EU-Urheberrechtsreform endgültig beschlossen: Was folgt nun?

News von Nicole P.

Veröffentlichungsdatum: 15. April 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der EU-Ministerrat hat heute die umstrittene Urheberrechtsreform beschlossen. Auch wenn die Abstimmung nur als reine Formsache galt, hatten die Gegner der Reform bis zur letzten Minute auf ein Umschwenken der 28 EU-Mitgliedstaaten gehofft, um unter anderem die Einführung möglicher Upload-Filter zu verhindern.

Reform trotz vieler Proteste einfach durchgewunken

Trotz zahlreicher Proteste wurde die Urheberrechtsreform endgültig beschlossen.
Trotz zahlreicher Proteste wurde die Urheberrechtsreform endgültig beschlossen.

Bereits am 26. März hatte das EU-Parlament sich mehrheitlich für die EU-Urheberrechtsreform entschieden. Daran konnten auch die lautstarken Proteste von vor allem deutschen Bürgern nichts mehr ändern.  Auch heute sprach sich im EU-Ministerrat eine Mehrheit für die Reform des Urheberrechts aus.

So stimmten insgesamt 19 der 28 Länder EU-Mitgliedsstaaten für die Annahme der Richtlinie. Auch die deutsche Bundesregierung gehört zu den Befürwortern. Insgesamt sechs Länder hatten gegen die Richtlinie gestimmt. Hierbei handelt es sich um:

  • Finnland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Polen
  • Schweden

Etwas überraschend kamen hingegen die Enthaltungen zur Urheberrechtsreform. So haben sich Slowenien und Estland aufgrund der Proteste dazu entschieden, gemeinsam mit Belgien keine Stimme abzugeben.

Durch dieses Umschwenken war Deutschland das Zünglein an der Waage. Denn hätte sich die Bundesregierung für eine Enthaltung entschieden oder sogar gegen das Vorhaben gestimmt, wäre die Richtlinie abgelehnt worden. Durch das Votum wurde nun aber die Urheberrechtsreform beschlossen.

Urheberrechtsreform beschlossen: Wie geht es weiter?

Nachdem die EU-Urheberrechtsreform nun endgültig beschlossen wurde, müssen die 28 EU-Mitgliedsstaaten die darin enthaltenen Regeln in nationales Recht umsetzen. Hierfür haben sie bis 2021 – also rund zwei Jahre – Zeit.

Die Bundesregierung beteuert dazu immer wieder, dass dabei weitestgehend auf die umstrittenen Upload-Filter verzichtet werden soll. Wie genau ein Upload-Filter funktioniert, veranschaulicht das nachfolgende Video:

Da es sich bei der Urheberrechtsreform ausschließlich um eine Richtlinie handelt, können die einzelnen Mitgliedstaaten eigene Vorschriften erlassen, mit denen sich diese anpassen lässt. Dies könnte schlussendlich dazu führen, dass die Reform in den Ländern unterschiedlich ausgestaltet wird.

Es zeigt sich also, dass die EU-Urheberrechtsreform zwar beschlossen ist, die Umsetzung wird aber Politik und Bürger noch weiterhin beschäftigen.

Bildnachweis: depositphotos.com/ IgorVetushko

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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