Was hat die GEMA mit dem Urheberrecht zu tun?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Durch das Urheberrecht kommt Urhebern und ihren Werken ein besonderer Schutz zugute. Allerdings ist es vielen Künstlern und Kreativen nicht möglich, die Einhaltung aller Rechte zu überprüfen. Diese umfangreiche Aufgabe übernehmen sogenannte Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA bei Musik.

Die GEMA sorgt beim Urheberrecht für eine Vergütung.
Die GEMA sorgt beim Urheberrecht für eine Vergütung.

Weiterführende Ratgeber zur GEMA:

Gemafreie Weihnachtsmusik

FAQ zu GEMA und Urheberrecht

Kann ich eine Abmahnung von der GEMA erhalten, wenn ich Musik im Hintergrund eines Videos laufen lasse?

Wird ohne Erlaubnis, ein durch das Urheberrecht geschützter Song als Hintergrundmusik in einem Video verwendet, für den die GEMA die Nutzungsrechte wahrnimmt, kann eine Abmahnung drohen. Denn als Inhaber der Nutzungsrechte kann die GEMA gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgehen.

Ist der Schutz durch das Urheberrecht an die GEMA gebunden?

Nein, unabhängig von der Mitgliedschaft bei der GEMA schützt das Urheberrecht alle Werke der Musik. Allerdings ist es für einen einzelnen Menschen kaum möglich, zu überprüfen, wo, wann, wie oft und wie lange die eigenen Songs gespielt werden.

Können auch Sänger und Musiker sich bei der GEMA anmelden?

Die GEMA handelt vor allem im Auftrag von Komponisten und Textern. Für ausübende Künstler ist hingegen die GVL zuständig.

Geht mein Urheberrecht durch die Mitgliedschaft bei der GEMA an die Verwertungsgesellschaft über?

Sie können Ihr Urheberrecht nicht abtreten, weshalb Sie weiterhin der Urheber des Werkes sind. Die GEMA nimmt ausschließlich bestehende Schutzrecht treuhänderisch wahr.

Was ist eine Verwertungsgesellschaft?

Komponisten können durch die GEMA ihre Nutzungsrechte verwalten lassen.
Komponisten können durch die GEMA ihre Nutzungsrechte verwalten lassen.

Bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – handelt es sich um eine sogenannte Verwertungsgesellschaft. Aufgabe der Verwertungsgesellschaften ist es, die im Urheberrecht verankerten Nutzungsrechte als Treuhänder zu verwalten, wenn der jeweilige Urheber dies nicht kann oder will.

In Deutschland gibt es insgesamt zwölf Verwertungsgesellschaften, die sich jeweils um die urheberrechtlichen Belange verschiedener Berufsgruppen kümmern. Das „Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften“ – oft auch nur als Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) bezeichnet – definiert eine Verwertungsgesellschaft unter § 2 VGG wie folgt:

Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Organisation, die gesetzlich oder auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt ist und deren ausschließlicher oder hauptsächlicher Zweck es ist, für Rechnung mehrerer Rechtsinhaber Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte zu deren kollektiven Nutzen wahrzunehmen, gleichviel, ob in eigenem oder in fremdem Namen.

Für das Urheberrecht bei Musik ist die GEMA von großer Bedeutung, vertritt sie doch Komponisten, Texter und Musikverleger. Die GEMA verwaltet die Nutzungsrechte von mehr als 70.000 Mitgliedern und zählt damit zu den wichtigsten Verwertungsgesellschaften in Deutschland.

Die Berechtigung der Verwertungsgesellschaften – wie auch der GEMA – ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) unter § 54h festgeschrieben. Hauptaufgabe der Verwertungsgesellschaften ist es, eine angemessene Vergütung sicherzustellen.

Warum ist die GEMA fürs Urheberrecht von Bedeutung?

Die GEMA kann eine Urheberrechtsverletzung abmahnen.
Die GEMA kann eine Urheberrechtsverletzung abmahnen.

Das UrhG sichert dem Urheber das Recht zu, über die Verwertung und Veröffentlichung seines Werks zu entscheiden. Soll das Werk in einem größeren Umfang verwertet werden, als der Urheber selbst dazu in der Lage ist, besteht die Option, anderen die Nutzung zu erlauben. Möglich ist dies durch sogenannte Nutzungsrechte.

Der Umfang und auch die finanzielle Vergütung für die „Zweitverwertung“ der Nutzungsrechte wird in einem Lizenzvertrag festgeschrieben.

Bei einem Musikstück erfolgt die Erstverwertung in der Regel durch eine Plattenfirma, die die CDs verkauft. Als Zweitverwertung gilt dann die weitere Nutzung des Stücks bzw. der CD – wie beispielsweise in einem Club oder auf Youtube.

Die GEMA nimmt die Verwaltung der Nutzungsrechte für ihre Mitglieder wahr. Notwendig ist dies, weil es den meisten Komponisten, Textern oder auch Musikverlegern nicht möglich ist, die Verwertung ihrer Werke in ausreichendem Maß zu kontrollieren und sicherzustellen, dass auch eine entsprechende Entlohnung erfolgt.

GEMA und Urheberrecht – kurz und kompakt

Bei der GEMA handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft für Komponisten, Texter und Musikverleger. Zu ihren Aufgaben zählt es, die Nutzungsrechte ihrer Mitglieder zu verwalten und eine entsprechende Vergütung zu gewährleisten. Stellvertretend für den Urheber sorgt die GEMA durch das Urheberrecht für den Schutz der Werke.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

35 Gedanken zu „Was hat die GEMA mit dem Urheberrecht zu tun?

  1. Anna

    28. September 2023 at 11:31

    Guten Tag,
    wenn ich meine eigene Musik, die nicht verlegt ist, bei einer Veranstaltung spiele, fallen GEMA Gebühren an?

  2. Anja

    28. Juni 2021 at 11:42

    Hallo zusammen, ich möchte gerne eine virtuelle Modenschau veranstalten und eise auf you Tube und Facebook stellen:
    Bei der GEMA bekamen wir die Auskunft, das wir uns direkt mit you Tube in Verbindung setzen sollen, sie wären in dieser Sache nicht Ansprechpartner.

    Was müssen wir nun beachten bzw. tun?

    Herzlichen dank vorab für die Mühe LG

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. Juli 2021 at 16:01

      Hallo Anja,
      wenden Sie sich mit Ihren Anliegen am besten direkt an die jeweiligen Plattformen. Mit diesen können Sie dann unter anderem die Verwertung von Musik klären.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  3. M.

    28. April 2021 at 0:17

    Hallo liebes Team von Urheberrecht.de,

    Kommolitonen von mir und ich wollen eine psychologische Online-Studie erstellen, bei der überprüft wird, ob prosoziale Lieder die persönliche Einstellung von Versuchspersonen beeinflusst. Dafür ist es natürlich notwendig, besagte Lieder in die Maske einzufügen, auf der die Studie abläuft. Die Studie wird im nicht-kommerziellen Rahmen einer Versuchspersonenzahl von maximal 200 bereitgestellt und mit Beendigung der Erhebung wieder offline genommen. Ist dieses ohne etwaige Kosten möglich durchzuführen?

    Vielen Dank und schöne Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. April 2021 at 13:14

      Hallo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung gaben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt oder besprechen Sie das Vorgaben mit Ihrem Dozenten.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. Carlos

    27. Januar 2021 at 19:43

    Für Youtube Lehrvideos (Fach Musikübertragung) möchte ich gerne Zitate (max. 15 sec) aus von mir aufgenommenen Titel verwenden. Brauche ich dafür das Einverständnis der an dem Song beteiligten Musiker?
    Mit freundlichen Grüßen, Carlos

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Januar 2021 at 14:59

      Hallo Carlos,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Babett

        6. Januar 2022 at 1:09

        Hier ist der § 51 UrhG einschlägig. Lieber Carlos, Sie dürfen vergütungsfrei und zustimmungsfrei die Zitate nutzen, wenn Sie nicht mehr vom zitierten Werk verwenden, wie Sie brauchen, um Ihre These zu belegen („im durch den besonderen Zweck gebotenen Umfang“, § 51 UrhG). Und: Ihre eigenen Ausführungen und die von Ihnen zitierten Stellen müssen eine „innere Verbindung“ haben (so sagt es der BGH). Die zitierten Stellen dürfen nicht einfach nur zum „Aufhübschen“ Ihrer Lehrvideos verwendet werden. Das Zitatrecht ist eine „Schranke des Urheberrechts“, die der Urheber zum Wohle der Allgemeinheit hinnehmen muss (Art. 14 Abs. 2 GG). Allerdings sind Schranken des Urheberrechts stets eng auszulegen!

        1. Sebastian

          25. Januar 2024 at 8:01

          Beteiligte Musiker sind aber doch in der Regel keine Urheber, insofern gilt für sie die Vorschrift mit dem Zitat nicht. Ich kenne das nur so, dass Musiker ihre Rechte an ihrem Beitrag auf den Auftraggeber übertragen, und dafür in der Regel ein Honorar für ihre Leistung erhalten. Daher kann man mE das Musikstück einfach so nutzen. Wenn diese Übertragung nicht ausdrücklich erfolgte, braucht man wohl das Einverständnis. Ich hab mir letztens von einem Profi Akustikgitarre einspielen lassen und er schickte mir eine solche Rechteübertragung zusammen mit der Rechnung. Es wäre ja auch doof, wenn ich als Auftraggeber jeden Musiker anrufen müsste, um sein Einverständnis zu erbitten;). Ich hab ja Musiker gebucht, damit ich hinterher mit deren Beitrag alles machen kann, was ich will.

  5. ExtraCremig

    18. Januar 2021 at 19:58

    Hallo urheberrecht.de-Team,

    ich möchte gerne Videos von Beat Saber mit runtergeladene Maps (und Songs von Komponisten – Danny Baranowksy, Lady Gaga usw.) auf Youtbube hochladen. Nun weiß ich, dass es Urheberrechtsprobleme geben wird.

    Wie und wo kann ich denn nach Erlaubnis fragen, wenn ich solche Videos hochladen möchte? Das wird nämlich nirgends genau beschrieben.

    Viele Grüße

    Cremig

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Januar 2021 at 15:28

      Hallo Cremig,
      der Erwerb von Nutzungsrechten ist bei der GEMA möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Kay

    23. Oktober 2020 at 10:52

    Hallo,
    coronabedingt wollen wir dieses Jahr vorsichtshalber einen Film als Ersatz für die eventuell ausfallenden Christvespern in unserer Kirchgemeinde drehen. Dieser soll zum Einen auf unserer Internetseite veröffentlicht werden als auch als DVD in den (ca. 250) Briefkästen landen.
    Wir bleiben aber def. im nichtkommerziellen Bereich, da die Veröffentlichungen unentgeldlich erfolgen.

    Für die Untermahlung verschiedener Szenen würden wir gerne Weihnachtsmusik von verschiedenen Tonträgern verwenden. Ist dies auch unterhalb der Verjährung von 70 Jahren möglich und wo muss man dafür anfragen bzw. genehmigen lassen, was kommt da kostenmäßig auf uns zu?

    Herzlichen Dank!
    Kay

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      13. November 2020 at 13:39

      Hallo Kay,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Denn neben dem Urheberrechtsschutz gilt es auch die Leistungsschutzrechte der Musikproduzenten zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich direkt an die zuständigen Verwertungsgesellschaften zu wenden.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Heinz

    28. April 2020 at 10:34

    Hallo ,
    also wenn ich eine CD kaufe dann bezahle ich damit schon GEMA-Gebühren . Warum werde ich dann von GEMA bestraft wenn ich von dieser CD zwei Musikstücke für ein YouTube-Video verwende ….???
    Oder gibt es da Doppelgebühren ?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 13:37

      Hallo Heinz,
      durch den Kauf einer CD erhalten Sie lediglich ein Nutzungsrecht, welches Ihnen das Hören der Songs erlaubt. Wollen Sie diese hingegen veröffentlichen, liegt eine urheberrechtliche Verwertung vor. Daher werden diese Vorgänge separat betrachtet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Mikki

    1. März 2019 at 13:02

    Hallo an das Team von Urheberrecht.de,

    ich habe da mal eine Frage. Wenn ich Musiker bin und sowohl Musik als auch Texte und somit ganze Songs selbst schreibe. Anschliessend das Ganze veröffentliche und die Gema bitte, auf meine Sachen aufzupassen 😉

    Darf ich dann trotz dessen meine eigenen Sachen veröffentlichen? Sprich auf Veranstaltungen spielen usw.?
    Und wie ist das, wenn ich meine Songs verkaufe….darf ich dann noch die Songs spielen ohne Probleme zu bekommen?
    Ich danke Euch im Voraus.
    Musikalische Grüße
    Mikki

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. März 2019 at 15:22

      Hallo Mikki,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die GEMA.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Linda

    22. November 2018 at 20:28

    Hallo 🙂
    An wen sollte man sich wenden wenn Ausschnitte eines Songtextes im Abiturmotto vorhanden sind?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. November 2018 at 14:08

      Hallo Linda,
      lediglich die Musikrechte werden in der Regel von der GEMA wahrgenommen. In diesem Fall müssen Sie sich allerdings an den Komponisten bzw. Texter wenden und dessen Einverständnis einholen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Babett

        6. Januar 2022 at 1:03

        Auch hier ist die Antwort verkehrt. Die GEMA hat damit nix zu tun. Wenn man Ausschnitte eines Songtextes im Abiturmotto verwendet, dann betrifft es das Urheberpersönlichkeitsrecht. Der Urheber/Komponist/Text (m/w/d) darf darüber entscheiden oder sein Musikverlag, wenn er sein Werk einem Musikverlag übertragen hat.

        1. urheberrecht.de Beitragsautor

          7. Januar 2022 at 15:54

          Hallo Babett,
          vielen Dank für den Hinweis. Wir haben unseren Kommentar überarbeitet.

          Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Detlef

    21. November 2018 at 17:51

    Muss ich, wenn ich für zwei Konzerte meines Chores zu einem Schlager einen Chorsatz schreibe und die Noten selbst ausdrucke, Genehmigungen einholen? Und was ist, wenn der Urheber trotz Bemühungen nicht aufzufinden ist?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. November 2018 at 14:03

      Hallo Detlef,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die GEMA.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Babett

        6. Januar 2022 at 1:01

        Der Urheber eines Werkes ist in der Regel recht einfach über die Werkdatenbank der GEMA herauszubekommen.
        Die Bearbeitungsgenehmigung müssen Sie, lieber Detlef, auf jeden Fall einholen (außer das Werk wäre gemeinfrei, sprich: der Urheber ist länger als 70 Jahre tot). Die Bearbeitungsgenehmigung bekommen Sie nicht von der GEMA, die hat damit nix zu tun.
        Sie bekommen diese vom Urheber oder vom Musikverlag, der das Werk verlegt hat. Da eine Bearbeitung das Urheberpersönlichkeitsrecht betrifft, darf die GEMA da keine Entscheidungen treffen und keine Erlaubnis für eine Bearbeitungsanfrage erteilen. Daher, liebes Team von urheberrecht.de, stimmt Ihre Antwort hier nicht ganz…

  11. Renate

    3. Oktober 2018 at 14:07

    Liebes Gema Team,

    wenn CDs die einmal bei Euch 2012 unter einem bestimmten Copyright angemeldet wurden, ab Herbst 2017 unter einem etwas veränderten Namen und Copyright von jemand anderen – ohne Zustimmung desjenigen von dem das ursprüngliche Logo und Copyright auf der CD stammt – verwendet wird, wäre es dann erlaubt, die ursprüngliche CD 2012 weiterhin so zu verwenden und nachproduzieren zu lassen – ohne das man sich auf einen Rechtsstreit einlassen müßte ?

    Liebe Grüße Renate

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      8. Oktober 2018 at 9:18

      Hallo Renate,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen direkt an die GEMA.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Violetta

    28. September 2018 at 9:56

    Welche Gesellscjhaft ist verantwortlich für internationalen Urheberrecht-Schutz??

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. September 2018 at 12:56

      Hallo Violetta,
      es existiert eine Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Benny

    2. Juli 2018 at 15:28

    Kann ich als Musikverein Lieder von Noten spielen die ich von anderen Musikvereinen geschenkt bekommen habe obwohl diese nicht der Urheber ist?
    Und inwieweit muss ich Musiknoten umschreiben damit sie nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind?!

    1. urheberrecht.de

      6. Juli 2018 at 14:59

      Hallo Benny,

      als Musiker steht es Ihnen frei, was Sie spielen und welche Noten Sie dafür nutzen. Einen Verstoß gegen das Urheberrecht können Sie allerdings begehen, wenn Sie Noten illegal kopieren oder urheberrechtlich geschützte Musik ohne entsprechende Genehmigung öffentlich aufführen.

      Ab wann die Bearbeitung eines Musikstücks als eigenständiges Werk gilt, ist in der Rechtsprechung umstritten. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt für Urheberrecht beraten.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Stefan H.

    5. Februar 2018 at 23:30

    Darf ein Gastwirt sich aus seiner privaten CD Sammlung Musikstücke (40000 Stück), die teilweise nicht in der GEMA verzeichnet sind auf sein Laptop ziehen und sie dann In der Gaststätte abspielen?

    1. urheberrecht.de

      19. Februar 2018 at 10:46

      Hallo Stefan,

      natürlich dürfen sie Privatkopien ihrere eigenen Musik anfertigen und abspielen. Dabei werden jedoch GEMA-Gebühren fällig.

      Ihr Team von Urheberrechte.de

      1. Babett

        6. Januar 2022 at 0:54

        Da möchte ich ergänzen: Weil der Gastwirt die Musik ja kommerziell/ewerblich nutzt, muss er einen Vertrag über die Nutzung von Musik in seiner Kneipe abschließen (mit GEMA und GVL, wobei der Wirt nur den GEMA-Außendienstler zu sehen bekommt; dieser erledigt das im Auftrag der GVL mit).
        Für Musikwerke, die NICHT GEMA-Repertoire sind, hat der Wirt nicht das Recht, diese zu spielen. Daher müsste der Wirt hierfür „nach der reinen Lehre“ die Rechte erst einholen, da er sie von der GEMA ja nicht bekommen kann. Ähnlich verhält es sich mit dem Leistungsschutzrecht an den Aufnahmen (GVL). Das Risiko erwischt zu werden, ist natürlich bei der analogen, nur lokalen Nutzung in der Kneipe weit geringer als im weltweiten Internet.

  15. Samuel

    16. Oktober 2017 at 1:21

    Wenn man ein free beat benutze für mein Rap Video würde es Probleme mit der Gema geben? und ich es auf YouTube veröffentliche (ohne Werbung )

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 11:17

      Hallo Samuel,
      ob die Verwendung okay ist, entscheidet der Urheber. Free Beats sind üblicherweise zur Verwendung freigegeben, aber Sie sollten die Urheberangaben unbedingt prüfen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

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