Am 05. Dezember 2019 haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer den Medienstaatsvertrag beschlossen. Dieses Gesetzeswerk ersetzt künftig den bestehenden Rundfunkstaatsvertrag, um auch die Neuerungen durch den digitalen Wandel zu berücksichtigen. So sind zum Beispiel Neuregelungen zur Rundfunklizenz für Influencer geplant.
Warum ist der neue Medienstaatsvertrag notwendig?
Der bislang gültige Rundfunkstaatsvertrag stammt aus dem Jahre 1991 und berücksichtigt mit den darin enthaltenen Regelungen nur das zum damaligen Zeitpunkt in Deutschland bestehende Rundfunksystem.
Aus diesem Grund gestaltet sich die Anwendung der Vorgaben auf neuere Erscheinungen wie Streaming oder YouTube mitunter schwierig. Der Medienstaatsvertrag soll dieser Entwicklung Rechnung tragen.
In der Pressemitteilung zum Medienstaatsvertrag nannte die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Drayer diesen
„einen ganz wichtigen medienpolitischen Meilenstein“.
Wichtig! Zwar wurde der Medienstaatsvertrag am 05. Dezember 2019 beschlossen, bis zu seiner Umsetzung kann es allerdings noch etwas dauern. So müssen noch alle Landtage das Gesetz genehmigen. Darüber hinaus ist der Text bei der Europäischen Kommission vorzulegen. Endgültig in Kraft treten muss der Medienstaatsvertrag bis spätestens September 2020, so verlang es die EU-Richtlinie über audiovisuelle Medien (AVMD-Richtlinie). Das wichtigste zur AVMD-Richtlinie können Sie in unserer News vom 04. Oktober 2019 nachlesen.
Wichtige Eckpunkte des Medienstaatsvertrages
Der Medienstaatsvertrag soll vor allem in der digitalen Welt für mehr Klarheit sorgen. Doch was bedeutet dies inhaltlich? Einige wichtige Eckpunkte des Gesetzes haben wir nachfolgend zusammengefasst:
- Neue Definition des Rundfunkbegriffs: Rundfunk begrenzt sich nicht länger nur auf die Medienhäuser, sondern kann grundsätzlich über YouTube & Co. von jedem betrieben werden.
- Grenzwert für die Rundfunklizenz: Bei weniger als 20.000 Nutzern gleichzeitig, benötigen zum Beispiel Influencer für ihr Angebot keine Zulassung mehr („Bagatellrundfunk“).
- Ausweitung des Medienstaatsvertrages: Gültig sind die Regelung nun auch für sogenannte Medienintermediäre (soziale Netzwerke und Suchmaschinen), Plattformen (Netflix) und Benutzeroberflächen (Google Home und Alexa).
- Neue Vorschriften zur Werbung: Privatsender dürfen künftig im Kinderprogramm Werbung schalten und SmartTV-Anbieter benötigen die Einwilligung der Sender, um das Fernsehsignal mit Werbung zu überblenden.
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