen Rechtsanwalt um Hilfe gebeten und nach einem schnellen Check der Rechtsanwaltskammer, stellte sich der Verfasser als Fake heraus. Vorsicht ist in jedem Fall geboten auch bei Abmahnungen auf dem Postwege.

  25. Knut

    12. September 2018 at 15:33

    Hallo, mir wurde heute folgende Mail geschickt, wie soll ich mich verhalten?

    [Beitrag von der Redaktion editiert.]

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. September 2018 at 8:19

      Hallo Knut,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Bewertung der Abmahnung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert