Beschlossene Reform: Das Urheberrecht wird EU-weit angepasst
Die Pläne zur Reform für das Urheberrecht wurden vom EU-Parlament heute in der Plenarsitzung beschlossen. Neben anderen wichtigen Punkten, die in der Sitzung besprochen und abgestimmt wurden, handelte es sich dabei um einen der thematischen Höhepunkte der Versammlung. So ist davon auszugehen, dass viele Augen heute auf die Sitzung in Strasbourg gerichtet waren. Zentrale Punkte waren dabei:
- Verwendung von Pressetextteilen in der Online-Vorschau
- Schutz kreativer Leistungen vor unrechtmäßiger Verwertung
Doch was kommt nun, nachdem der langbefürchtete Beschluss gefasst worden ist? Die Schlagworte, die viele fürchten, sind Leistungsschutzrecht und Upload-Filter. Aber was bedeuten diese konkret für den Nutzer?
Zu befürchten ist durch die Reform vom Urheberrecht in der EU eine Veränderung der Suchmöglichkeiten für Nachrichten.
Denn der sogenannte Snippet (also die von den Suchmaschinen angezeigte Kurzvorschau auf den Inhalt) stellt auch schon einen urheberrechtlich geschützten Teil des Werkes dar.
Ob es sich dabei um ein Gedicht, ein Lied, einen Roman oder eine Nachricht handelt, ist dabei unerheblich.
Upload-Filter: Rechtssicherheit für Uploader und Rechteinhaber soll hergestellt werden, bevor ein Inhalt „online geht“.
Mögliche negative Folgen
Kritiker fürchten, dass dadurch viele wichtige Freiheiten im Internet wegfallen. Wenn die Plattformen wie befürchtet reagieren, ist damit zu rechnen, dass sie ihr Angebot einfach einstellen und die Nachrichten nicht mehr in der Suche verfügbar sein werden. Welche Folgen das für die Verlage haben kann, lässt sich nur schwer abschätzen.
Auch die in der Reform für das Urheberrecht der EU erwähnten Upload-Filter werden damit eine wahrscheinliche Konsequenz sein. So soll die Rechtssicherheit für alle Beteiligten sichergestellt werden. Dass dadurch das Löschungsparadox (zur Sicherheit lieber mehr löschen als zu wenig) befördert wird, fand in den Besprechungen auch Erwähnung.