Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024
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Sind technische Erfindungen neu und lassen sich gewerblich anwenden, können Sie diese beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zum Patent anmelden. Durch dieses Vorgehen erhalten Sie das Recht zur alleinigen Benutzung und gewerblichen Verwertung Ihrer Erfindung. Doch welche Voraussetzung muss eine solche Innovation gemäß gewerblichem Rechtsschutz erfüllen, damit eine Anmeldung zum Patent möglich ist?
Inhalt
FAQ zur Patentanmeldung
Die Anmeldung erfolgt gemäß gewerblichen Rechtsschutz in schriftlicher Form beim DPMA. Die notwendigen Unterlagen können Sie dafür bei allen Dienststellen einreichen. Dies ist sowohl persönlich als auch per Post und Fax möglich. Darüber hinaus nehmen auch viele Patentinformationszentren die Anmeldungen an. Alternativ dazu besteht auch die Option, dass Sie Ihr Patent elektronisch anmelden. Online ist dies über den Internetauftritt des DPMA möglich.
Um die Erfolgschancen der eigenen Anmeldung zu verbessern, kann es sinnvoll sein, sich an einen fachkundigen Patentanwalt zu wenden. Allerdings ist diese nur für Erfinder ohne Wohnsitz in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kosten für eine Anmeldung eines Patents belaufen sich auf mindestens 390 Euro.
Welche Voraussetzungen muss ein Patent für eine Anmeldung erfüllen?
Damit Sie eine Erfindung erfolgreich als Patent anmelden können, muss diese die in § 1 Patentgesetz (PatG) definierten Voraussetzungen erfüllen. Die technische Erfindung muss demnach neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein.
Erfüllt Ihre Erfindung diese Kriterien, müssen Sie für die Anmeldung verschiedene Unterlagen und Formulare einreichen. Dazu gehören unter anderem:
- Antrag auf Erteilung eines Patents (Antragsformblatt des DPMA)
- Beschreibung der Erfindung (Grundlage für die Patentansprüche)
- Erfinderbenennung (Angaben zum Erfinder)
- Patentansprüche (Schutzumfang des Patents)
- ggf. Zeichnungen (Veranschaulichung von Besonderheiten)
- Zusammenfassung (Überblick in maximal 1.500 Zeichen)
Die eingereichten Unterlagen werden beim DPMA umfassend geprüft. Aus diesem Grund sollten Sie für das gesamte Verfahren, im Rahmen dessen Sie ein Patent anmelden, eine Dauer von durchschnittlich drei Jahren einkalkulieren.
Patent anmelden: Was kostet das?
Möchten Sie ein Patent anmelden, entstehen dabei Kosten. Diese setzen sich aus der Anmeldegebühr und den Kosten für das Prüfungsverfahren zusammen. Für die elektronische Anmeldung fallen mindestens 40 Euro an, wohingegen die Anmeldung in Papierform mindestens mit 60 Euro zu Buche schlägt.
Für das umfassende Prüfungsverfahren, welche erfolgt, wenn Sie ein Patent anmelden, liegen die Gebühren bei mindestens 350 Euro. Somit kostet die Anmeldung im günstigsten Fall 390 Euro. Beauftragen Sie im Vorfeld einen technischen Zeichner oder beanspruchen Sie die Dienste eines Patentanwalts, sind diese zusätzlich zu veranschlagen.
Allerdings reicht es für einen bestehenden Rechtsschutz gegen Patentverletzungen nicht aus, wenn Sie das Patent nur anmelden. Denn auch für die Aufrechterhaltung des Patents fallen Kosten an. In den ersten zehn Jahren wären dafür Ausgaben in Höhe von 2.150 Euro notwendig.
Patent anmelden – kurz und kompakt
Damit eine Erfindung durch ein Patent geschützt ist, muss diese beim DPMA angemeldet werden. Bei diesem Vorgang erfolgt eine umfassende Prüfung des vermeintlichen Schutzgegenstandes. Zudem ist das Anmeldeverfahren mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
4. August 2023 at 5:37
Ici entwickelte rien Lautsprecher für Fairphone mit recyclebaren material für eine berühmte Forma. Wie kann Icj das patentieren?
Nagisa [Angaben von Redaktion entfernt]
22. April 2023 at 16:06
Ich bin der Inhaber vom Oberländer Spiegeldesign. Jeder Spiegel ist ein Unikat. Da ich verschiedene Spiegel mit verschiedenen Design herstelle möchte ich diese Schützen lassen. In den Holzrahmen werden verschiedene Marmor, Fluss Kiesel, Glasmosaiksteinchen in unterschiedlichen Farbtönen eingesetzt.
Ein Anwalt gab mir den Rat diese schützen zu lassen.
Ist das Urheberrecht das richtige?
17. November 2019 at 16:56
Sehr geehrte Damen und Herren –
hiermit möchte ich bei Ihnen den Antrag auf Erteilung eines Patentes
bei Ihnen anzeigen ,
Künnen Sie mir ein entsprechendes Antragsformular als PDF-Datei als E-Mail
oder schritlich an meine Wohnanschrift zusenden –
[Angabe von der Redaktion entfernt.]
Mit freundliche Grüßen Armin
29. November 2019 at 15:18
Hallo Armin,
wenden Sie sich für die Anmeldung eines Patentes an das Deutsche Patent- und Markenamt.
Ihr Team von urheberrecht.de
24. Februar 2019 at 18:59
Hallo G.
Das ist sehr süss…
Ich habe an die 20 Erfindungen. Und einen eingetragenen Patent.
Mindestens 2 meiner Erfindungen sind Milliarden schwer (Seminar Bochum)
Trotzdem bin ich immernoch ein arbeitsloser Spinner 😉
Wenn du verstehst was ich meine.
Selber patentieren würde ca. 390€ kosten
Mein Anwalt hat mir 5200€ abgeknüpft :))))
…. Deinem Sohn noch viel Spass an der Freude 😉
R
27. Januar 2019 at 10:20
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Sohn, der 26 Jahre alt ist. Er hat ein kleinen Werbelied getextet, den ich persönlich klasse finde.
Leider sind die Kosten für eine Anmeldung viel zu hoch, die wir zusammen nicht leisten können. Somit bleibt
der Text im Privatbereich. Eigentlich sehr schade.
Mit freundlichen Grüßen
G.